Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G, vom 9. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 24. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer 2002, Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2002 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen für 2002 entschieden: 1.) Der Berufung betreffend Wiederaufnahme…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der E-GmbH, vertreten durch die WT vom 20. Jänner 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 21.12.2005 betreffend 1.) Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Körperschaftsteuer 1999 sowie 2.) Körperschaftsteuer…
…bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmegründe berücksichtigt werden, die in der Bescheidbegründung des Finanzamtes genannt wurden. Das "Nachschieben" eines neuen Wiederaufnahmegrundes ist nicht möglich. Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen (vgl. Ritz, BAO Kommentar, Tz 37 zu …
…VwGH 2.2.2000, 97/13/0199), sie darf nicht neue, vom Finanzamt bisher nicht herangezogene Gründe für die Wiederaufnahme "nachschieben" (VwGH 16.11.2006, 2006/14/0014). Im vorliegenden Fall sind bei den Ermittlungen der Berufungsbehörde allerdings keine neuen Gründe hervorgekommen, es wurde vielmehr…
…Das "Nachschieben" eines neuen Wiederaufnahmegrundes ist nicht möglich. 2) Einkommensteuer 2006 bis 2009: Mit der ersatzlosen Aufhebung der Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2009 scheiden die vom Finanzamt in Verbindung mit der Wiederaufnahmeverfügung neu erlassenen Einkommensteuerbescheide für…
…richtig zu stellen. Eine Konkretisierung einer mangelhaften Berufung in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen, stellt kein unzulässiges Auswechseln bzw. "Nachschieben" eines Wiederaufnahmegrundes dar. An Hand des Aktenvermerkes vom 27. Oktober 2010 (Bl. 7 Einkommensteuerakt 2009) ist aktenmäßig erkennbar, dass der abgabenfestsetzenden Stelle nachträglich…
…Berufungsentscheidung erfolgte Ergänzung, respektive Konkretisierung einer offensichtlich mangelhaften Begründung des aufgrund einer abgabenbehördlichen Außenprüfung ergangenen (ersten) Wiederaufnahmebescheides in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt jedenfalls kein unzulässiges [Seite 2] Auswechseln bzw. "Nachschieben" eines Wiederaufnahmegrundes dar (VwGH 17.2.1994, 93/16/0117; VwGH…
…2010 sehr wohl erkennbar, dass abweichend zum Prüfungsbericht vom 29.03.2010 Begründungen in gesetzwidriger Weise nachgeschoben werden beziehungsweise Begründungen des Prüfungsberichtes vom 29.03.2010 nur wiederholt werden. Die vorgenannte Judikatur die das gesetzwidrige Nachschieben von Wiederaufnahmegründen durch die I. Instanz nicht zulässt wird…
…Der im Wiederaufnahmsbescheid betreffend Einkommensteuer 2005 vom 16. Oktober 2008 angeführte Wiederaufnahmsgrund liegt - wie auch das Finanzamt in seiner Begründung zur Erledigung vom 30. April 2009 ausgeführt hat - nicht vor. Das Nachschieben eines anderen als den ursprünglichen Wiederaufnahmsgrund, ist nach ständiger Rechtsprechung unzulässig (s. Ritz…
…FA die Wiederaufnahmsbescheide nicht mit Hinweis auf die Tz 13 begründet habe. Ein Nachschieben von Wiederaufnahmsgründen durch den UFS sei nicht zulässig (unter Hinweis auf VwGH 2003/15/0141). Im Schreiben an den UFS vom 19. Februar 2010 nahm das FA zur Vorhaltsbeantwortung der Bw…
…07). Dieser Grundsatz gilt in gleicher Weise bei einer Bescheidaufhebung, die vom Abgabepflichtigen beantragt wird. Ein Nachschieben von Aufhebungsgründen im Berufungsverfahren ist somit auch im gegenständlichen Berufungsverfahren unzulässig. Die Aufhebung nach § 299 BAO ist gestattet, wenn sich der Bescheid im Spruch als nicht richtig erweist…
…dass das Vorhandensein von Pensionsbezügen nicht bekannt war, so ist dies ein nicht zulässiges Nachschieben einer Begründung. Es kann die in den Wiederaufnahmsbescheiden angeführte - für die Wiederaufnahme im gegenständlichen Fall nicht taugliche - Begründung durch eine allenfalls taugliche Begründung in der Berufungsvorentscheidung nicht ersetzt werden. Wenn…
…ausübe und nur prüfen dürfe, ob die vom Finanzamt herangezogenen Umstände diese Maßnahme rechtfertigen. Unzulässig sei sowohl der Austausch bestehender als auch das nachschieben neuer Wiederaufnahmegründe. Änderungen im Rechtsbereich könnten stets nur die Folge einer aus anderen Gründen zulässigen Aufrollung sein, nicht hingegen die (einzige…
…38f; § 307 Tz 3). Verstößt die Berufungsbehörde gegen ihre Beschränkung auf die "Sache" des Berufungsverfahrens, indem diese im Erstverfahren nicht gebrauchte Wiederaufnahmegründe "nachschiebt" oder austauscht, belastet sie sonach ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (VwGH 20.7.1999, 97/13/0131 und 14.5.1991, 90…
…L.P. ist die Bw erstmals im Jahr 1999 in Erscheinung getreten. Aufgrund obiger Darlegungen wird die Rechnung vom 30.12.2005 als untauglicher Versuch angesehen, gegen die vielfache Beurteilung als Scheingeschäft auf der Sachverhaltsebene mit Bestemm nachschieben zu wollen. Diese Rechnung solle dartun, dass…
…nachweisbar bezeichnet werden, den Bw als rechtsuneinsichtig zu bezeichnen. Aufgrund obiger Darlegungen wird die Rechnung vom 30.12.2005 als nicht überzeugender Versuch angesehen, gegen die vielfache Beurteilung als Scheingeschäft auf der Sachverhaltsebene mit Bestemm nachschieben zu wollen. Diese Rechnung solle dartun, dass sich das…
…1994, 90/14/0192). b. (1) Die Gründe der Wiederaufnahme sind im Betriebsprüfungsbericht darzustellen. Die Berufungsbehörde kann Wiederaufnahmegründe nicht nachschieben, also die Wiederaufnahme aus anderen Gründen für zulässig erklären (VwGH 22.11.2006, 2003/15/0141). Die erstinstanzliche Behörde muss säuberlich getrennt für alle Abgabenarten…
…Rechnungsausstellerin für LP ist die Bw erstmals im Jahr 1999 in Erscheinung getreten. Aufgrund obiger Darlegungen wird die Rechnung vom 30.12.2005 als untauglicher Versuch angesehen, gegen die vielfache Beurteilung als Scheingeschäft auf der Sachverhaltsebene mit Bestemm nachschieben zu wollen. Diese Rechnung solle dartun…
…sie auch aus anderen Gründen zulässig gewesen "wäre" (VwGH 12. April 1994, 90/14/0044). Auch seien ihr der Austausch der bestehenden und das Nachschieben neuer Wiederaufnahmegründe verwehrt (VwGH 21. Juli 1998, 93/14/0187f.). Würden die vom Finanzamt ins Treffen geführten Umstände nicht vorliegen…
…wurden wiederum nicht vorgelegt. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sind die vorgelegten Vereinbarungen über die Abtretung und den Kauf der Verlagsrechte durch den Bw. unter Berücksichtigung der insgesamt vorliegenden Sachverhaltes und Nachschieben bzw. schrittweise Vorlage als nicht glaubhaft auch in der tatsächlichen Durchführung zu beurteilen…