…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Begründung Die Beschwerdeführerin (Bf.) hat die D. Produktions Ges.m.b.H. im Jahr 1996 bei der Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Waren in den zollrechtlich freien Verkehr indirekt vertreten und…
…die zu geringe buchmäßige Erfassung des Abgabenbetrages nicht auf einem Irrtum der Zollbehörde beruhte, war die Voraussetzung für die Abstandnahme von der Nacherhebung des Zoll nicht gegeben. Ist der angewandte Regelzollsatz strittig, kann die Einreihung der Waren ausschließlich aufgrund der Differenzierungen der Kombinierten Nomenklatur vorgenommen…
…die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien, vertreten durch Hofrat Dr. Ernst Lettner, vom 26. Juni 2003, GZ. 100/30912/2003-4, betreffend Nacherhebung von Eingangsabgaben gemäß Artikel 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 Zollkodex (ZK), und Artikel 220 Abs. 1 ZK, iVm. § 2 Abs…
…vom 26. März 2002, GZ. 800/06833/2001, betreffend Nacherhebung von Eingangsabgaben gemäß Artikel 201 Abs.1 Buchstabe a und Abs.3 und Artikel 220 Abs.1 Zollkodex,(ZK), i.V.m.§ 2 Abs.1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, (ZollR- DG), nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung…
…die Nacherhebung von Zoll aus Gründen des Vertrauensschutzes ausscheidet, ist in Art. 220 ZK abschließend geregelt. Die Generalklausel des Art. 220 Abs. 2 ZK regelt den Vertrauensschutz im Bereich der Nacherhebung von Einfuhrabgaben ausschließlich. Diese gemeinschaftsrechtliche Vorschrift hat Vorrang vor dem nationalen Grundsatz von Treu…
…von Einfuhrabgaben aus Gründen des Vertrauensschutzes ausscheidet, regelt im Zollrecht die Generalklausel des Art. 220 Abs. 2 ZK abschließend (Witte, Zollkodex5, Vor Art. 220 Rz 31 und die dort angeführte Judikatur; VwGH 17. Mai 2001, 2000/16/0590). Vertrauensschutzgesichtspunkte können daher im Falle der Nacherhebung…
…werden: Sämtliche vom angefochtenen Abgabenbescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 12.8.2010 erfassten Einfuhrabfertigungen von DVDs (und somit jene, hinsichtlich welcher im Abgabenbescheid (bzw. in der Berufungsvorentscheidung) eine Nacherhebung von Einfuhrabgaben (Zoll) erfolgt ist) sind im Zeitraum zwischen 4.1.2006 und 14.4…
…über die Möglichkeit der Nacherhebung von Einfuhrabgaben (Art.220 Abs.1 Zollkodex) vermittelt. Bezüglich der Frage der Ermittlung des Zollwertes der von der Bf im betreffenden Zeitraum aus der Schweiz in das Zollgebiet der Gemeinschaft (nach Österreich) importierten DVDs stellt sich für den Unabhängigen Finanzsenat…
…von Einfuhrabgaben aus Gründen des Vertrauensschutzes ausscheidet, regelt im Zollrecht die Generalklausel des Art. 220 Abs. 2 ZK abschließend (Witte, Zollkodex5, Vor Art. 220 Rz 31 und die dort angeführte Judikatur; VwGH 17. Mai 2001, 2000/16/0590). Vertrauensschutzgesichtspunkte können daher im Falle der Nacherhebung…
…den die Behörden keine Zusicherung gegeben haben. (EuGH 18.1.2000, T-290/97) Ob und unter welchen Voraussetzungen die Nacherhebung von Einfuhrabgaben aus Gründen des Vertrauensschutzes ausscheidet, regelt die Generalklausel des Art.220 Abs.1 ZK abschließend. Nach dieser Gesetzesbestimmung erfolgt keine nachträgliche buchmäßige…
…Zollamt angehalten worden, die "Nicht-EU-Waren" nicht in den Antrag auf Erteilung der Bewilligung aufzunehmen, beruft sich diese offensichtlich auf den Vertrauensschutz. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Nacherhebung von Zoll aus Gründen des Vertrauensschutzes ausscheidet, ist in Art. 220 ZK abschließend geregelt. Art…
…der richtigen Warennummer zuzuordnen. Die oben genannte Voraussetzung der Einhaltung aller Vorschriften über die Zollanmeldung ist daher nicht gegeben. Der Antrag auf das Absehen von einer Nacherhebung ist bereits dann nicht begründet wenn eine der drei Voraussetzungen fehlt. (Urteil des EuGH vom 4. Mai 1993…
…und vom Abgabenschuldner nicht erkannt werden können, begründen einen Anspruch darauf, von der Nacherhebung abzusehen. Die im Zuge durchgeführter Betriebsprüfungen/Zoll getroffenen Feststellungen für vorangegangene Jahre hätten zu keinem anderen Verhalten der Zollbehörden bzw. Beanstandungen durch diese geführt. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen…
…wäre nunmehr gemäß Artikel 220 ZK ein Betrag in der Höhe von ATS: 200.949,00 an Zoll nachzufordern. Im Sinne des § 72a Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), unterblieb die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer. Gegen die, die vier erstgenannten WE.Nrn. betreffenden Nacherhebungen von Einfuhrabgaben…
…einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat (Art. 204 Abs. 3 ZK). Gemäß § 71a ZollR-DG schuldet in den Fällen einer Befreiung von…
…auf Folgendes hinzuweisen. Nach Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK haben die zuständigen Behörden von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben abzusehen, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht…
… 72a ZollR-DG habe die Nacherhebung der Einfuhrumsatzsteuer wegen der bestehenden Berechtigung der Abgabenschuldnerin zum Vorsteuerabzug nach den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen zu unterbleiben. Gem. Art.220 Abs.1 Zollkodex sei daher der (aus allen 14 Abgabenbescheiden resultierende) Abgabenbetrag von zusammen € 119.088,19 (nachträglich) buchmäßig…
…vernünftigerweise vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Um von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung abzusehen, müssen demnach drei Voraussetzungen vorliegen: Erstens, die Nichterhebung der Abgaben ist auf einen Irrtum der zuständigen Behörden zurückzuführen…
…vernünftigerweise vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Um von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung abzusehen, müssen demnach drei Voraussetzungen vorliegen: Erstens, die Nichterhebung der Abgaben ist auf einen Irrtum der zuständigen Behörden zurückzuführen…
…vernünftigerweise vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Um von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung abzusehen, müssen demnach drei Voraussetzungen vorliegen: Erstens, die Nichterhebung der Abgaben ist auf einen Irrtum der zuständigen Behörden zurückzuführen…