…ZA vom 20. Februar 2012, GZ.: 0000, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben und Festsetzung einer Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…ZA vom 21. November 2011, GZ.: 000000, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben und Festsetzung einer Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…ZA vom 21. November 2011, GZ.: 000000, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben und Festsetzung einer Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Begründung Die Beschwerdeführerin (Bf.) hat die D. Produktions Ges.m.b.H. im Jahr 1996 bei der Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Waren in den zollrechtlich freien Verkehr indirekt vertreten und…
…die zu geringe buchmäßige Erfassung des Abgabenbetrages nicht auf einem Irrtum der Zollbehörde beruhte, war die Voraussetzung für die Abstandnahme von der Nacherhebung des Zoll nicht gegeben. Ist der angewandte Regelzollsatz strittig, kann die Einreihung der Waren ausschließlich aufgrund der Differenzierungen der Kombinierten Nomenklatur vorgenommen…
…gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung angehalten hat. Nach dieser Bestimmung haben die zuständigen Zollbehörden somit von einer Nacherhebung von Einfuhrabgaben abzusehen, wenn drei Voraussetzungen nebeneinander erfüllt sind. Die ursprüngliche Nichterhebung der Abgaben muss auf einen Irrtum der zuständigen Behörden zurückzuführen sein…
…ZA*** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 20. August 2015, Zahl: ***000***, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung und Mitteilung von Einfuhrabgaben sowie die Festsetzung einer Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…zolltariflichen Abgabenbegünstigung gemäß Artikel 21 Zollkodex ist von einer schriftlichen Bewilligung abhängig, sofern vorgesehen ist, dass die Waren der zollamtlichen Überwachung im Rahmen der besonderen Verwendung unterliegen. Wenn Waren, die aufgrund ihrer besonderen Verwendung zu einem ermäßigten Einfuhrabgabensatz oder abgabenfrei in den zollrechtlich freien Verkehr…
…Irrtum manifestiert. Die Berechtigung zur Nacherhebung ist in den (objektiv) unrichtigen Anmeldungen der Bf begründet. Es besteht Bindungswirkung und Rechtssicherheit nur im Hinblick auf den beantragten und erteilten achtstelligen KN-Code. Selbst dann - wenn man von einem aktiven Irrtum und auch davon ausgehen wollte, dass…
…dass der Einfuhrabgabenbetrag zu Zollanmeldung ***MRN*** vom 12. Jänner 2017 wegen Angabe einer unrichtigen Warennummer mit einem geringeren Betrag als dem zu entrichtenden Betrag festgesetzt und buchmäßig erfasst wurde, weshalb ein Abgabenbetrag (Zoll) von EUR 9.508,06 nachzuerheben sei. Als Folge der Nacherhebung seien…
…Mai 2016) Einfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen werden, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind. Dazu ist grundsätzlich anzumerken, dass der von der Bf in eventu beantragte Erlass der buchmäßig erfassten…
…dahin auszulegen ist, dass in einem Fall, in dem der Adressat einer Zahlungsaufforderung im Rahmen eines Verfahrens zur Nacherhebung von Einfuhrabgaben gemäß der Verordnung Nr. 2913/92 vor Erlass dieser Entscheidung nicht von der Verwaltung angehört worden ist, seine Verteidigungsrechte verletzt sind, auch wenn er…
…dahin auszulegen ist, dass in einem Fall, in dem der Adressat einer Zahlungsaufforderung im Rahmen eines Verfahrens zur Nacherhebung von Einfuhrabgaben gemäß der Verordnung Nr. 2913/92 vor Erlass dieser Entscheidung nicht von der Verwaltung angehört worden ist, seine Verteidigungsrechte verletzt sind, auch wenn er…
…die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien, vertreten durch Hofrat Dr. Ernst Lettner, vom 26. Juni 2003, GZ. 100/30912/2003-4, betreffend Nacherhebung von Eingangsabgaben gemäß Artikel 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 Zollkodex (ZK), und Artikel 220 Abs. 1 ZK, iVm. § 2 Abs…
…vom 26. März 2002, GZ. 800/06833/2001, betreffend Nacherhebung von Eingangsabgaben gemäß Artikel 201 Abs.1 Buchstabe a und Abs.3 und Artikel 220 Abs.1 Zollkodex,(ZK), i.V.m.§ 2 Abs.1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, (ZollR- DG), nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung…
…Rz 32. Dieses Urteil beschäftigt sich primär mit der Verordnung Nr. 1697/79/EWG betreffend die Nacherhebung von Eingangs - und Ausfuhrabgaben auf Grund eines Rechtsirrtums der zuständigen Behörden. Die Rz 32 lautet: Nach Art. 2 Absatz der Verordnung Nr. 1031/88 ist zur Erfüllung der…
…die Nacherhebung von Zoll aus Gründen des Vertrauensschutzes ausscheidet, ist in Art. 220 ZK abschließend geregelt. Die Generalklausel des Art. 220 Abs. 2 ZK regelt den Vertrauensschutz im Bereich der Nacherhebung von Einfuhrabgaben ausschließlich. Diese gemeinschaftsrechtliche Vorschrift hat Vorrang vor dem nationalen Grundsatz von Treu…
…sodass für die Nacherhebung von Eingangsabgaben die Vertretungsmacht fehle und sohin die Beschwerdeführerin als Zollschuldnerin ausscheide. Mit Schriftsatz vom 10. Oktober 2016 brachte die Beschwerdeführerin eine ergänzende Stellungnahme ein. Dem Zollamt sei im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine Quote von € 43.110,51 ausbezahlt worden…
…gegen den Bescheid des Zollamtes ***ZA*** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 26. April 2017, Zahl: ***000***, betreffend die Nacherhebung von Einfuhrabgaben zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Wie jedoch bereits im Erkenntnis über die Rechtmäßigkeit der Nacherhebung der Einfuhrabgaben ausgeführt worden ist, haben die zuständigen Zollbehörden von einer Nacherhebung von Einfuhrabgaben abzusehen, wenn drei Voraussetzungen nebeneinander erfüllt sind. Die ursprüngliche Nichterhebung der Abgaben muss auf einen Irrtum der zuständigen Behörden zurückzuführen sein…