…Nr. 427/1996) entstanden ist. Die Bemessungsgrundlagen für die Zwischenerzeugnissteuer und die Höhe des Nacherhebungsbetrages an Zwischenerzeugnissteuer für das Kalender 2007 sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Zum Sachverhalt und zum Verfahrensverlauf: Am 6. Dezember 2007…
… Bemessungsgrundlagen für die Zwischenerzeugnissteuer und Nacherhebungsbetrag: Der Bf hat im Jahr 2007 in seiner Erzeugungsstätte für die G insgesamt 1.116,00 l Wildschütz Jägertee mit 13% vol Alkohol erzeugt. Der Bf hat im Jahr 2007 in seiner Erzeugungsstätte für die C insgesamt 1.200…
…427/1996) entstanden ist. Die Bemessungsgrundlagen für die Zwischenerzeugnissteuer und die Höhe des Nacherhebungsbetrages an Zwischenerzeugnissteuer für das Kalenderjahr 2008 sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Zum Sachverhalt und zum Verfahrensverlauf: Im Rahmen einer amtlichen Aufsicht…
…die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, an Säumniszinsen angefallen wäre. Daraus ergibt…
…als unbegründet abgewiesen, weil nach Auffassung des Finanzamtes die Voraussetzungen des § 15a Abs. 6 ErbStG nicht vorliegen würden. Eine Nacherhebung nach § 15a Abs. 5 ErbStG sei nur dann nicht wahrzunehmen, wenn für die innerhalb von fünf Jahren erfolgte Übertragung selbst eine Begünstigung nach § 15a Abs…
…Bestandteil der Beschwerdeschrift anzusehen. Aufgrund dieser Argumentationen werde der Antrag gestellt, die Berufungsvorentscheidung dahingehend abzuändern, dass von der Nacherhebung von Eingangsabgaben abgesehen wird. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens wurde am 21.7.2004 Mag. C., der in der gegenständlichen Zeit bei der Bf. im Bereich Einkauf…
…Nacherhebung gemäß Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, an Säumniszinsen angefallen wäre. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Zollbehörde selbst ein überwiegendes Verschulden an der Entstehung der Zollschuld oder an der Nacherhebung…
…vom 15. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. November 2006, Erfassungsnummer zzz, betreffend Nacherhebung der Schenkungssteuer gemäß § 15a Abs. 5 ErbStG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Abtretungsvertrag vom 6. Juni 2003 traten die…
…entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, an Säumniszinsen angefallen wäre. Die…
…aliquoten (Anm.: des halben) Freibetrages grundsätzlich vorlägen, zu. Die durch das Erbteilungsübereinkommen erfolgte entgeltliche Übernahme des Hälfteanteiles durch den Miterben P.S. führe jedoch zu einer Nacherhebung der Steuer nach § 15a Abs. 5 ErbStG, da ein derartiges Rechtsgeschäft unter Lebenden eine begünstigungsschädliche Übertragung im Sinne…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Innsbruck vom 6. Oktober 2003, Zahl 800/03023/2/2003, betreffend eine Mineralölsteuerschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…
…6. Mai 1998, GZ. 100/33475/98-2, betreffend Nacherhebung gemäß Artikel 220 Zollkodex (ZK), der gemäß Artikel 201 Abs.1 Buchstabe a und Abs.3 ZK entstandenen Einfuhrzollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
BescheidDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Paul Doralt, Dr. Wilfried Seist, Dr. Peter Csoklich, vom 27. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. April 2000, GZ. 100/28068/98-7, entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird gemäß…
…29.9.2006, B 3551/05 die Erhaltung des Unternehmens sogar typischerweise sichert, liegt hier in verfassungskonformer Auslegung des § 15 a ErbStG im Sinne der zitierten Entscheidung keine den Nacherhebungstatbestand des § 15 a Abs. 5 ErbStG auslösende Übertragung vor. Da sich die Befreiung des § 15…
…29.9.2006, B 3551/05 die Erhaltung des Unternehmens sogar typischerweise sichert, liegt hier in verfassungskonformer Auslegung des § 15 a ErbStG im Sinne der zitierten Entscheidung keine den Nacherhebungstatbestand des § 15 a Abs. 5 ErbStG auslösende Übertragung vor. Da sich die Befreiung des § 15…
…vom 12. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. August 2007, ErfNr. betreffend Nacherhebung der Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG im Beisein der Schriftführerin Ilse Pascher nach der am 14. Juli 2009 in 1030 Wien…
Die buchmäßig Erfassung der in Rede stehenden Nacherhebung erfolgte mit Fertigstellung des Abgabenbescheides am 12. April 2001. Nach Aktenlage war die Zollbehörde seit dem 10. April 2001, nach Kenntniserlangung des Prüfungsberichtes der Außen und Betriebstelle Zoll vom 9. April 2001, in der Lage die Abgaben…
…dass die Begünstigung gemäß § 15a ErbStG nur zum Teil zu gewähren sei, da mit dem Erbübereinkommen eine Weiterübertragung und damit ein Nacherhebungstatbestand gemäß § 15a Abs. 5 ErbStG verwirklicht sei. Innerhalb offener Frist wurde Berufung erhoben und wie folgt eingewendet: " 1) Sachverhalt Die verstorbene Frau G…
…in seinem Erkenntnis vom 29. September 2006, B 3551/05, ausgesprochen, dass die Nacherhebung der Erbschaftssteuer auf Grund einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Zuge eines Erbübereinkommens eine sachlich nicht gerechtfertigte Auslegung des Gesetzes darstellt. Aus dem Zweck des § 15 a ErbStG, die Übergabe von Betrieben…
…in seinem Erkenntnis vom 29. September 2006, B 3551/05, ausgesprochen, dass die Nacherhebung der Erbschaftssteuer auf Grund einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Zuge eines Erbübereinkommens eine sachlich nicht gerechtfertigte Auslegung des Gesetzes darstellt. Aus dem Zweck des § 15 a ErbStG, die Übergabe von Betrieben…