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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSZ2L ZRV/0002-Z2L/02

Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr, wenn die Ausfuhrwaren in der Bewilligung zur passiven Veredelung nicht enthalten waren

geltende FassungBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)ZRV/0002-Z2L/02vom 12.11.2004Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Die buchmäßig Erfassung der in Rede stehenden Nacherhebung erfolgte mit Fertigstellung des Abgabenbescheides am 12. April 2001. Nach Aktenlage war die Zollbehörde seit dem 10. April 2001, nach Kenntniserlangung des Prüfungsberichtes der Außen und Betriebstelle Zoll vom 9. April 2001, in der Lage die Abgaben zu berechnen. Die Abgabenerhebung erfolgte somit rechtzeitig innerhalb der gebotenen zweitägigen Frist. Die Berechnung der Abgabenerhöhung erfolgte somit gemäß den Bestimmungen des Artikel 232 Abs.1 ZK iVm. §§§108 Abs. 1, 78 Abs.2, 80 Abs.2 ZollR-DG in der Höhe von €:6.805,08 (S: 93.640,00.-) unter Nichtmiteinberechnung der, gemäß § 72 a ZollR-DG, nicht zur Entrichtung vorgeschriebenen Einfuhrumsatzsteuer, unter Zugrundelegung der, in den der bekämpften Berufungsvorentscheidung beigestellten Berechnungsblättern enthaltenen Bemessungsgrundlagen, zu Recht. Es war daher der Beschwerde insgesamt der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 12. November 2004

Normen und Schlagworte

passive VeredelungWaren der vorübergehenden AusfuhrVeredelungserzeugnisseAusübungsbewilligungBewilligungsinhaltÜberführung der Veredelungserzeugnisse in den zollrechtlich freien VerkehrAbgabenbegünstigungHeilung nach VerfehlungenNacherhebungIrrtumtelefonische AuskunftAbgabenerhöhung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Zoll (Referent)
Geschäftszahl
ZRV/0002-Z2L/02
Stammnummer
12700
Gültig
12.11.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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