Artikel 170 Veredelungserzeugnisse oder in die aktive Veredelung übergeführte Waren IM/EX (Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Bewilligung der aktiven Veredelung IM/EX spezifiziert auf Antrag des Antragstellers, dass Veredelungserzeugnisse oder in das Verfahren der aktiven Veredelung übergeführte Waren (IM/EX-Verfahren…
…einschließlich Waren mit Präferenzursprungseigenschaft im Rahmen einer anderen Präferenzregelung; b)die Veredelungserzeugnisse werden aus Ersatzwaren gemäß Artikel 223 des Zollkodex gewonnen oder hergestellt; c)die Zollbehörden haben die vorübergehende Wiederausfuhr der Waren für die weitere Veredelung gemäß Artikel 258 des Zollkodex bewilligt. (3) Findet Absatz…
…freien Verkehr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Erledigung des Verfahrens als abgegeben und angenommen und die Überlassung als bewilligt. (2) In den in Absatz 1 genannten Fällen werden die Veredelungserzeugnisse oder die in die aktive Veredelung IM/EX übergeführten Waren zu Unionswaren…
…der Veredelungserzeugnisse zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr abzüglich des statistischen Werts der entsprechenden Waren zur vorübergehenden Ausfuhr zu dem Zeitpunkt, an dem sie in die passive Veredelung übergeführt wurden, multipliziert mit dem Betrag der für die Veredelungserzeugnisse oder…
…erforderlich. (2) Artikel 86 Absatz 3 des Zollkodex findet ebenfalls ohne Antrag des Anmelders Anwendung, wenn die Veredelungserzeugnisse aus in die aktive Veredelung übergeführten Waren hergestellt oder gewonnen wurden, die zum Zeitpunkt der Annahme der ersten Zollanmeldung der Waren für die aktive Veredelung Gegenstand eines…
…Endverwendung auf Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung (Artikel 86 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Für die Zwecke der Anwendung des Artikels 86 Absatz 3 des Zollkodex sind bei der Festsetzung des Betrags der Einfuhrabgabe, die der Zollschuld für in der aktiven Veredelung entstandene Veredelungserzeugnisse entspricht…
…Abschnitt B (siehe Abschnitt 2.7.) in Erfahrung zu bringen. Die AnnahmeFreigabe der Anmeldung zur ÜberführungÜberlassung der Veredelungserzeugnisse in denzum zollrechtlich freien Verkehr wird in diesen Fällen erst nach Rücklangen des INF 1Einlagen der angeforderten Information durch die Überwachungszollstelle erfolgen können. Es empfiehlt sich daher…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., Adresse, vom 30. Juni 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes AA vom 30. Mai 2005, Zahl: aa, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Abgaben werden wie…
…im Zeitraum 20. Jänner 1999 bis 20. November 2000 in Anspruch genommen hätte und in der Folge die Veredelungserzeugnisse zu Unrecht abgabenbegünstigt in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt hätte. Weiters wurde angeführt, es wäre zusätzlich in 10 Fällen anlässlich der Wiedereinfuhr nach der passiven Veredelung…
Die buchmäßig Erfassung der in Rede stehenden Nacherhebung erfolgte mit Fertigstellung des Abgabenbescheides am 12. April 2001. Nach Aktenlage war die Zollbehörde seit dem 10. April 2001, nach Kenntniserlangung des Prüfungsberichtes der Außen und Betriebstelle Zoll vom 9. April 2001, in der Lage die Abgaben…
…wenn dieses Vorgehen zur Folge hat, dass der Ware fälschlicher Weise der zollrechtliche Status einer Gemeinschaftsware zuerkannt wird. Wurde für Veredelungserzeugnisse fälschlicher Weise ein internes Versandverfahren eröffnet, ist im Zeitpunkt der Eröffnung des internen Versandverfahrens die Zollschuld durch Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung gemäß Art…
1. Gegenstand (1) Vermarktungsnormen sind Vorschriften über Qualitätsnormen und Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Ursprungslandangaben. Vermarktungsnormen bestehen für die in Abschnitt 1.1. bis 1.6. angeführten Waren. (2) Bei den in Abschnitt 1.1. bis 1.6. enthaltenen Warenkatalogen ist in…
Kapitel 5 Veredelung Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 255 Ausbeute Die Zollbehörden setzen entweder die Ausbeute oder die durchschnittliche Ausbeute des Veredelungsvorgangs oder gegebenenfalls die Methode zur Bestimmung der Ausbeute fest, es sei denn, in den für bestimmte Bereiche geltenden Unionsvorschriften ist die Ausbeute bereits…
Artikel 241 Veredelung (1) Sofern ein wirtschaftliches Bedürfnis besteht und die zollamtliche Überwachung nicht beeinträchtigt wird, können die Zollbehörden die aktive Veredelung oder die Endverwendung unter den für diese Verfahren geltenden Voraussetzungen in den Räumlichkeiten eines Zolllagers bewilligen. (2) Die in Absatz 1 genannten Waren…
…des Zollkodex als erfüllt, wenn für innerhalb eines bestimmten Zeitraums in das Verfahren überzuführende Waren derselben Art der Antragsteller in dem betreffenden Zeitraum 80 % seines Gesamtbedarfs an diesen der Herstellung der Veredlungserzeugnisse dienenden Waren im Zollgebiet der Gemeinschaft mit Gemeinschaftswaren deckt, die den Einfuhrwaren im…
…dass a)die Veredelungserzeugnisse aus den in die Veredelung übergeführten Waren hergestellt wurden oder b)dass die Voraussetzungen für die Verwendung von Ersatzwaren gemäß Artikel 223 des Zollkodex oder für die Anwendung des Standardaustauschs gemäß Artikel 261 des Zollkodex erfüllt sind. (2) Die Bewilligung einer…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
Artikel 202 Handelspolitische Maßnahmen (1) Werden Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und bemisst sich der Einfuhrabgabenbetrag nach Artikel 86 Absatz 3, so kommen dieselben handelspolitischen Maßnahmen zur Anwendung wie bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von Waren, die in…
…dass die anfallenden Abfälle und Reste (Art. 1 Nr. 41 UZK-DA) als Veredelungserzeugnisse ohne bzw. mit nur geringem wirtschaftlichen Wert den Status als Nichtunionsware behalten und gemäß Art. 215 UZK zu erledigen sind. Im Falle der Zerstörung gelten allenfalls anfallende Abfälle und Reste als…
Anlage 3 Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, deren Einführen aus bestimmten Drittländern in die Union verboten ist (Anhang VI der Verordnung (EU) 2019/2072) | | Warenbezeichnung | KN-Code | Drittland, Gruppe von Drittländern oder bestimmtes Drittlandsgebiet | 1. | Pflanzen von…