…2006 auf dieser Bemessungsgrundlage die Einkommensteuer für das Jahr 2004 fest (6.078,30 €). Der Berufungswerber erhob gegen diesen Bescheid Berufung, worin er sich (nach mehreren Mängelbehebungsaufträgen) mit folgender Begründung gegen die Einstufung der Montagetätigkeit als gewerbliche Tätigkeit wandte: Das Finanzamt habe die Verpflichtung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch StB., vom 28. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 7. September 2005 betreffend Abweisung des Antrages auf Veranlagung zur Umsatzsteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
…es sich bei den beruflichen Tätigkeiten des Berufungswerbers in Deutschland im Streitjahr nicht nur um Reisen in den deutschen Stammbetrieb gehandelt, sondern dieser in Deutschland auch begünstigte Montagetätigkeiten ausgeführt habe. Dienstreisen in das österreichische Tochterunternehmen der deutschen Arbeitgeberin habe der Rechtsmittelwerber im Streitjahr nicht unternommen…
I. DBA-BRD (E) ex 2000 vom 24. August 2000, BGBl III 2002/182 (anzuwenden ab Veranlagung 2003): Art. 15 Abs. 1 DBA-BRD ex 2000 entspricht wortgleich dem Art. 15 Abs. 1 OECD-MA und weist somit das Besteuerungsrecht für Vergütungen aus unselbständiger Arbeit…
§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 stellt die Nachfolgerbestimmung der mit BG vom 18. Dezember 1979, BGBl Nr. 550, in § 3 EStG 1972 eingefügten Z 14a dar. Normzweck dieser Vorgängerbestimmung war, die damals auf dem internationalen Anlagenbausektor gestiegenen Konkurrenzverhältnisse national durch Schaffung der konkreten…
Folgt man dieser Judikaturlinie des EuGH steht damit aber außer Zweifel, dass die den Arbeitnehmerabsetzbetrag regelnde Bestimmung des § 33 Abs. 5 erster Satz iVm. Z 2 EStG 1988 gegen die im Art. 39 EGV manifestierte Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Diese Tarifbestimmung des österreichischen Einkommensteuergesetzes macht die Berücksichtigung…
…Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist als Service-Techniker bei einem Schweizer Entwickler und Hersteller von Maschinen für die Pharmaindustrie in der Schweiz beschäftigt. Im Jahr 2004 war er hauptsächlich bei Montagetätigkeiten im Ausland (USA, Deutschland…
…Der Berufungswerber ist als Service-Techniker bei einem internationalen Webmaschinenhersteller an dessen Stammsitz in der Schweiz beschäftigt. In den Jahren 2002 und 2003 war er hauptsächlich bei Montagetätigkeiten im Ausland eingesetzt. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizer Eidgenossenschaft (DBA-Schweiz) stand…
…engagiert worden, um selbständig mit Werkvertrag, der mündlich vereinbart worden sei, den Teilbereich Lichtkuppelmontage zu übernehmen. Die Tätigkeit sei eine reine Montagetätigkeit, wobei das Material von der Firma R.GesmbH bereitgestellt und vor Ort verarbeitet worden sei. Der Abrechnung sei zu Grunde gelegt worden, dass…
…führte der Bw. aus, er habe in der A-GmbH im Jahr 2009 durch seine Montagetätigkeit im Ausland auch steuerfreie Bezüge erhalten, und es seien zwei Lohnzettel erstellt worden. Allerdings sei für das gesamte Jahr 2009 der Alleinverdienerabsetzbetrag in der Lohnverrechnung berücksichtigt worden, obwohl er…
…Maschinenbau GmbH vom 2.8.2010). Das Finanzamt Salzburg setzte dementsprechend für jene Einkommensteile, die auf die Montagetätigkeit in Italien entfielen, Einkommensteuer an. Dagegen erhob der Bw am 30.8.2010 das Rechtsmittel der Berufung und führte aus, dass das auf die Tätigkeit in Italien…
… 16 Abs. 1 EStG. Im gegenständlichen Fall einer von vornherein auf einige Monate im jeweiligen Einsatzort begrenzten Montagetätigkeit liegen durchaus Umstände des Einzelfalles vor, die eine Verlegung des (Familien)Wohnsitzes als nicht zumutbar erscheinen lassen. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit einer Wohnung im Heimatort (eigenem…
…Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine - vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit der…
…Maschinenbau GmbH vom 26.3.2008). Das Finanzamt Salzburg setzte dementsprechend für jene Einkommensteile, die auf die Montagetätigkeit in Italien entfielen, Einkommensteuer an. Dagegen erhob der Bw das Rechtsmittel der Berufung und führte aus, dass das auf die Tätigkeit in Italien entfallende Einkommen aus nichtselbständiger…
…8. November 2007 erhob der Bw. gegen diesen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 Berufung, sprach sich gegen die obgenannte Vorgehensweise des Finanzamtes aus und führte dazu Folgendes aus: "Meine Tätigkeit ist im wesentlichen Montagetätigkeit im Bereich B, wobei mein Arbeitsverhältnis dem schweizerischen Gesamtarbeitsvertrag unterstellt ist…
…5.869,94 € Entscheidungsgründe Bw. erzielte in den Berufungsjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Montagetätigkeiten sowie in den Jahren 2002 bis 2005 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Form einer Pension. Mit Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2001 vom 25. Juli 2006 wurde die Umsatzsteuer mit 4…
…10 EStG 1988 für Auslandsmontage auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe gegen den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art 39 EGV verstoße und der auf die begünstigte Montagetätigkeit außerhalb Deutschlands entfallende Gehaltsteil eines (bei einem deutschen Unternehmen beschäftigten) Servicetechnikers mit Wohnsitz in Österreich somit steuerfrei zu belassen sei.…
…Gesamtbetrag der Einkünfte | | -179,11 € | Einkommensteuer | | 0,00 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist als Service-Techniker bei einem internationalen Webmaschinenhersteller an dessen Stammsitz in der Schweiz beschäftigt. Im Jahr 2004 war er hauptsächlich bei Montagetätigkeiten im Ausland (Ägypten, Türkei…
…Deutschlands entfielen, in Österreich (unbeschränkt) steuerpflichtig. Das Finanzamt Feldkirch setzte dementsprechend für jene Einkommensteile, die auf die Montagetätigkeit in Ländern außerhalb Deutschlands entfielen, Einkommensteuer fest. Dagegen erhob der Berufungswerber das Rechtsmittel der Berufung, die seine steuerliche Vertretung wie folgt begründete: Gemäß § 3 Abs. 1 Z…
…der Berufungswerber auch in der Produktion von Schaltschränken und Koppelverteilern mit einem Dauerbelastungsstrom von 8000 A tätig sowie im Ausland mit der Montage dieser Anlagen betraut gewesen. Bei der Montagetätigkeit sei der Berufungswerber erheblich verschmutzt worden. Acht Tonnen schwere Kupferschienen seien unter extremen Umständen (Durchzug…