…Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht) verletzt (z. B. bei Nichtbeantwortung eines Vorhaltes, VwGH 5. 11. 1986, 85/13/0012), doch wird ihr Umfang durch solche Pflichtverletzungen beeinflusst (VwGH 27. 9. 1990, 89/16/0225). In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet…
…der berufungsgegenständliche Gewinnanteil richtig festgestellt und verteilt wurde. Es ist in diesem Zusammenhang auf das Erkenntnis des VwGH vom 23.2.1994, 92/15/0159 hinzuweisen, wonach die Behörde in freier Beweiswürdigung den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen hat, wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht…
…den ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflichten seinem Kanzleipersonal, zu deren Aufgaben üblicherweise auch das Kouvertieren und Versenden (mittels Postaufgabe) von Schriftstücken gehört, gegenüber nachzukommen hat (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, S.2986). Ein (beruflicher, d.h. geschäftsmäßig tätiger) Parteienvertreter muss die Organisation seiner…
…ist und daher auch keine Entnahme aus dem Betriebsvermögen im Jahr 1998 oder später vorlag. Zur Feststellung, ob jede einzelne der drei berufungsgegenständlichen und vom Bw. in die Bilanz seines Chinalokals aufgenommenen Wohnungen tatsächlich notwendiges Betriebsvermögen darstellen, ist auch auf die Mitwirkungspflicht des Bw. hinzuweisen…
…dass der der Entscheidung zu Grunde zu legende (maßgebliche) Sachverhalt -zeitnah- festgestellt und durch entsprechende Unterlagen und Beweismittel, an Hand derer sodann zu beurteilen ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung vorliegen, belegt wird, wobei diesbezüglich die Partei zum einen eine erhöhte Mitwirkungspflicht (siehe…
…erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei unter anderem dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maß höher als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind (vgl. VwGH 26.7.2000, 95/14/0145 u. a.). Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht…
…26. Mai 2011, 2011/16/0011). Wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben, liegt nach herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei bzw. eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht vor; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher, als…
…zu erhärten, bis der Sachverhalt auf Grund schlüssiger Wertung dieser Fakten in freier Beweiswürdigung als erwiesen angesehen werden kann (VwGH 19.12.1990, 86/13/0100). Unabhängig von der Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht der Partei trägt die Abgabenbehörde damit die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen…
…erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei unter anderem dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maß höher als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind (vgl. VwGH 26.7.2000, 95/14/0145 u. a.). Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht…
…ausgeführt liegt nach der Rechtsprechung eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei unter anderem dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben, wobei die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht in dem Maß höher ist als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Diesfalls besteht neben der erhöhte Mitwirkungspflicht auch eine…
… 162 BAO liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei und somit eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht u.a. dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben. Die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei ist dann in dem Maß höher als behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind…
…Darlegung des Sachverhaltes und Anbieten von Beweisen nach. Eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft die Partei generell bei Begünstigungsbestimmungen (s. zB Ritz, BAO³ § 115 Tz 9 und Tz 12, und die dort angeführten weiteren Judikaturhinweise). Im Rahmen seiner Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft begehrte der Bw. ua…
…eine Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des § 2 Abs. 5 A1SAG gegeben ist. Die Behörde hat nach den §§ 37 ff AVG den entscheidungsrelevanten Sachverhalt von Amts wegen festzustellen, was auch bedeutet, dass sie unter Berücksichtigung der "Mitwirkungspflicht" der Partei die Beweislast zu tragen hat. In der Offizialmaxime…
…Glaubhaftmachung. Nach der Judikatur liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (und damit eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) unter anderem dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben. Die sachliche Rechtfertigung für die erhöhte Mitwirkungspflicht hinsichtlich Auslandssachverhalten besteht in der Einschränkung der Möglichkeiten…
…mwN). Wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt, hat die Behörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung festzustellen (VwGH vom 23. Februar 1994, 92/15/0159). Aus diesen Rechtsausführungen folgt, dass den Bw. zweifelsohne eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft. Der maßgebende Sachverhalt…
…die ihre Wurzeln im Ausland haben, bestand für die Bw. erhöhte Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht. Nach der Rechtsprechung liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) ua dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist…
…und auch die geforderten Unterlagen nicht beigebracht. In der Eingabe vom 27. Juni 2003 hat die steuerliche Vertretung ausgeführt, dass aus den Unterlagen unzweifelhaft zu erkennen sei, dass es sich um eine Einzelfirma handle. Dies ändert aber nichts an der Mitwirkungspflicht der Bw bei Auslandssachverhalten…
…besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei insbesondere bei der Schaffung und Beschaffung von Beweismitteln (vgl. Verwaltungsgerichtshof vom 19.10.2006, Zl. 2006/14/0109 ) Da die Bw. weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht hat, dass der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich liegt, konnte der Berufung keine…
…Aufwendungen, die im Ausland getätigt werden (VwGH 31. Jänner 1964, 1391/63). Eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) liegt u.a. dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maß höher…
…Die nicht gehörige Mitwirkung unterliege der freien Beweiswürdigung. Eine Überschreitung der Grenzen der Mitwirkungspflicht der Partei könne nicht erblickt werden, da sich insbesondere infolge einer für das Jahr 2002 durchgeführten Geldflussrechnung eine Unterdeckung ergeben habe, die mit hohen Bargeldbeständen der Vorjahre abgedeckt worden sein soll…