…Die amtliche Ermittlungspflicht, die sich an der Zumutbarkeit orientiert und insbesondere bei Auslandsbeziehungen eine mehr oder weniger starke Einschränkung erfährt, findet dort ihre Grenze, wo nach Lage des Falles nur der Abgabepflichtige Angaben zum Sachverhalt machen kann. Die Feststellungslast trifft den Abgabepflichtigen jedenfalls dann, wenn…
Als Beilage zum Schreiben vom 12. Juli 2000 wurde jedoch ein Zahlungsbeleg (datiert mit 20. Juni 2000) über die Akontierung von 80.000,00 € (1.101.824,00 S) der strittigen Rechnung der HELVET GmbH vorgelegt. Beim Erörterungstermin am 16. September 2005 wurde von…
…der Grundsätze betreffend die erhöhte Mitwirkungspflicht des Bw. bei Sachverhalten mit Auslandsbezug sowie der Grundsätze über die Judikatur bei (Darlehens)Verträgen zwischen nahen Angehörigen ergibt sich für den im vorliegenden Fall festgestellten Sachverhalt Folgendes: Trotz der erhöhten Mirwirkungspflicht wegen Vorliegens von Auslandsbezügen (VwGH 17.9…
…2003, 2000/14/0165) schon allein aus der generell erhöhten Mitwirkungspflicht bei Sachverhalten mit Auslandsbezug und der Nähe des abfuhrpflichtigen Veranstalters zur Sache ergibt. Im gegenständlichen Fall sprach die Beweislage - vor allem die Vertragsgestaltung - eindeutig für ein direktes Vertragsverhältnis zwischen der Künstlerin und dem Bw.…
…mit einer Wiedereinbringlichmachung auch nach Auskunft des Rechtsanwalts nicht gerechnet werden darf." Da der den geltend gemachten Aufwendungen zugrunde liegende Sachverhalt im erstinstanzlichen Verfahren gar nicht und im Vorlageantrag nur zum Teil dargelegt wurde, sowie im Hinblick auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Sachverhalten mit Auslandsbezug…
…162 BAO nicht entsprochen zu haben. Die Bw. vertritt ihrerseits jedoch die Ansicht, dass sie im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht bei Sachverhalten mit Auslandsbezug dieser Verpflichtung sehr wohl nachgekommen sei und es ihr insbesondere nicht angelastet werden könne, wenn die P. Auskünfte über ihre "Eigentümer" verweigere…
…162 BAO nicht entsprochen zu haben. Die Bw. dagegen vertritt die Ansicht, dass sie im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht bei Sachverhalten mit Auslandsbezug dieser Verpflichtung sehr wohl nachgekommen sei und es ihr insbesondere nicht angelastet werden könne, wenn die G. Company Inc. Auskünfte über ihre "Eigentümer…
…eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei Sachverhalten mit Auslandsbeziehungen aufzubürden, dabei ist insb. an die Amtshilfemöglichkeiten zu denken (Schuch, SWI 1996, 395 ff). Wäre die Behörde vom Fehlen ausreichender Unterlagen ausgegangen, hätte sich die Behörde allenfalls der Schätzung bedienen müssen (Ritz, SWI 1997, 151ff) und bei der…
…solchen Fällen die Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen in den Vordergrund, so liegt es vornehmlich an ihm, Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente zu schaffen. Die erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen besteht vor allem bei # Sachverhalten, bei denen ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen; # Sachverhalten mit Auslandsbezug; # Sachverhalten, bei denen den…
…Mitwirkungsverpflichtungen des Abgabenschuldners (§ 115 BAO). Allerdings sind an Letztere nach ständiger Judikatur des VwGH einerseits bei Sachverhalten mit Auslandsbezug anderseits bei Steuerbegünstigungstatbeständen (wozu die Befreiung von der NoVA-Pflicht zweifellos gehört) erhöhte Anforderungen zu stellen (VwGH 25.5.1993, 93/14/0019; 12.8.1997…
…wegen bestehenden Offenlegungspflichten gemäß §§ 119 und 138 BAO und die erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei bei Sachverhalten mit Auslandsbezug wird an dieser Stelle hingewiesen. In steuerlicher Hinsicht ist daher an den unstrittig in Dornbirn vorhandenen Wohnsitz anzuknüpfen, was eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich gemäß § 1 Abs…
…ÖStZB 1996, 334). Demzufolge ist bei Begünstigungstatbeständen die Ermittlungspflicht der Behörde auf die fall- bzw. umstandsbezogene Zumutbarkeit eingeschränkt. Darüber hinaus trifft bei Sachverhalten mit Auslandsbezug die Partei eine erhöhte Mitwirkungspflicht, insbesondere bei der Schaffung und Beschaffung von Beweismitteln (VwGH vom 25. April 2002, 95/15…
…bestanden hatten. Für den Unabhängigen Finanzsenat ergaben sich in objektiver Betrachtungsweise sohin maßgebliche Zweifel an der tatsächlichen Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach B. Der Bw wurde daher unter Hinweis darauf, dass bei Sachverhalten mit Auslandsbezug der Steuerpflichtige einer erhöhten Mitwirkungspflicht unterliege, im Vorhaltswege aufgefordert…
…gleichermaßen geltenden - Voraussetzungen zu erbringen. Einen diesbezüglichen Nachweis blieb der Bw. aber bis dato schuldig. Dieser wäre insbesondere im Rahmen der bei Sachverhalten mit Auslandsbezug zum Tragen kommenden "erhöhten Mitwirkungspflicht" dazu verhalten gewesen, entsprechende Bestätigungen bzw. Bescheinigungen der deutschen Versicherungsanstalten bzw. der Versicherungsaufsichtsbehörde beizubringen. Da…
…Außenprüfung (am 6. Mai 2003) geflossen sein solle. Es handle sich dabei offenbar um eine Zahlung in Reaktion auf den Steuerstreit. Der bei Sachverhalten mit Auslandsbezug geltenden erhöhten Mitwirkungspflicht habe der Bw insgesamt nicht ausreichend entsprochen. Die Amtspartei gehe in freier Beweiswürdigung (§ 167 Abs 2…
…Gründen, gilt generell bei Sachverhalten mit Auslandsbezug. Hier liegt es primär an den eingeschränkten, behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten, dass dem Abgabepflichtigen, der dem verwirklichten Sachverhalt und damit auch den Beweismitteln in der Regel näher steht, eine verstärkte Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhalts zukommt. Diese…
…ihm erwirtschafteten Umsätze aus der betreffenden Tätigkeit der Behörde gegenüber bekannt zugeben und nachzuweisen. Der Bw. ist seiner in den verfahrensrechtlichen Vorschriften normierten Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, zumal vor allem bei Sachverhalten mit Auslandsbezug diesbezüglich ein erhöhtes Mitwirkungsrecht besteht. Wenn der Bw. in der Berufung vorbringt…
…Insbesondere bestehe bei Sachverhalten mit Auslandsbezug, wegen des Fehlens der der Abgabenbehörde ansonsten zu Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten, eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Werde diese Verpflichtung verletzt, müsse die Abgabenbehörde den maßgelblichen Sachverhalt in freier Beweiswürdigung berücksichtigen. Bei Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern sei es jedenfalls zumutbar…
…obwohl diese Teppiche keinem konkreten Verzollungsvorgang zuordenbar waren. Diese Argumentation des Zollamtes wird vom Unabhängigen Finanzsenat zwar als zulässig, aber im Hinblick auf die erhöhte Mitwirkungspflicht der Bf. bei Sachverhalten mit Auslandsbezug - dem Bf. ist es nicht gelungen, hinsichtlich der gegenständlichen Teppiche irgendwelche relevanten Beweismittel…
…somit der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht, die generell bei Sachverhalten mit Auslandsbezug gegeben sei, nicht nachgekommen (vgl. VwGH vom 17. Dezember 2003, Zl. 99/13/0070). Über die Berufung wurde erwogen: Fest steht im vorliegenden Fall, dass der Bw. in den Streitjahren bei mehreren Konzerngesellschaften der…