…Kern unbeantwortet gebliebene Begründung ihres Antrages ein. Die Annahme einer willkürlich angenommenen Bewertung des Wohnrechtes sei nicht entkräftet worden. Die Behörde bleibe jede Begründung schuldig, aus welchem Grund nicht die üblichen Mittelpreise für geldwerte Vorteile (§ 15 EStG) als Grundlage herangezogen worden seien. § 184 BAO normiere…
…Kern unbeantwortet gebliebene Begründung ihres Antrages ein. Die Annahme einer willkürlich angenommenen Bewertung des Wohnrechtes sei nicht entkräftet worden. Die Behörde bleibe jede Begründung schuldig, aus welchem Grund nicht die üblichen Mittelpreise für geldwerte Vorteile (§ 15 EStG) als Grundlage herangezogen worden seien. § 184 BAO normiere…
…den am Verbrauchsort üblichen Mittelpreisen. Es ist der Betrag maßgebend, den ein Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Wohnungsrecht und Fruchtgenuss stellen Nutzungen dar, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen…
…Wohnung im selben Haus gefordert wurde, und liegt noch unter den durchschnittlichen Quadratmeterpreisen, die im Gemeindegebiet üblicherweise gefordert werden. Da nach der oben zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes jener Betrag ist, den der Steuerpflichtige aufwenden müsste, um sich die geldwerten Güter…
…die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. (3) Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist als Jahreswert der Betrag zugrundezulegen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre…
…alleinige Benützung des Dachbodens, des Hauskellers sowie einer Garage) mit 1.000,-- S bewertet. Diese Wertangaben sind in sich nicht schlüssig und widersprechen sich, weshalb vom ortsüblichen Mittelpreis auszugehen ist. Seitens des Bw. wurde in den Berufungen auch keinerlei Wert bekanntgegeben bzw. auch nicht vorgebracht…
…die Schenkungssteuer für die Bw. fest, dabei ausgehend von einem ortsüblichen Mittelpreis in Höhe von 3.000,-- S monatlich. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung eingebracht mit der Begründung, dass der monatliche Wert des Wohnungsrechtes zu hoch angesetzt worden sei. Die Wohnung habe ein…
…BewG). Gemäß §17 Abs.2 BewG sind Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Maßgeblich ist der Betrag, den der Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Bei der Bewertung eines…
…am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müßte. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2.3.1972, 929/71, ausgesprochen, dass Wohnungsrecht und Fruchtgenuss Nutzungen darstellen, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind (§§ 16, 17 Abs. 2 BewG 1955). Nach …
…2 BewG sind Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. II. Zur Einräumung des Wohnrechtes Aus dem Gesamtzusammenhang leuchtet hervor, dass die Bw. ihren Anspruch auf Einräumung des Wohnrechtes aus ihrem Recht auf das gesetzliche Vorausvermächtnis ableitet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 20. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 21. September 2004 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens der Einkommensteuer 2003, die Einkommensteuer 2003 und die Umsatzsteuer 2003 nach der am 2. Dezember 2008, durchgeführten…
…des Landesgerichtes B und seinem in der oben dargestellten mündlichen Verhandlung wiederholten Eingeständnis keine Zweifel. (Auch nicht freiwillig gewährte) Vorteile aus einem Dienstverhältnis sind als Sachbezüge gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 mit dem Mittelpreisen des Verbraucherortes, also jenem Betrag, der aufgewendet hätte werden müssen…
…festgesetzt, was eine Nachforderung von Euro 1.291,65 ergab. In der Berufung vom 31.8.2006 wurde lediglich die Bewertung der Reise in Streit gezogen und beantragt, den Wert der Reise mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen. Recherchen bei einem Reisebüro hätten ergeben…
…Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Der monatliche Wert des Gebrauchsrechtes in der Höhe von € 200,-- wird im Berufungsverfahren nicht bestritten. Im gegenständlichen Fall übersteigt der kapitalisierte Wert des Wohnungsgebrauchsrechtes den dreifachen Einheitswert. Die im Berufungsverfahren angeführte Judikatur…
…festgehalten, dass Wohnungsrecht und Fruchtgenuss Nutzungen darstellen, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen sind (§§ 16, 17 Abs. 2 BewG 1955). Der Wert (= ortsüblicher Mittelpreis) sei nach einem objektiven Maßstab zu ermitteln, das heißt, er müsste jenem…
…die Schenkungssteuer festgesetzt. Lt. der Bescheidbegründung war bei der Bewertung von einem ortsüblichen Mittelpreis in Höhe von 9.000,-- S monatlich ausgegangen worden. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass die Bewertung zu hoch gegriffen worden sei. Der Bauzustand des…
…derartige steuerpflichtige Rabatte vorliegen, seien die vergleichbaren Preise im Einzelhandel anzusetzen. Der geldwerte Vorteil ergäbe sich aus der Differenz zum handelsüblichen Preis unter Berücksichtigung der an Endverbraucher üblicherweise gewährten Rabatte (Mittelpreis des Verbrauchsortes). Wie dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zu entnehmen sei, würden Personalrabatte dann zu…
…Die Nutzung des Ferienwohnhauses X durch die Begünstigten stellt eine Zuwendung der Stiftung an die Familie K dar. Diese Nutzung ist mit dem ortsüblichen Mittelpreis zu bewerten. Der nachstehend angeführte Ansatz ergibt sich aus einem fremdüblichen Vermietungspreis unter Berücksichtigung von Abschlägen im Zusammenhang mit der…
…2013, RV 0934-I/10, entschieden). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 sind geldwerte Vorteile mit den "üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes" anzusetzen. Zu dieser Bestimmung ist die "Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge" (Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II 416/2001) ergangen. Nach…
…soweit das Arbeitgeberdarlehen 7.300 € übersteige. Der Überlegung, ob ein variabler Zinssatz den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen und somit dem "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" (eher) entsprechen würde, stehe der erhöhte Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger…