…dem sich der Zweck der Gesellschaft ergibt. Die Bp. habe von der Bw. weitere Informationen zur Überprüfung der Missbrauchsverdachtsregelung benötigt. Es sei um Vorlage weiterer Unterlagen wie Rechnungsabschlüsse und Steuerbescheide der Muttergesellschaft ersucht worden, um die zur Freistellung erforderliche Voraussetzung der betrieblichen Aktivität überprüfen zu…
…Durchführung auf Fremdüblichkeit, Angemessenheit und betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit zu überprüfen und dem sich daraus ergebenden Missbrauchsverdacht nachzugehen. Der Weg der NN- Aktien in die Stiftung-FL Die komplexen Zusammenhänge (siehe Erwägungsteil A.) konnten erst von den Außenprüfern in mühevoller Kleinarbeit durch verbundenes Aktenstudium, externe Abfragen und…
…so ist dazu auszuführen, dass diese Bestimmungen, die nunmehr die materiell-rechtliche Anknüpfung auf bestimmte definierte Fälle mit Missbrauchsverdacht beschränken, auf den gegenständlichen Berufungsfall keine Anwendung finden. V Abschließendes Auch im Hinblick auf die RS Stauffer bleibt keine andere Schlussfolgerung übrig, als von einer EU…
…Im Übrigen liege bei ihr kein wie immer gearteter Missbrauchsverdacht vor und die Nichtgewährung des Vorsteuerabzuges verletze die Neutralität der Mehrwertsteuer. Daher werde die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und die Vorlage der Originalrechnungen als fristenwahrend zu beurteilen sein. Im nunmehr angefochtenen Bescheid wurde…
…wolle er feststellen, dass eine Verehelichung - insbesondere eine solche mit einer Ausländerin - sogar gesetzlich zu vollziehen sei, dies letztendlich auch, um einen eventuellen Missbrauchsverdacht auszuschließen, und dazu gehöre auch die Familienzusammenführung. Dies sei auf Grund länderübergreifender behördlicher Hürden nicht unmittelbar möglich gewesen. Eine Verlegung des…
…2003, C-167/01). Es müsse daher auch einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft möglich sein, den generellen Missbrauchsverdacht auch ohne Ermittlungs- und Vollstreckungsamtshilfe zu widerlegen. Genau dies habe die Berufungswerberin durch eine Bestätigung der liechtensteinischen Steuerbehörde gemacht. Dass die Versagung der vollständigen Steuerentlastung eine diskriminierende Maßnahme sei…
…Antrag - u. a. nach Vornahme internationaler Wirtschaftsdatenabfragen - ab. Begründet wurde dies wie folgt: "Die Bw. ist Teil eines Steueroasenmodelles bei welchem in erhöhtem Maße Missbrauchsverdacht besteht. Sowohl die Struktur, als auch die Abwicklung der Geschäfte weisen darauf hin, dass die Geschäfte nicht der Bw. zuzurechnen…
…Antrag der Bw. mit dem Hinweis darauf abgewiesen, dass "die Bw. Teil eines Steueroasenmodelles ist, bei welchem in erhöhtem Maße Missbrauchsverdacht besteht, und begründet diesen Schluss insbesonders mit der Stellung der Bw. im Gesamtkonzern, mit mangelnden finanziellen Mitteln der Bw., den Umständen, dass für die…
… 289 Abs. 1 BAO in Erwägung zu ziehen ist." In der Stellungnahme vom 12. Dezember 2007 wurde vorgebracht, dass Missbrauchsverdacht vorläge, da kein offensichtlicher Grund für diese Vorgangsweise bekannt sei. Es wurde unterstellt, dass die Berufungswerberin die Gestaltung zur Umgehung der österreichischen Gesellschaftsteuerpflicht gewählt hat…
…zum Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Zl. 98/13/0152 aus, dass im gegenständlichen Fall nicht von einem Missbrauchsverdacht die Rede sein könne, denn es hätte sich dabei um einen nichtentgeltlichen Erwerb gehandelt, da der Preis lediglich einen symbolischen Schilling betragen hätte. Im Zuge der Aufarbeitung der…
…nach niederländischem Recht die Verfügungsrechte über Patentwerte beeinflussen soll und legte keine Beweise zu ihrer Behauptung, dass SLDENV als patentrechtlich Bevollmächtigter gemeldet sei, vor. Es sei somit kein Anlass für einen Missbrauchsverdacht gegeben. Eine Umgehungshandlung sei weder von der Bw. oder der BBV gesetzt worden…
…derivativ erworbene nach § 8 Abs. 3 EStG als zulässig erachtet. Ein Missbrauchsverdacht sei danach bei einer eine Kapitalgesellschaft treffenden Veräußerungsgewinnbesteuerung nicht begründet, da anders als bei Einkommensteuerpflichtigen damit keine Steuerbegünstigung verbunden sei. Auch die noch nicht abgesetzten Fünfzehntelbeträge seien an- beziehungsweise abzusetzen. Diese Vorgangsweise sei…
…wäre die einzig mögliche rechtliche Gestaltung gewählt worden und könne daher von einem Missbrauch keine Rede sein. Da die Abgabenbehörde erster Instanz jede Begründung für ihren Missbrauchsverdacht schuldig geblieben sei, leide die Berufungsvorentscheidung auch an einem Begründungsmangel dahingehend, welche andere Lösung hätte gefunden werden können…
…das Erfordernis des Vorliegens eines Informationsaustausches im DBA vorsehe. Wäre die Bw. an der A-AG mit 10 % beteiligt gewesen und die Dividende als missbrauchsverdächtig einzustufen gewesen, dann wäre der Nachweis durch den Abgabepflichtigen ausreichend gewesen. Eine Differenzierung ausschließlich aufgrund der Höhe der Beteiligung erscheine…
…nicht missbräuchlichen Fällen im Falle von Drittstaats-Portfoliodividenden zusätzlich das Erfordernis des Vorliegens eines Informationsaustausches im DBA vorsehe. Wäre die Bw. an der A-AG mit 10 % beteiligt gewesen und die Dividende als missbrauchsverdächtig einzustufen gewesen, dann wäre der Nachweis durch die Bw. ausreichend gewesen…
…jedoch die steuerhängigen negativen Kapitalkonten nur mit 25% Steuer belastet haben wird, stellt keinen Missbrauch dar, weil sonst etwa auch jede Umgründung nach Art III UmgrStG missbrauchsverdächtig wäre. Es handelt sich dabei um eine zulässige Gestaltung. Ein Scheingeschäft iSd § 23 BAO liegt ebenfalls nicht vor…
…jedoch die steuerhängigen negativen Kapitalkonten nur mit 25% Steuer belastet haben wird, stellt keinen Missbrauch dar, weil sonst etwa auch jede Umgründung nach Art III UmgrStG missbrauchsverdächtig wäre. Es handelt sich dabei um eine zulässige Gestaltung. Ein Scheingeschäft iSd § 23 BAO liegt ebenfalls nicht vor…
…Bw bestimmte Bilanzierungsvorschriften formal eingehalten hat, kann sie eine Prüfung des Missbrauchsverdachtes nicht verhindern und konnte sie die hier auf Grund konkreter Umstände getroffene Feststellung von Missbrauch nicht abwehren. -- Die Bw begründet die Außenfinanzierung über Gewinnscheine mit den Vorteilen, die eine solche Erfolgsbeteiligung ohne Mitwirkungs…
…längere Zeit in Verwendung standen, wobei die ursprünglich angesetzte Nutzungsdauer bereits abgelaufen war). b. Beim sale and lease back-Vertrag liegt Missbrauch vor, wobei derartige Verträge an sich noch nicht missbrauchsverdächtig sind (VwGH vom 16.12.1998, 93/13/0257). c. Im Leasingvertrag wird eine…
…missbraucht zu haben, weshalb es weder opportun noch dem Kindeswohl förderlich sei, dem Kindesvater (bzw. dem Sohn) weitere finanzielle Mittel zuzuwenden. Letzteres Vorbringen wurde in einer dem UFS am 25.8.2006 zugegangenen Mitteilung wiederholt und bezüglich des Missbrauchsverdachtes verschiedene Beweisanträge, u. zw. amtswegige Kontenöffnung…