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UFSW RV/1234-W/09Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen, welche die Folge der Rückwirkungsfiktion für Nachzahlungen im Insolvenzverfahren (§ 19 Abs. 1 EStG) waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…jeder Abgabepflichtige zur Vermeidung oder Minderung von Nachforderungszinsen dem Finanzamt (auch wiederholt) auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen bekannt geben und diese entrichten. Die Festsetzung von Anspruchszinsen wäre daher auch auf diesem Wege vermeidbar gewesen. Diesbezüglich sei festzustellen, dass die Bw. von offenen Zahlungsansprüchen gegenüber IEF…

UFSS RV/0338-S/04Festsetzung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2006

…entrichtet sind. Gegenstand der Anspruchszinsen sind somit sowohl Nachforderungen (Nachforderungszinsen) als auch Gutschriften (Gutschriftszinsen). Gutschriftszinsen ergeben sich beispielsweise, wenn die Vorauszahlungen höher sind als die bei der Veranlagung festgesetzte Abgabenschuld oder bei Minderungen von Abgabenfestsetzungen etwa durch Berufungs(vor)entscheidungen (Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz…

UFSL RV/0066-L/03Festsetzung von Anspruchszinsen auch wenn verspätete Abgabe der Abgabenerklärung unverschuldet war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2007

…höchstens aber 42 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (im Sinne des § 205 Abs. 3 BAO) entrichten. Der Abgabenanspruch für Anzahlungen entsteht…

UFSL RV/1280-L/04Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2006

…Nachforderung oder Gutschrift aufweist, höchstens aber 42 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (iSd § 205 Abs. 3 BAO) entrichten. Der Abgabenanspruch für…

UFSF RV/0270-F/04Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2005

…kann. Im Übrigen kann aber jeder Abgabepflichtige zur Vermeidung oder Minderung von Nachforderungszinsen dem Finanzamt (auch wiederholt) auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen bekannt geben und diese entrichten (§ 205 Abs. 3 erster Satz BAO). Die Festsetzung von Anspruchzinsen wäre daher auch auf diesem Weg vermeidbar gewesen…

UFSS RV/0344-S/03Die Vorschreibung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Dazu führen die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2001, mit dem diese Bestimmung geschaffen wurde, auszugsweise (RV 311 BlgNr 21. GP, 210 ff) aus: Mit der Einführung einer Verzinsung von Nachforderungen ("Nachforderungszinsen…

UFSW RV/0042-W/10Die Festsetzung von Anspruchszinsen erfolgt verschuldensunabhängig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2010

…3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Dazu führen die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2001, mit dem diese Bestimmung geschaffen wurde, auszugsweise (RV 311 BlgNr 21. GP, 210 ff) aus: Mit der Einführung einer Verzinsung von Nachforderungen ("Nachforderungszinsen…

UFSL RV/0500-L/04Bei der Festsetzung von Aussetzungszinsen wird der Abgabenbehörde kein Ermessen eingeräumt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2004

…Bescheides, der eine Nachforderung oder Gutschrift ausweist, höchstens aber 42 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (iSd. § 205 Abs. 3 BAO) entrichten. Der…

UFSL RV/1348-L/08Allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde/des Abgabepflichtigen am Zustandekommen einer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuernachforderung ist für die Anspruchsverzinsung ebenso irrelevant wie eine allfällige Verletzung des Treu- und Glaubensgrundsatzes (Vertrauensschaden). Anspruchszinsenberechnungszeitraum endet abgesehen von Fällen iSd. § 250 Abs. 2 BAO grundsätzlich nicht mit dem Tag der Erlassung des Stammabgabenbescheides, sondern mit dem der Bekanntgabe (§ 97 Abs. 1 BAO) des Stammabgabenbescheides vorangehenden Tag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…dürfen. § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO enthält zudem eine Bagatellgrenze, der zufolge Anspruchszinsen unter 50,00 € nicht festzusetzen sind. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen iSd. § 205 Abs. 3 BAO entrichten, wobei der Abgabenanspruch…

UFSL RV/1414-L/09Im Aussetzungs- und Anspruchszinsenverfahren verhelfen Einwände gegen den Einkommensteuerbescheid nicht zum Erfolg.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…oder Gutschrift aufweist, höchstens aber 42 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (im Sinne des § 205 Abs. 3 BAO) entrichten. Der Abgabenanspruch für…

UFSG RV/0378-G/05Anspruchszinsen, lange Verfahrensdauer, Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2005

…oder Gutschrift ausweist (hier: 15.2.2005), höchstens aber 42 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (iSd § 205 Abs. 3 BAO) entrichten…

UFSL RV/1099-L/12Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2012

…die Abgabenerklärung zu entscheiden, nachgekommen ist. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen durch Entrichtung von Anzahlungen siehe Abschn. 3. Gutschriftszinsen stehen dem Abgabepflichtigen somit beispielsweise auch dann zu, wenn er einen Antrag auf Einkommen­steuerveranlagung erst knapp vor Ende der Fünfjahresfrist Seite 028 des § 41 Abs…

UFSW RV/0397-W/12Anspruchszinsen; lange Dauer des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2013

…Nachforderung oder Gutschrift aufweist, höchstens aber 48 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (iSd § 205 Abs. 3 BAO) entrichten. Der Abgabenanspruch für…

UFSW RV/2278-W/09Die Anspruchsverzinsung ist verschuldensunabhängig, deren Vorschreibung liegt nicht im Ermessen der Behörde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2009

…3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Dazu führen die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2001, mit dem diese Bestimmung geschaffen wurde, auszugsweise (RV 311 BlgNr 21. GP, 210 ff) aus: Mit der Einführung einer Verzinsung von Nachforderungen ("Nachforderungszinsen…

UFSL RV/0988-L/09Anspruchszinsen 2004 und 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…maximal 42 Monate festgesetzt werden (Ritz, Kommentar BAO³§ 205 Rz. 14). Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige dem § 205 Abs. 3 BAO zufolge Anzahlungen auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer entrichten. Die Anzahlung ist eine Abgabe, zu deren Entrichtung jedoch keine Verpflichtung besteht…

UFSL RV/0185-L/04Berechnung der Anspruchszinsen bei berichtigtem Bescheid gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…Bescheides, der eine Nachforderung oder Gutschrift ausweist, höchstens aber 42 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (iSd § 205 Abs. 3 BAO) entrichten…

UFSL RV/0257-L/06Grund für die Dauer des Verfahrens in Zshg. mit § 205 BAO irrelevant
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…Nachforderung oder Gutschrift aufweist, höchstens aber 42 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (iSd § 205 Abs. 3 BAO) entrichten. Der Abgabenanspruch für…

UFSW RV/2045-W/07Sachliche Unbilligkeit von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…das Ausmaß der Nachforderungszinsen durch das Guthaben auf dem Abgabenkonto insoweit zu beeinflussen, als dem Finanzamt eine Anzahlung in Höhe des Guthabens bekannt gegeben hätte werden sollen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen) könne der Abgabepflichtige auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen im Sinne…

UFSW RV/1981-W/12Nachsicht von Anspruchszinsen mit der Begründung des Vorhandenseins gegenüberstehender Guthaben beantragt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2012

…ist die Rechtmäßigkeit der Anspruchszinsen, wie bereits die Abgabenbehörde erster Instanz rechtsrichtig ausgeführt hat, unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichten oder der Abgabenbehörde. § 205 Abs. 3 BAO sieht vor, dass durch Anzahlungen eine Minderung oder Vermeidung von Nachforderungszinsen bewirkt werden kann. In § 214 Abs…

UFSL RV/1316-L/08Festsetzung von Anspruchszinsen auch bei Bestehen eines Abgabenguthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2010

…sodass dem Bw. ab 27. August 2007 auf seinem Abgabenkonto ein Guthaben von insgesamt 11.166,67 € zur Verfügung stand. Von den Vorauszahlungen zu unterscheiden sind Anzahlungen im Sinne des § 205 Abs. 3 BAO, die eine Minderung oder Vermeidung von Nachforderungszinsen bewirken. In § 214…