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RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Nachforderungszinsenbescheides erlassener Gutschriftszinsenbescheid für dieselbe Abgabe den erstgenannten Bescheid nicht berührt, gilt für Zwecke des Säumniszuschlages die Minderung von Nachforderungszinsen durch dieselbe Abgabe betreffende später entstandene Gutschriftszinsen als Herabsetzung der Nachforderungszinsen. Beispiel: Eine Einkommensteuernachforderung für 2012 führt zur Festsetzung von Nachforderungszinsen in der Höhe von…

UFSW RV/1234-W/09Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen, welche die Folge der Rückwirkungsfiktion für Nachzahlungen im Insolvenzverfahren (§ 19 Abs. 1 EStG) waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…jeder Abgabepflichtige zur Vermeidung oder Minderung von Nachforderungszinsen dem Finanzamt (auch wiederholt) auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen bekannt geben und diese entrichten. Die Festsetzung von Anspruchszinsen wäre daher auch auf diesem Wege vermeidbar gewesen. Diesbezüglich sei festzustellen, dass die Bw. von offenen Zahlungsansprüchen gegenüber IEF…

BFG RV/1100481/2016Festsetzung von Anspruchszinsen nach Erkennen einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung im Stammabgabenverfahren, Verjährung der Festsetzung von Anspruchszinsen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2016

…kann jeder Abgabepflichtige zur Vermeidung oder Minderung von Nachforderungszinsen dem Finanzamt (auch wiederholt) ua. auf Einkommensteuer Anzahlungen bekannt geben und diese entrichten. Die strittigen Festsetzungen von Anspruchszinsen wären daher auf diesem Weg vermeidbar gewesen. Die Berechnung der strittigen Anspruchszinsen wurde im Übrigen nicht in Streit…

UFSS RV/0338-S/04Festsetzung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2006

…entrichtet sind. Gegenstand der Anspruchszinsen sind somit sowohl Nachforderungen (Nachforderungszinsen) als auch Gutschriften (Gutschriftszinsen). Gutschriftszinsen ergeben sich beispielsweise, wenn die Vorauszahlungen höher sind als die bei der Veranlagung festgesetzte Abgabenschuld oder bei Minderungen von Abgabenfestsetzungen etwa durch Berufungs(vor)entscheidungen (Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz…

UFSL RV/0066-L/03Festsetzung von Anspruchszinsen auch wenn verspätete Abgabe der Abgabenerklärung unverschuldet war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2007

…höchstens aber 42 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (im Sinne des § 205 Abs. 3 BAO) entrichten. Der Abgabenanspruch für Anzahlungen entsteht…

UFSL RV/1280-L/04Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2006

…Nachforderung oder Gutschrift aufweist, höchstens aber 42 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (iSd § 205 Abs. 3 BAO) entrichten. Der Abgabenanspruch für…

UFSF RV/0270-F/04Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2005

…kann. Im Übrigen kann aber jeder Abgabepflichtige zur Vermeidung oder Minderung von Nachforderungszinsen dem Finanzamt (auch wiederholt) auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen bekannt geben und diese entrichten (§ 205 Abs. 3 erster Satz BAO). Die Festsetzung von Anspruchzinsen wäre daher auch auf diesem Weg vermeidbar gewesen…

UFSS RV/0344-S/03Die Vorschreibung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Dazu führen die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2001, mit dem diese Bestimmung geschaffen wurde, auszugsweise (RV 311 BlgNr 21. GP, 210 ff) aus: Mit der Einführung einer Verzinsung von Nachforderungen ("Nachforderungszinsen…

UFSW RV/0042-W/10Die Festsetzung von Anspruchszinsen erfolgt verschuldensunabhängig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2010

…3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Dazu führen die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2001, mit dem diese Bestimmung geschaffen wurde, auszugsweise (RV 311 BlgNr 21. GP, 210 ff) aus: Mit der Einführung einer Verzinsung von Nachforderungen ("Nachforderungszinsen…

UFSL RV/0500-L/04Bei der Festsetzung von Aussetzungszinsen wird der Abgabenbehörde kein Ermessen eingeräumt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2004

…Bescheides, der eine Nachforderung oder Gutschrift ausweist, höchstens aber 42 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (iSd. § 205 Abs. 3 BAO) entrichten. Der…

BFG RV/5100728/20251. Betriebsausgabenabzug für an Gattin geleistete Vergütungen für Mithilfe im Betrieb 2. Fahrten im Rahmen von Lehrveranstaltungen/Vorträgen und einer Ziviltechnikertätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.11.2025

…Außerachtlassung von Anzahlungen nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzten Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann…

BFG RV/7103263/20241. Betriebsausgabenabzug für an Gattin geleistete Vergütungen für Mithilfe im Betrieb 2. Fahrten im Rahmen von Lehrveranstaltungen an FHs und häusliches Arbeitszimmer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.09.2025

…Außerachtlassung von Anzahlungen nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzten Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann…

UFSL RV/1348-L/08Allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde/des Abgabepflichtigen am Zustandekommen einer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuernachforderung ist für die Anspruchsverzinsung ebenso irrelevant wie eine allfällige Verletzung des Treu- und Glaubensgrundsatzes (Vertrauensschaden). Anspruchszinsenberechnungszeitraum endet abgesehen von Fällen iSd. § 250 Abs. 2 BAO grundsätzlich nicht mit dem Tag der Erlassung des Stammabgabenbescheides, sondern mit dem der Bekanntgabe (§ 97 Abs. 1 BAO) des Stammabgabenbescheides vorangehenden Tag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…dürfen. § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO enthält zudem eine Bagatellgrenze, der zufolge Anspruchszinsen unter 50,00 € nicht festzusetzen sind. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen iSd. § 205 Abs. 3 BAO entrichten, wobei der Abgabenanspruch…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…mit der Begründung anfechtbar, der "Stammabgaben"-Bescheid sei rechtswidrig. Die Festsetzung von Anspruchszinsen obliegt dem für die Erhebung der betreffenden Stammabgabe (Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) zuständigen Finanzamt. 8.2 Fälligkeit, Wirksamkeit der Gutschrift Nachforderungszinsen (bzw. Nachforderungen aus Minderungen der Festsetzung von Gutschriftszinsen) sind nach § 210 Abs…

UFSL RV/1414-L/09Im Aussetzungs- und Anspruchszinsenverfahren verhelfen Einwände gegen den Einkommensteuerbescheid nicht zum Erfolg.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…oder Gutschrift aufweist, höchstens aber 42 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (im Sinne des § 205 Abs. 3 BAO) entrichten. Der Abgabenanspruch für…

UFSG RV/0378-G/05Anspruchszinsen, lange Verfahrensdauer, Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2005

…oder Gutschrift ausweist (hier: 15.2.2005), höchstens aber 42 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (iSd § 205 Abs. 3 BAO) entrichten…

UFSL RV/1099-L/12Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2012

…die Abgabenerklärung zu entscheiden, nachgekommen ist. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen durch Entrichtung von Anzahlungen siehe Abschn. 3. Gutschriftszinsen stehen dem Abgabepflichtigen somit beispielsweise auch dann zu, wenn er einen Antrag auf Einkommen­steuerveranlagung erst knapp vor Ende der Fünfjahresfrist Seite 028 des § 41 Abs…

UFSW RV/0397-W/12Anspruchszinsen; lange Dauer des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2013

…Nachforderung oder Gutschrift aufweist, höchstens aber 48 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (iSd § 205 Abs. 3 BAO) entrichten. Der Abgabenanspruch für…

UFSW RV/2278-W/09Die Anspruchsverzinsung ist verschuldensunabhängig, deren Vorschreibung liegt nicht im Ermessen der Behörde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2009

…3) mindern die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. Dazu führen die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2001, mit dem diese Bestimmung geschaffen wurde, auszugsweise (RV 311 BlgNr 21. GP, 210 ff) aus: Mit der Einführung einer Verzinsung von Nachforderungen ("Nachforderungszinsen…

BFG RV/7103757/2024Eine Veranlagung 14 Monate nach Einreichen der Steuererklärung rechtfertigt keinen Antrag nach § 299 BAO auf Aufhebung des Bescheides betreffend Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2025

…§ 205 Abs. 2 dritter Satz BAO limitiert den Zinsenberechnungszeitraum insofern, als Anspruchszinsen nur für maximal 48 Monate festgesetzt werden dürfen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen können Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen iSd. § 205 Abs. 3 BAO entrichten, wobei der Abgabenanspruch für solche…