…Staatsbürgern gleichgestellt sind und daher der § 3 FLAG 1967 nicht anwendbar ist, wird festgestellt, dass es sich im vorliegenden Fall um keine "normalen" türkischen Staatsbürger (Migranten) sondern es sich um Asylwerber, die Schutz vor dem türkischen Staat beanspruchen, handelt . So ist auch einer Stellungnahme der…
… 3 FLAG 1967 nicht anwendbar ist, wird festgestellt, dass es sich im vorliegenden Fall um keine "normalen" türkischen Staatsbürger (Migranten) sondern es sich um Asylwerber, die Schutz vor dem türkischen Staat beanspruchen, handelt . So ist auch einer Stellungnahme der UNHCR (www.unher.at) zum Entwurf…
…Rz 138, 2.). 2) Das von R im Zeitraum 6.4.2010 bis 11.6.2010 unentgeltlich bei der Caritas, Flüchtlings- und Migrantenhilfe, absolvierte Praktikum stellt zweifellos kein Pflichtpraktikum im Rahmen der Lehrerausbildung an der Pädagogischen Hochschule dar. Auch ist die Absolvierung eines Praktikums im…
…auf, für den Zeitraum Juni 2007 bis April 2008 einen Befreiungsschein vorzulegen. Daraufhin wurde von einem Vertreter des "Beratungszentrums für Migranten und Migrantinnen" folgende Auskunft erteilt: "Für den genannten Zeitraum habe der Bw. keinen Befreiungsschein, weil er seit 1.5.2004 las polnischer Staatsbürger und…
…von subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Im Juni 2008 stellte er einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für seine drei Kinder. In diesem Zusammenhang traf das Finanzamt folgende Feststellungen: Laut einer Bestätigung der Caritas x, Flüchtlings- und Migrantenhilfe, wurde der Berufungswerber bis 31. Juli 2008 aus der…
…der Tochter der Bw. auch tatsächlich besucht worden seien. Dieses Schreiben wurde zwar vom Direktor der Schule nicht beantwortet, stattdessen langte aber eine Berufungsergänzung des Beratungszentrums für Migranten und Migrantinnen ein, in der zunächst auf die wirtschaftliche und soziale Lage der Bw. und ihrer Familie…
…die mit hohen, nicht leistbaren Kosten verbunden sei. Er sei im Rahmen der gebotenen praktischen Ausbildung in der Betreuung von Flüchtlingen und Migranten tätig und werde dafür entlohnt. Daraus sei die Bindung an das Bundesgebiet klar ersichtlich. Die dauerhafte Niederlassung nach Abschluss der Ausbildung sei…
…auf Familienbeihilfe bestanden habe, weshalb er eine solche nicht beantragt habe. Gemäß der Rechtsauskunft für Migranten sei dies aber erst seit 2005 der Fall, weshalb er für den davor liegenden Zeitraum einen Anspruch habe. Beigelegt war der Berufung eine Heiratsurkunde des Bw. dergemäß dieser die…
…Fremden - bei der Gewährung der Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Schließlich erscheine eine diesbezügliche unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen, die in Österreich in der Regel eine neue Existenzgrundlage aufbauen müssten, gegenüber Migranten nicht nachvollziehbar. Die Regelungen des § 3 Abs. 1 und 2 des FLAG 1967 idF der Novelle…
…2009, RV/0064-L/08, zunächst Folge. Da zuvor durch die Volkshilfe OÖ Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung an das Finanzamt eine Mitteilung ergangen war, dass die Berufungswerberin bis einschließlich 29.9.2008 eine Unterstützung im Rahmen der Grundversorgung für AsylwerberInnen des Landes OÖ erhalten habe, hob…
…für das Jahr 2006/07 (aus dem ersichtlich ist, dass die 9. Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen wurde), ein Zertifikat über den Besuch einer vorbereitenden Kursmaßnahme für junge "MigrantInnen" (Zeitraum 10. September 2007 bis 7. Dezember 2007), eine Schulbesuchsbestätigung einer Fachberufsschule für das Schuljahr 2007/08…
…sei auch ein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltstitel beim Magistrat x gestellt worden. Die Berufungswerberin sei der Meinung, dass es nicht Absicht des Gesetzgebers gewesen sei, den Migrantinnen, die schon jahrelang in Österreich leben, und Kindern, die seit Geburt in Österreich leben, die Familienbeihife vorzuenthalten…
…April 2008 in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehe, einen Sozialversicherungsdatenauszug sowie eine Anmeldung zur Sozialversicherung nach. In einem ergänzenden Schriftsatz (vom 29. Mai 2008) zu gegenständlicher Berufung führte das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen aus, dass die Bw. derzeit über ein monatliches Einkommen in Höhe von…
…ebenso wie bei nach dem NAG zum Aufenthalt berechtigten Fremden - bei der Gewährung der Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Schließlich erscheine eine diesbezügliche unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen, die in Österreich in der Regel eine neue Existenzgrundlage aufbauen müssten, gegenüber Migranten nicht nachvollziehbar. Die Regelungen des § 3 Abs…
…ebenso wie bei nach dem NAG zum Aufenthalt berechtigten Fremden - bei der Gewährung der Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Schließlich erscheine eine diesbezügliche unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen, die in Österreich in der Regel eine neue Existenzgrundlage aufbauen müssten, gegenüber Migranten nicht nachvollziehbar. Die Regelungen des § 3 Abs…
…ebenso wie bei nach dem NAG zum Aufenthalt berechtigten Fremden - bei der Gewährung der Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Schließlich erscheine eine diesbezügliche unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen, die in Österreich in der Regel eine neue Existenzgrundlage aufbauen müssten, gegenüber Migranten nicht nachvollziehbar. Die Regelungen des § 3 Abs…
…Fremdenrechtspaket) sollte dieser rechtmäßige Aufenthalt bei der Gewährung der Familienbeihilfe Berücksichtigung finden. Es erscheine gerade eine unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen, welche in Österreich in der Regel eine neue Existenzgrundlage aufzubauen hätten, gegenüber Migranten nicht nachvollziehbar. Die seit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bestimmungen des …
…gemäß § 72 durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung das Verfahren in die Lage zurückversetzt wird, in der es sich vor dem Eintritt der Versäumung befunden hat. Von der Zulässigkeit der Berufung mit gleichzeitiger Wiedereinsetzungsbeantragung habe ich erst vor kurzem im Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, W…
…dieser rechtmäßige Aufenthalt bei der Gewährung der Familienbeihilfe Berücksichtigung finden. Es erscheine gerade eine unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen, welche in Österreich in der Regel eine neue Existenzgrundlage aufzubauen hätten, gegenüber Migranten nicht nachvollziehbar. Die seit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bestimmungen des § 3 Abs…
…Fremden - bei der Gewährung der Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Schließlich erscheine eine diesbezügliche unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen, die in Österreich in der Regel eine neue Existenzgrundlage aufbauen müssten, gegenüber Migranten nicht nachvollziehbar. Die Regelungen des § 3 Abs. 1 und 2 des FLAG 1967 idF der Novelle…