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UFSL RV/0296-L/061) Erster Erwerb von Gesellschaftsanteilen anlässlich des Zusammenschlusses zu einer GmbH & Co KG 2) Einbeziehung eines "Zuschusses" des Treugebers des Gesellschafters in die Gegenleistung 3) Einbeziehung eines "Großmutterzuschusses" in die Gegenleistung 4) Umgehung der Gesellschaftsteuer durch missbräuchliche Vertragsklauseln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2008Teil 1/2

…KG, welche grundsätzlich nicht Gegenstand der Gesellschaftsteuer sind. Warum das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr in seiner Berufungsvorentscheidung vom 21. Februar 2006 dennoch von einer Gesellschaftsteuerpflicht ausgeht und als Begründung für diese Annahme auf das Urteil des EuGH vom 17.10.2002, Rs C-339/99…

UFSL RV/0296-L/061) Erster Erwerb von Gesellschaftsanteilen anlässlich des Zusammenschlusses zu einer GmbH & Co KG 2) Einbeziehung eines "Zuschusses" des Treugebers des Gesellschafters in die Gegenleistung 3) Einbeziehung eines "Großmutterzuschusses" in die Gegenleistung 4) Umgehung der Gesellschaftsteuer durch missbräuchliche Vertragsklauseln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2008Teil 2/2

…Einzelnen umschriebenen Tatbestände ist die Abgabenbehörde berechtigt und verpflichtet, bei der Erhebung der Abgaben von der Gestaltung der Vertragsparteien abzugehen. Ein Missbrauch ist eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht…

UFSW RV/0093-W/08Kein Vorsteuerabzug bei Scheinrechnungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2008

…angeführten Gründen im gegenständlichen Fall ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 BAO vorliegt. Die rechtliche Gestaltung der diversen oben unter Tz 2 dargestellten Geschäfte zwischen den beiden GmbHs ist nicht nur fremdunüblich sondern nach Ansicht der BP auch unangemessen und somit missbräuchlich: Für…

UFSG RV/0290-G/031. Zurechnung von Einkünften aus einer Handelstätigkeit an eine GmbH oder an das Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers - Missbrauch, Angehörigengeschäft oder Voluptuarbetätigung?- Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 289 Abs1 BAO; 2. Gewinnermittlung nach § 5 EStG - Formalanbindung an die Firmenbuchprotokollierung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.04.2006

…die eigene GmbH" mit Aufschlägen von 2% - 4%. Damit wurde gleichzeitig die Frage nach der Gewinnabsicht aufgeworfen. Die personelle Verquickung liegt auch dem in der Berufungsverhandlung vorgebrachten Missbrauchsargument zu Grunde. § 22 BAO lautet: Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht…

UFSS RV/0198-S/06Berufung wegen beantragter Rückzahlung von Kapitalertragsteuer gem. § 94a EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2007

…1 und 2 lauten: Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Mißbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen…

UFSW RV/2330-W/02Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft zwischen Gesellschafter einer GmbH und der Gesellschaft; Teilwertabschreibung einer Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…sanierungsbedürftig war. Es liegt daher nach Ansicht der Betriebsprüfung ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts vor, da diese rechtliche Gestaltung im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg als ungewöhnlich und unangemessen erscheint, und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet. …

UFSW RV/2194-W/02Beteiligung - Anerkennung der Teilwertabschreibung; Missbrauch iSd § 22 BAO; Einlagenrückgewähr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.12.2006Teil 3/4

…Gestaltung wird, wie in weiterer Folge dargestellt, als Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO angesehen. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Feststellung betreffen die Jahre 1990 - 1995 und 1998. - Im Jahr 1993 wird ein durch die Bw. an die IF. gegebenes unverzinstes…

UFSF RV/0158-F/09Zurechnung einer Einkunftsquelle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2013Teil 1/2

…wurde. Unter Punkt 5 des Vertrages ist ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zu Gunsten des Ehegatten eingetragen. Im vorliegenden Baurechtsvertrag ist festgehalten, dass die Liegenschaft sich im außerbücherlichen Alleineigentum [der Berufungsführerin] befindet. Das Finanzamt erblickt in der gewählten Vorgangsweise einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem…

UFSL RV/0289-L/06Gebäudeinvestitionen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2009

…wonach die Vertragsgestaltung unter § 22 BAO (Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten) falle. Dafür kann die Referentin keine Indizien finden. Es ist im gegenständlichen Fall davon auszugehen, dass die Investitionen Erhaltungsaufwand darstellen und kein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut entstehen lassen. Es steht demnach keine Investitionzuwachsprämie zu. 2) Feststellung…

UFSW RV/1347-W/02Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten - Stiftungsmodell / Steuergestaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2005Teil 1/2

…der Widmung von 75,7% bzw. 85,7% der Anteile an der Bw. durch die Gesellschafterin E.K. an die H.K.Stiftung sowie den kurze Zeit später erfolgten Verkauf der Anteile aus der Privatstiftung an die HoldingAG als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten iSd…

UFSW RV/0798-W/08Vermietung von Eigentumswohnungen an die im Eigentum des Vermieters stehende Kapitalgesellschaft zur Nutzung als Dienstwohnung für Mitarbeiter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2008

… 22 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben…

UFSW RV/1915-W/04Kapitalertragsteuer auf Dividenden - Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie und Lizenzzahlungen im Konzern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2006

…1: Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Abs. 2 - Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu…

UFSL RV/0308-L/07Gründung einer operativen Gesellschaft und einer Finanzierungsgesellschaft ist kein Mißbrauch gem. § 22 BAO zur Lukrierung einer IZP.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…auch neu gegründete betriebliche Einheiten die Voraussetzungen des § 108e EStG erfüllen können; im berufungsgegenständlichen Fall jedoch liege ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO vor - dies ergebe sich bei der Prüfung, ob der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint…

UFSW RV/4668-W/02Verwaltungshonorare unter Zwischenschaltung einer GmbH und Zinsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2006

…die H.GmbH dazwischengeschaltet wird, wenn der Bw. selbst die Verwaltungsarbeit macht und er selbst der einzige Dienstnehmer der H.GmbH ist. In einer derartigen Gestaltung könnte ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes gemäß § 22 BAO erblickt werden (vgl. VwGH vom 31…

UFSL RV/0808-L/05Missbräuchliche Anmietung eines Büroraumes in einer privaten Villa durch eine Kapitalgesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.10.2008Teil 3/3

…werden können. Durch einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 BAO kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Zum Missbrauch bedarf es einer rechtlichen Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der…

UFSL RV/1035-L/05Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2011

…würde. Ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten könne somit nicht gegeben sein. Die Tatsache des Vorsteuerabzuges stelle in keiner Weise eine Besonderheit dieser Konstruktion dar sondern sei vielmehr ein Ausfluss des Prinzips der Allphasenumsatzsteuer und führe auch in jedem anderen Unternehmen zum selben Ergebnis, nämlich…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 1/2

…1988, 87/14/0084. Die Umgehung der Versteuerung von Zinserträgen durch Zwischenschaltung der als Sitzgesellschaft zu qualifizierenden Z Finance Ltd. stelle daher einen Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts gemäß § 22 BAO dar. Daher seien die Darlehens- und Bankzinserträge der Z Finance Ltd…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 2/2

…Weg wurde durch die gegenständliche Gestaltung nicht beschritten (Punkt 5). Die vom Verwaltungsgerichtshof geforderte Kette von Rechtshandlungen die zur Steuerersparnis geführt hat liegt vor (Punkt 6). Die gegenständliche Gestaltung ist daher als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 Abs…

UFSW RV/0257-W/02Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten durch Zwischenschaltung einer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2005

…erheben wären. Unter Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs. 1 BAO versteht der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine solche rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in…

UFSF RV/0203-F/04Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2005

…Steuerpflichtigen frei, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass er die geringste steuerliche Belastung erzielt. Nur dort, wo die rechtliche Gestaltung missbräuchlich verwendet wird, zieht das Gesetz eine Grenze. So bestimmt § 22 BAO, dass durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen…