…KG, welche grundsätzlich nicht Gegenstand der Gesellschaftsteuer sind. Warum das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr in seiner Berufungsvorentscheidung vom 21. Februar 2006 dennoch von einer Gesellschaftsteuerpflicht ausgeht und als Begründung für diese Annahme auf das Urteil des EuGH vom 17.10.2002, Rs C-339/99…
…Einzelnen umschriebenen Tatbestände ist die Abgabenbehörde berechtigt und verpflichtet, bei der Erhebung der Abgaben von der Gestaltung der Vertragsparteien abzugehen. Ein Missbrauch ist eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht…
…angeführten Gründen im gegenständlichen Fall ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 BAO vorliegt. Die rechtliche Gestaltung der diversen oben unter Tz 2 dargestellten Geschäfte zwischen den beiden GmbHs ist nicht nur fremdunüblich sondern nach Ansicht der BP auch unangemessen und somit missbräuchlich: Für…
…die eigene GmbH" mit Aufschlägen von 2% - 4%. Damit wurde gleichzeitig die Frage nach der Gewinnabsicht aufgeworfen. Die personelle Verquickung liegt auch dem in der Berufungsverhandlung vorgebrachten Missbrauchsargument zu Grunde. § 22 BAO lautet: Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht…
…1 und 2 lauten: Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Mißbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen…
…sanierungsbedürftig war. Es liegt daher nach Ansicht der Betriebsprüfung ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts vor, da diese rechtliche Gestaltung im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg als ungewöhnlich und unangemessen erscheint, und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet. …
…Gestaltung wird, wie in weiterer Folge dargestellt, als Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO angesehen. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Feststellung betreffen die Jahre 1990 - 1995 und 1998. - Im Jahr 1993 wird ein durch die Bw. an die IF. gegebenes unverzinstes…
…wurde. Unter Punkt 5 des Vertrages ist ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zu Gunsten des Ehegatten eingetragen. Im vorliegenden Baurechtsvertrag ist festgehalten, dass die Liegenschaft sich im außerbücherlichen Alleineigentum [der Berufungsführerin] befindet. Das Finanzamt erblickt in der gewählten Vorgangsweise einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem…
…wonach die Vertragsgestaltung unter § 22 BAO (Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten) falle. Dafür kann die Referentin keine Indizien finden. Es ist im gegenständlichen Fall davon auszugehen, dass die Investitionen Erhaltungsaufwand darstellen und kein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut entstehen lassen. Es steht demnach keine Investitionzuwachsprämie zu. 2) Feststellung…
…der Widmung von 75,7% bzw. 85,7% der Anteile an der Bw. durch die Gesellschafterin E.K. an die H.K.Stiftung sowie den kurze Zeit später erfolgten Verkauf der Anteile aus der Privatstiftung an die HoldingAG als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten iSd…
… 22 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben…
…1: Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Abs. 2 - Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu…
…auch neu gegründete betriebliche Einheiten die Voraussetzungen des § 108e EStG erfüllen können; im berufungsgegenständlichen Fall jedoch liege ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO vor - dies ergebe sich bei der Prüfung, ob der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint…
…die H.GmbH dazwischengeschaltet wird, wenn der Bw. selbst die Verwaltungsarbeit macht und er selbst der einzige Dienstnehmer der H.GmbH ist. In einer derartigen Gestaltung könnte ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes gemäß § 22 BAO erblickt werden (vgl. VwGH vom 31…
…werden können. Durch einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 BAO kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Zum Missbrauch bedarf es einer rechtlichen Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der…
…würde. Ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten könne somit nicht gegeben sein. Die Tatsache des Vorsteuerabzuges stelle in keiner Weise eine Besonderheit dieser Konstruktion dar sondern sei vielmehr ein Ausfluss des Prinzips der Allphasenumsatzsteuer und führe auch in jedem anderen Unternehmen zum selben Ergebnis, nämlich…
…1988, 87/14/0084. Die Umgehung der Versteuerung von Zinserträgen durch Zwischenschaltung der als Sitzgesellschaft zu qualifizierenden Z Finance Ltd. stelle daher einen Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts gemäß § 22 BAO dar. Daher seien die Darlehens- und Bankzinserträge der Z Finance Ltd…
…Weg wurde durch die gegenständliche Gestaltung nicht beschritten (Punkt 5). Die vom Verwaltungsgerichtshof geforderte Kette von Rechtshandlungen die zur Steuerersparnis geführt hat liegt vor (Punkt 6). Die gegenständliche Gestaltung ist daher als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 Abs…
…erheben wären. Unter Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs. 1 BAO versteht der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine solche rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in…
…Steuerpflichtigen frei, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass er die geringste steuerliche Belastung erzielt. Nur dort, wo die rechtliche Gestaltung missbräuchlich verwendet wird, zieht das Gesetz eine Grenze. So bestimmt § 22 BAO, dass durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen…