…GmbH keinerlei Einnahmen bezogen hat. Zu den beruflichen Obliegenheiten eines Geschäftsführers gehört nicht die Verpflichtung, Haftungen bzw. Zahlungsverpflichtungen für die Gesellschaft zu übernehmen. Der Bw. selbst führt als Grund für die Übernahme der strittigen Aufwendungen an, dass er als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Nov. GmbH…
…habe müssen und auch tatsächlich teilweise erhalten habe. Es sei grundsätzlich richtig, dass die Nov. GmbH und der Bw. die Verkäuferseite geklagt haben, weil der Wert der übertragenen Stammanteile unrichtig gewesen sei. Da der Bw. Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Nov. GmbH sei und diese Gesellschaft…
…vom steuerlichen Vertreter nicht vorgebracht. Der Bw. war im Berufungszeitraum Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Fa. Bt. Aus seiner Vermittlungstätigkeit machte der Bw. Provisionsansprüche gegenüber der Fa. Bt GmbH geltend und erklärte schließlich selbst Provisionseinnahmen für die Jahre 1988 bis 1994. Die PASt konnte zweifelsfrei ermitteln…
…Auf die Möglichkeit der Einflussnahme des Bw. als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer auf die Agenden der Fa. Bt Co Ltd., wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Der Bw. hätte also insbesondere im Hinblick auf seine (oben unter Punkt "2.) Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht; Aufzeichnungsmängel" dargestellte) erhöhte…
…und deren mittelbaren Gesellschafter bzw. deren Geschäftsführer zu prüfen, der einerseits für beide Gesellschaften zeichnungsberechtigt ist und selbst den einzigen Vorteil aus dieser Vereinbarung zieht. Die Vereinbarung beider Vertragsparteien wurde vom Geschäftsführer Dkfm C*. unterfertigt. Dkfm. C*. war zum Zeitpunkt der Übertragung Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer…
…b EStG heranzuziehen. Gesellschaftsrechtliche Sonderbestimmungen bzw. sonstige Minoritätenrechte, die es der zweiten Gesellschafterin ermöglichen würden, dem Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer Herrn A.B.Weisungen zu erteilen, bestehen nicht. Dass diese gesetzliche Regelung im § 25 (1) Z 1 lit. b EStG konkret nur für die Erfassung der…
…Berufungswerber (Bw.) war in den Jahren 1993 bis 1998 geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter einer GmbH, die in der Kunststoffverarbeitung tätig war. Im Jänner 1993 erwarb der Bw. eine Liegenschaft mit einer Halle (302 m²) sowie Büro- und Sanitärräumen (99,31 m²) um S 5,089.474,00…
…=Fa.. in Gründung) als Mitschuldnerin beigetreten ist. Diese Begründung widerspricht aber den Absichten der Vertragsparteien und den Intentionen des Pachtvertrages. Wie bereits in unserer Berufung ausgeführt, übernahm Frau .F.S. - als Mehrheitsgesellschafterin und Geschäftsführerin der Pächterin - lediglich die Solidarhaftung für die Vertragserfüllung durch diese. Gemäss …
…Mehrheitsgesellschafters gilt, nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass das hier in Rede stehende Geschäftsführungsentgelt in Form der Tantiemen bereits zu dem Zeitpunkt zugeflossen war, zu dem die Leistung erbracht und die Höhe des Entgeltes feststellbar war. Da es sich um Entgelte für die Geschäftsführung…
…Haftungs- und Abgabenbescheid brachte die Berufungswerberin Folgendes vor: Der angefochtene Bescheid erging aufgrund einer Lohnsteuerprüfung umfassend die Jahre 1996 bis 2000. Dabei wurden die an den Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer ausbezahlten Geschäftsführungsbezüge in die Bemessungsgrundlage des DB und DZ mit einbezogen. Dagegen wird vorgebracht und gleichzeitig…
…aber von "Gläubiger" und "Schuldner" angenommene Forderung verzichtet, so reicht dies für die Annahme einer verdeckten Ausschüttung aus. Im vorliegenden Fall wies die Bilanz zum 31.12.1994 eine Forderung der Bw. gegen den Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer in der Höhe von 1.595.201,81…
…im Wirtschaftsjahr 1993/1994 in A einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Eigenbesitz von ca. 490 ha zuzüglich einer Zupachtung vom Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer H, im Ausmaß von ca.15 ha. Ein sich in der Nähe befindender Industriebetrieb (JAG) erwarb mit Kaufverträgen vom 9. und 29…
…über die Bestellung von Liquidatoren vorsehe oder ein Gesellschafterbeschluss betreffend die Bestellung von Liquidatoren vorliegen würde, sei im Verlauf des bisherigen Verfahrens weder eingewendet noch nachgewiesen worden, weshalb nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates der zuletzt im Firmenbuch ausgewiesene Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Bw., M. K.…
…an. Den Daten des Unternehmensbuches ist zu entnehmen, dass der Bw ab der Gründung Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der mit Einbringungsvertrag vom 19.7.1995 zum 1.1.1995 unter Einbringung des Betriebes der (Bw-Mutter) KG nach Art. III UmgrStG gegründeten (Bauunternehmen) GmbH (FN yyyyyy…
…und es sich dabei um eine Fahrzeugtype handelt, welche üblicherweise nicht als Taxi eingesetzt wird. Dazu kommt noch, dass die beiden von der GmbH durch den Bw. als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer an sein Einzelunternehmen fakturierten Fahrzeuge ganz offensichtlich zum Zwecke der Geltendmachung einer Normverbrauchsabgabevergütung und…
…im Streitjahr eine Parfümerie in 0000 Wien. Der Betrieb wurde als Einzelhandelsunternehmen geführt. Hr W. S. war Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer. Minderheitsgesellschafter und Prokuristen waren Fr I. S. und Hr M. S.. Im Streitjahr wurde eine Geschäftsbeziehung mit einem Abnehmer, der unter dem Namen L. K…
…Insofern liege eine Doppelbesteuerung vor. Zur Unterschriftenidentität brachte er vor, der Berufungswerber sei als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der K-AG naturgemäß für diese zeichnungsberechtigt. Beigelegt wurde die Steuererklärung für das Jahr 1999 an die liechtensteinische Steuerverwaltung. Als Beiblätter waren dieser angschlossen ein Papier "I. Steuerpflichtiger…
…Der Bw ist Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der T GesmbH und bezieht aus dieser Tätigkeit selbständige Einkünfte. Für die Streitjahre hat der Bw Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht erklärt. Richtig an den Berufungsausführungen ist, dass die T GesmbH das Geschäftsführergehalt des Bw der KG in Rechnung…
…als Mehrheitsgesellschafter und alleinigem Geschäftsführer der Bw. stammten. Laut Auskunft des Mag.Pro sei der "Mietvertrag" am 19. Jänner 2004 in den Büroräumlichkeiten der Bw. auf die bestimmte Dauer von fünfzehn Jahren ohne Vereinbarung einer vorherigen Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen sowie in einem Original und einer Gleichschrift…
…gemeinsame Unterzeichnung seitens der hiezu befugten Personen, nämlich G.Führer als Geschäftsführer und Mag.Pro als Prokurist, die XY-GmbH mit Schreiben vom 19. Jänner 2004 der E.P.W., vertreten durch deren Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer Mag.G.F., den Abschluss des Mietvertrages mit der…