…anzuführen, und die Bw. eineinhalb Monate lang keine Buchhaltungsfachkraft im Haus gehabt habe, sei durch die fehlende Information und die Mehrfachbelastung der übrigen Mitarbeiter die Zahlung am 15. Februar 2007 übersehen worden. Die neu angestellte Buchhalterin habe dann die Zahlung am 28. Februar 2007 nachgeholt…
…Juli 1984 wurde der Kanzleibetrieb der Bw2. bzw. der Erbengemeinschaft nach dem Ableben von R.B. an die Bw. bzw. Bw3. um einen bedeutenden Ablösebetrag verkauft. Dabei wurden nicht nur die Dienstverträge der angestellten Mitarbeiter des Witwen- und Deszendentenfortbetriebes gemäß § 23 Abs. 3 AngG übernommen…
…30. Juni 1984 wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1984 der Kanzleibetrieb der Erbengemeinschaft nach dem Ableben von R.B. an die Bw. um einen bedeutenden Ablösebetrag verkauft. Dabei wurden nicht nur die Dienstverträge der angestellten Mitarbeiter des Witwen- und Deszendentenfortbetriebes gemäß § 23 Abs. 3…
…welche aus Verpachtung und Vermietung von einzelnen Zimmern an Dauermieter stammen. 10., Die Pächter standen nie in irgendeinem Naheverhältnis zu Frau S . Das Angestelltenverhältnis bei der KEG resultierte aus den gewerberechtlichen Vorschriften (Konzession). Ein Entgelt wurde für diese Tätigkeit nie bezahlt." Berufungsvorentscheidung Am 22./23…
…(ab 1. Feber 19xx) bestellt. Am Stammkapital der Bw. in Höhe von S 1,000.000,-- bzw. S 1,500.000,-- (ab 21. Dezember 1988) sind die nachfolgenden Gesellschafter wie folgt beteiligt: | Gesellschafter: | Beteiligung: | ab 24.11.1987: | ab 21.12…
…Die Begründung dafür ist, dass sich sonst eine wirtschaftliche und steuerliche Mehrfachbelastung desselben Besteuerungsgutes ergeben würde. Der nicht steuerpflichtige Anteil beträgt in meinem Fall 50% des Jahresbetrages der Rente in Höhe von € 5.016,00 bei Rentenbeginn. Das sind € 2.508,00 jährlich…
…0008; 23.4.1992, 91/15/0153). Betreffend den Fall von leitenden Angestellten der Zentrale eines Unternehmens, die auswärtige Betriebsstätten beaufsichtigen, kommt es darauf an, wo sich die Haupttätigkeit vollzieht. Dort ist der Mittelpunkt der Tätigkeit dieser Angestellten. Es ist also darauf abzustellen, ob ein…
…anzusehen sei. Durch diese Mehrfachbelastung sind, nach ihrer glaubwürdigen Aussage vor dem Berufungssenat, auch gesundheitliche Probleme (burn out) entstanden, die einen teilweisen beruflichen Ausfall als Geschäftsführerin nach sich zogen. Teilweise hat sich die Bw. auch auf ihren Steuerberater hinsichtlich der Abgabe von bzw. Meldung der…
…einen Betrag in Höhe von € 629,22 bei der Veranlagung berücksichtigte. Die Werbungskosten stellen sich folgendermaßen dar: | | | | Antrag lt. Berufungswerber | Werbungskosten lt. Finanzamt | Vom Arbeitgeber nicht bezahlte Gästebewirtung, Reisekosten, sonstige Kosten im Zusammenhang mit angestellter Tätigkeit | |…
…bewirkte Mehrfachbelastung freiberuflich tätiger Kapitalgesellschaften stehe dem Gesetzeszweck diametral entgegen. Der Maßstab der Zweckmäßigkeit sei offenkundig verletzt. Aufgrund der den Gesetzeszweck missachtenden Mehrfachbelastung mit Gewerbesteuer sei die verfügte Maßnahme als unbillig zu erachten. Das Abgehen von Abschnitt 34 der GewSt-RL und damit von einer…
…Entscheidung des UFS vom 13.1.2005, RV/0279-L/04 verwiesen. Auch der UFS Linz habe nunmehr die Anwendbarkeit von Art 56 EGV in einem dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall bejaht. Unter eingehender Berücksichtigung der EuGH-Rspr (Manninen, Verkooijen) und des Schrifttums sei festgestellt…
…Entscheidung des UFS vom 13.1.2005, RV/0279-L/04 verwiesen. Auch der UFS Linz habe nunmehr die Anwendbarkeit von Art 56 EGV in einem dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall bejaht. Unter eingehender Berücksichtigung der EuGH-Rspr (Manninen, Verkooijen) und des Schrifttums sei festgestellt…
…Entscheidung des UFS vom 13.1.2005, RV/0279-L/04 verwiesen. Auch der UFS Linz habe nunmehr die Anwendbarkeit von Art 56 EGV in einem dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall bejaht. Unter eingehender Berücksichtigung der EuGH-Rspr (Manninen, Verkooijen) und des Schrifttums sei festgestellt…
…das bisherige Vorbringen und wies im besonderen darauf hin, dass es im Falle einer Anmietung von Anhängern zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Mehrfachbelastung beim Mieter käme, weil Kraftfahrzeugsteuer sowohl für den eigenen (nicht eingesetzten) als auch für den angemieteten Anhänger (Verrechnung durch den Vermieter…
…weiters aus, dass dieser zwar grundsätzlich Kenntnis von seiner Voranmeldungsverpflichtung gehabt habe, jedoch auf Grund seine hohen Lebensalter und seiner Mehrfachbelastung durch Beruf und behinderte Schwiegermutter offensichtlich überfordert gewesen sei, sodass es zu den Verspätungen gekommen sei. Die Amtsbeauftragte führt auf Befragen von Hrn. Haring…
…Steuerpflichtige, welche die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Auslandsdividenden nicht erfüllten, könnten auch die Begünstigung für den Veräußerungsgewinn nicht in Anspruch nehmen. Die Aufrechnung von Vorteilen, welche anderen Steuerpflichtigen gewährt würden, sei nach der Judikatur des EuGH nicht zulässig. (4) Fraglich sei, ob man die…
…unterschiedliche steuerliche Behandlung von inländischen und ausländischen Dividenden, da sie gegen höherrangige Grundfreiheiten nicht verstoßen darf. Kohärenz und Gesamtsteuerbelastung Auch die steuerliche Gesamtbelastung ist als Rechtfertigungsgrund für eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit nicht geeignet: Die Beteiligungsertragsbefreiung wurde eingeführt, um in mehrstöckigen Inlandskonzernen eine Mehrfachbelastung zu vermeiden…
…höheren als den tatsächlich bisher besteuerten "Überschuss" - wie von der Bw gewollt - im Rahmen der Begünstigung steuerfrei zu stellen, wenn diesbezüglich bisher eben gar keine Schenkungssteuer angefallen ist und daher von einer zu vermeidenden Mehrfachbelastung keine Rede sein kann. Wesentliche Voraussetzung für die Zuerkennung der…
…Februar 2005 betreffend Rechtsgebühr (§ 33 TP 18 GebG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die von dem Kreditnehmer bzw. Liegenschaftseigentümer S.P und der X.Bank am 14. Jänner 2005 unterfertigte notarielle Pfandbestellungsurkunde hatte auszugsweise folgenden Inhalt…
…Danach habe die Bw. in diesen Jahren zum einen direkt Portfoliodividenden von der Schweizer Kapitalgesellschaft A-AG (2002: € 2,846.384,08) sowie zum anderen ausländische Dividenden über einen Investmentfonds (2002: € 257.962,71) bezogen. Ausländische Dividenden dürften aber gegenüber inländischen Dividenden steuerlich…