…die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km - 630 Euro jährlich, 40 km bis 60 km - 1.242 Euro jährlich…
…die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, über 60 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann wird zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag ein Pauschbetrag von 1.614 € jährlich als Werbungskosten berücksichtigt (für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 30…
…0001; VwGH 4.2.2009, 2007/15/0053). Bei Prüfung der Frage, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke zumutbar ist, ist von einer optimalen Kombination von Massen- und Individualverkehrsmittel auszugehen (VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001; VwGH 28.10.2008…
…auch, wenn eine starke Gehbehinderung vorliegt, oder bei tatsächlicher Unmöglichkeit, insbesondere wenn zumindest auf mehr als der halben Fahrtstrecke zu Beginn oder Ende der Arbeitszeit ein Massenbeförderungsmittel überhaupt nicht verkehrt. Die amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG (RV 621 BlgNR XVII. GP…
…Hause bis zum Dienstbeginn in E. beträgt somit an der weitaus überwiegenden Zahl der Arbeitstage weniger als 1 Stunde 30 Minuten, so dass die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle auf jeden Fall zumutbar ist. 4. Hinsichtlich der Rückfahrt von…
…aber auch, wenn eine starke Gehbehinderung vorliegt, oder bei tatsächlicher Unmöglichkeit, insbesondere wenn zumindest auf mehr als der halben Fahrtstrecke zu Beginn oder Ende der Arbeitszeit ein Massenbeförderungsmittel überhaupt nicht verkehrt. Unbestritten ist, dass auf mehr als der halben Strecke eine regelmäßige Zugsverbindung besteht, mit…
…und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann sind bei einer Fahrtstrecke zwischen 20 bis 40 Kilometer zusätzlich ein Betrag in Höhe von 384 € als Pauschbetrag zu berücksichtigen (vgl. die Bestimmung…
…und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, werden, abgestuft nach der Länge der Fahrtstrecke, zusätzliche in dieser Gesetzesstelle angeführte Pauschbeträge berücksichtigt. Abweichend davon gelten nach lit.c dieser Gesetzesstelle dann, wenn dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest…
…cit. zu, wenn die Wegstrecke überwiegend im Kalendermonat zurückgelegt wird und die Benützung des Massenverkehrsmittels zumutbar ist. Ist dem Arbeitnehmer aber im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann wird nach § 16 (1) Z…
…Denn das große Pendlerpauschale stehe nur dann zu, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Die Entfernung vom Wohnort zum Bahnhof in D-Ort sei kürzer als der halbe Arbeitsweg. Die Bw. beantragte die Vorlage der…
…zu berücksichtigen, wenn dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist. Der Begriff "Unzumutbarkeit" im Zusammenhang mit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist im Gesetz nicht definiert. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu §…
…32 km. Auch habe sie diese Fahrtstrecke im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurückgelegt. Die Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien tatsächlich erwachsen und unvermeidlich gewesen. Da ihr die Benützung eines Massenbeförderungsmittels aus den dargelegten Gründen nicht zumutbar gewesen sei, stünde das große Pendlerpauschale gemäß §…
…1 der Verordnung betreffend außergewöhnliche Belastungen (BGBl. 1996/303) nur Körperbehinderten zu, die auf Grund einer Behinderung ein Massenbeförderungsmittel nicht benützen könne und zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen von monatlich 153 € zu. Dafür ist eine Bescheinigung gem. § 29 b STVO 1960 oder eine…
…mindestens 20 Kilometern umfassen würde (sogenanntes kleines Pendlerpauschale), oder die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar wäre und der Arbeitsweg mindesten zwei Kilometer betragen würde (sogenanntes großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssten die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend…
…Arbeitstage im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar sein muss. Weiters wird vorausgesetzt, dass die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der "halben" Fahrtstrecke nicht zumutbar ist (s. VwGH 24.09.2008, 2006/15/0001). Ob die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel…
…ob dem Bw. für 2004 der AVAB zusteht. Die Zumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln richtet sich nach der unterschiedlichen Fahrtdauer mit dem Massenbeförderungsmittel einerseits und dem PKW andererseits, wobei jedoch im Nahbereich von 25 km die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels auch dann zumutbar ist…
…das ca. 10 km entfernt auf der anderen Seite der Donau liegt. An Massenbeförderungsmittel steht ihr nach einem Gehweg von ca. 1,5 km ein Bus bis zur Ortschaft Wi zur Verfügung, anschließend eine Fähre über die Donau. Von der Ausstiegstelle weg hat sie noch…
…die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschalbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km ...696 Euro jährlich 40 km bis 60 km ...1.356 Euro jährlich…
…Verkehrsmittels und eines fünfminütigen von der letzten Ausstiegsstelle bis zur Arbeitsstätte, also für rund 1,2 Kilometer von einer gesamten Wegstrecke von 57,2 Kilometer ist diesbezüglich die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels zu bejahen. Bei Ermittlung der Gesamtwegzeit ist vom schnellsten verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel…
…sei. In der Berufungsvorentscheidung vom 13. 3. 2012 vertrat das Finanzamt die Ansicht, die Verwendung von Massenbeförderungsmitteln sei zumutbar, wenn die Wegzeit mehr als 90 Minuten betrage, aber höchstens dreimal so lange dauere als die Fahrzeit mit einem PKW, oder wenn die Wegzeit weniger als…