…2. Schulwoche dem Sekretariat abzugeben. 3. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülern ist den Eltern sofortige Meldung zu erstatten. ARBEITSZEIT Sie richtet sich nach dem definitiven Stundenplan und ist genau einzuhalten. Stundenplanänderungen sind dem Schulleiter vorgänig zu melden. Ferien- und Feiertage: gleich wie Primarschulgemeinde R. Ausgefallene…
…beginnt mit dem Erzielen inländischer Einkünfte iSd § 98 EStG 1988 oder der Aufgabe des inländischen Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes bei weiterem Erzielen von Inlandseinkünften Die beschränkte Steuerpflicht umfasst nur die in § 98 EStG 1988 erschöpfend aufgezählten Einkünfte. Das weitere Welteinkommen unterliegt nicht der beschränkten Steuerpflicht…
…sich mit der Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen, welche besagt: 'Analog der steuerlichen Behandlung von Expatriates bestehen aber keine Bedenken, dass bei einem Schulbesuch jener Kinder, deren Eltern als fremdsprachige Lehrer an derselben internationalen Schule vorübergehend tätig werden, von einem auswärtigen Schulbesuch im Sinne des…
…führte der Bw. aus: "Sein Wohnsitz (eigenes Haus) habe sich im Jahre 2005 in T.., befunden. Zur Beendigung seiner Arbeitslosigkeit habe er am 15. Juni 2005 eine Tätigkeit als Controller bei der C.AG in Adresse2, aufgenommen. Die Entfernung zwischen T. und O. betrage 260…
…eine Bruttolohnsumme hochzurechnen und als Bemessungsgrundlage mit einem Sicherheitszuschlag von 15 Prozent heranzuziehen. Der Geschäftsführer und seine Ehegattin seien bei der slowakischen Gesellschaft eingetragene Geschäftsführer mit über 25 Prozent Beteiligung an der Gesellschaft. Für ihre Tätigkeit in Österreich sei ihnen ab Juli 2005 ein entsprechendes…
…Berufungswerberin, nachfolgend Bw abgekürzt, durchgeführten Außenprüfung stellte der Prüfer Folgendes fest: Im Prüfungszeitraum waren in Deutschland ansässige Dienstnehmer durchgehend bei der Bw beschäftigt und sowohl in Deutschland als auch in Österreich tätig. Die Lohnsteuerberechnung für die Arbeitstage in Österreich erfolgte unter Anwendung des Monatstarifs. Die…
…ca. 2 Tage 2. Begutachtung der Projektarbeiten und Erstellung je einer schriftlichen Beurteilung Folgende Leistungen werden im Inland erbracht: 3. Beisitz bei den Projektpräsentationen in I (0,5 Tage) 4. Abschließende Besprechung der Projektarbeiten und Notenvergabe in J (0,5 Tage) Punkte 3. und 4…
…Daher ist bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes zwingend auf die ausländischen Einkünfte Bedacht zu nehmen. Die zwingende Anwendung des Einkommensteuergesetzes 1988 für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes hat ferner zur Folge, dass die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind. Bei der Berechnung…
…auf die Sonderzahlungen gut (€ 1.094,56). Dagegen richtet sich die Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 78 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und gemäß § 79 EStG 1988 an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen…
…zwischen Österreich und Deutschland ebenso zu wie auf das EStG 1988. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. September 2008 änderte das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid 2006 insoweit ab, als bei den ausländischen Einkünften gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988 pauschale Betriebsausgaben in Höhe von 6 % (568,80 Euro)…
…Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 13. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war in den Streitjahren bei der Schweizer Firma L, deren Geschäftsgegenstand die Entwicklung und Herstellung…
…nicht mit seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht". Daraus folgt, dass für den Verwaltungsgerichtshof für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides des Unabhängigen Finanzsenates so vorzugehen war, als ob bei dessen Erlassung die aufgehobene Entscheidung nicht mehr der Rechtsordnung angehörte (vgl. VwGH 21. Dezember 2010…
…Oktober 2006, Dezember 2006 und Jänner bis Mai 2007 in O (Schweiz) als Hotelsaisonarbeitskraft beschäftigt. Laut dem Zentralen Melderegister hatte der Berufungswerber in dieser Zeit in Österreich den Hauptwohnsitz bei seiner Mutter in L, N-Straße1. Der Berufungswerber machte in seiner Einkommensteuererklärung für 2006 unter…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W., vertreten durch Ernst & Young, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, IZD-Tower, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
…durch einen Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelt hat. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wich das Finanzamt von der Erklärung ab und erfasste die liechtensteinischen Einkünfte voll. Dagegen wandte sich der Bw mit Berufung. In ihr führte er aus, nach den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens…
…Arbeitgebers im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (vgl. VwGH 26.1.2006, 2002/15/0188). Anders als bei den gemäß § 26 Z 2 EStG 1988 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählenden durchlaufenden Geldern, solchen also…
…1996, 92/14/0224; 30.9.1998, 94/13/0099). Es ist in der Folge bei Durchführen der freien Beweiswürdigung der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen ausschlaggebend (VwGH 25.9.1997, 97/16/0067). Dazu genügt es, von mehreren Möglichkeiten die als erwiesen anzunehmen…
…Fiktion des Doppelwohnsitzes sondern das Überschreiten der 45-Tages Grenze als schädlich bestätigt worden. Das Finanzamt habe betreffend des Überschreitens dieser Grenze keine Angaben über Ermittlungsergebnisse vorgebracht. Dass die Nachweispflicht bei H liege könne diesbezüglich erforderliche amtswegige Ermittlungen nicht ersetzen. Es sei auch nicht ersichtlich…
…Steuerverwaltung der Quellensteuerabzug in Schweizer Franken ausgewiesen werde, und daher in Euro habe umgerechnet werden müssen. Der sich bei dieser Berechnung ergebende Betrag sei zur Gänze auf die inländische Steuer angerechnet worden. Bezüglich der Einkommensteuervorauszahlungen wurde angemerkt, dass diese mit Bescheid vom 19.8.2005…
…Zentrum in Liechtenstein, nicht ein privatrechtlicher Verein, sondern eine juristische Person des öffentlichen Rechts, da es sich bei der "formatio" Bildungs-Anstalt um eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht handle. Der "formatio" sei mit Entscheidung der Regierung des Fürstentums Liechtenstein vom 29. Jänner 2003, RA 2002/3655…