…worden sei, in geeigneter Form den Nachweis zu erbringen, dass die J-A Patentinhaberin jener Patente sei, für die Lizenzgebühren zu entrichten seien. Im Hinblick auf die erstmals bei der Schlussbesprechung am 30. September 1999 (und dann auch am 2. Oktober 1999) vorgelegten Patenturkunden, Patentschriften…
…für das Jahr 2000 vom 4. März 2002 Berufung. Darin wandte sich die steuerliche Vertreterin der Bw. ebenfalls gegen die Nichtanerkennung von Lizenzgebühren (1998: 627.951,00 S, 1999: 416.299,00 S, 2000: 222.662,72 S) und führte ergänzend aus, dass nur deshalb…
…bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres den Lizenzgebern einen Bericht über die während des vorliegenden Jahres verkauften Lizenzgegenstände zu übermitteln. Gleichzeitig mit dem Bericht sind die Lizenzgebühren für die im Bericht angeführten Lizenzgegenstände zu bezahlen." Unter Punkt V. der Vereinbarung ist angeführt, dass die…
…bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres den Lizenzgebern einen Bericht über die während des vorliegenden Jahres verkauften Lizenzgegenstände zu übermitteln. Gleichzeitig mit dem Bericht sind die Lizenzgebühren für die im Bericht angeführten Lizenzgegenstände zu bezahlen." Unter Punkt V. der Vereinbarung ist angeführt, dass die…
…Herr DD habe auch bestätigt, die Rechnung über die Lizenzgebühr habe sowohl die Gebühren für die rund 100 auf dem Karaoke-System installierten Lieder als auch die für die weiteren download fähigen Lieder (rund 1300) umfasst. In einem weiteren Schreiben des Herrn DD vom 25…
…den für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten Preis, die laut Verrag vom 1. Juni 1994 entrichteten Lizenzgebühren nicht hinzuzurechnen. Dagegen erhob das Hauptzollamt Wien wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes gemäß § 85 c Abs. 7 ZollR-DG Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof…
…bei der Ermittlung des Zollwertes, zu den für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten Preis, die laut Vertrag vom 1. Juni 1994 entrichteten Lizenzgebühren nicht hinzuzurechnen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…dem angefochtenen Bescheid wies das Finanzamt diesen Antrag ab. In der Begründung führte das Finanzamt aus, das Recht auf Quellensteuerentlastung von Lizenzgebühren gem. den DBA mit den oben erwähnten Staaten stehe nur dem wirtschaftlich bezugsberechtigten Gläubiger zu. Die Quellensteuerentlastung könne nicht von bloßen Treuhändern oder…
…war auch die K-GmbH&CoKG. (in der Folge K-Anlagenbau) als Gesellschafterin der Bw im Firmenbuch eingetragen. In den Streitjahren machte die der Bw einen Aufwand für "Lizenzgebühren" an WK im Betrag von 140.000 Euro (2006) bzw. im Betrag von 200.000 Euro…
Die P-AG stellte der Bw nach Maßgabe des Zahlungsplanes und der Zusatzvereinbarung sowie einer Sonderbestellung vom 8. Juni 2007 in den Jahren 2006 und 2007 folgende Beträge für das Projekt-Bxx in Rechnung (in Euro): | Rechnungsnummer | Rechnungsdatum | Text | Zahlungsbetrag |…
…Z1). Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, im Zuge einer bei der Bf. vorgenommenen Betriebsprüfung sei festgestellt worden, dass Lizenzgebühren nach Art. 32 Abs. 1 Buchstabe c) ZK nicht bei der Zollwertermittlung berücksichtigt worden sind. Dagegen richtete sich die Berufung vom 29. Juni 1998…
…Z1). Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, im Zuge einer bei der Bf. vorgenommenen Betriebsprüfung sei festgestellt worden, dass Lizenzgebühren nach Art. 32 Abs. 1 Buchstabe c) ZK nicht bei der Zollwertermittlung berücksichtigt worden sind. Dagegen richtete sich die Berufung vom 2. Juni 1998…
…sich anlässlich der Übersiedlung des Betriebes in die neuen Produktionsstätten die eingeschränkte Verwertungsmöglichkeit der Wabentechnik herausgestellt habe. Nach Ansicht des Prüfers seien die Lizenzgebühren in gleicher Weise wie in den Jahren 1991 bis 1994 als laufende monatliche Mietzahlungen für die Nutzung des Patentes zu behandeln…
…2.10. des Distributionsvertrages verpflichtet, "xx für die Erteilung der Exklusivität zu entrichten." Als Zahlungstermin sei für die Entrichtung der Stückentschädigung (= Lizenzgebühr) "60 Tage nach jeder Lieferung/Verschiffung" vereinbart worden (Vertragspunkt 2.10., 2. Absatz). Vertragspunkt 6.5 des Distributionsvertrages sehe vor, dass ohne…
…2.10. des Distributionsvertrages verpflichtet, "xx für die Erteilung der Exklusivität zu entrichten." Als Zahlungstermin sei für die Entrichtung der Stückentschädigung (= Lizenzgebühr) "60 Tage nach jeder Lieferung/Verschiffung" vereinbart worden (Vertragspunkt 2.10., 2. Absatz). Vertragspunkt 6.5 des Distributionsvertrages sehe vor, dass ohne…
…2.10. des Distributionsvertrages verpflichtet, "xx für die Erteilung der Exklusivität zu entrichten." Als Zahlungstermin sei für die Entrichtung der Stückentschädigung (= Lizenzgebühr) "60 Tage nach jeder Lieferung/Verschiffung" vereinbart worden (Vertragspunkt 2.10., 2. Absatz). Vertragspunkt 6.5 des Distributionsvertrages sehe vor, dass ohne…
…2.10. des Distributionsvertrages verpflichtet, "xx für die Erteilung der Exklusivität zu entrichten." Als Zahlungstermin sei für die Entrichtung der Stückentschädigung (= Lizenzgebühr) "60 Tage nach jeder Lieferung/Verschiffung" vereinbart worden (Vertragspunkt 2.10., 2. Absatz). Vertragspunkt 6.5 des Distributionsvertrages sehe vor, dass ohne…
…der Berufung wird ausgeführt, dass in den angefochtenen Bescheiden die y. Quellensteuer auf Lizenzerträge mit der Begründung nicht angerechnet worden sei, dass die Einkünfte nicht unter den Lizenzgebührenbegriff des Art 12 DBA Ö - Y. zu subsumieren seien. Die Bw. sei der Auffassung, dass die y…
…dem angefochtenen Bescheid wies das Finanzamt diesen Antrag ab. In der Begründung führte das Finanzamt aus, das Recht auf Quellensteuerentlastung von Lizenzgebühren gem. den DBA mit den oben erwähnten Staaten stehe nur dem wirtschaftlich bezugsberechtigten Gläubiger zu. Die Quellensteuerentlastung könne nicht von bloßen Treuhändern oder…
…berufungsgegenständliche, im Betriebsprüfungsbericht vom 24. Mai 2005 und in der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 20. Mai 2005 dargestellten, Feststellungen getroffen: 1. Lizenzgebühren: Im Jänner 1990 sei zwischen der K.GmbH, deren einzige Gesellschafterin die Bw. gewesen sei, und der Bw. mit Wirksamkeit ab 1…