…sondern nur abgewickelt werden könnten. Die darauf entfallenden Aufwendungen seien daher nachträgliche Betriebsausgaben im Sinne des § 32 Z 2 EStG. Beim hier vorliegenden Vorgang handle es sich neben den Rechtsanwalts- und Gerichtskosten um Verbindlichkeiten (Lieferantenschulden), die die ehemalige Firma W. aufgenommen habe und die zu…
…werden, weil hier kein direkter Zusammenhang vorliege. In Bezug auf die Höhe der von der BP angesetzten Zinsen sei daher auf die Finanzierung des Unternehmens einzugehen. Diese Finanzierung sei mit Lieferantenschulden, unverzinslichem Fremdkapital sowie verzinslichem Fremdkapital (Bankkrediten) erfolgt. Diese Berechnung sei in der Berufung dargestellt…
…Kapital des Unternehmens darstelle. Aus den Bilanzen sei ersichtlich, dass keine Lieferantenschulden und keine Bankschulden auf dem Warenlager lasten und dass es etwa das Dreifache des Abgabenrückstandes wert sei. Wenn die von der Finanzverwaltung verlangte unverzügliche Bezahlung des Rückstandes möglich wäre, hätte die Firma nicht…
…Man müsse auch berücksichtigen, dass gemäß der Saldenliste zum 30.4. und der Bilanz zum Jahresende erhebliche Lieferantenschulden und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten bestanden hätten. Trotz der Einlage habe demnach im Zeitpunkt der Einlage eine Unterdeckung von 8.657,45 bestanden, die sich bis zum Bilanzstichtag…
…Am 16. September 2003 sei schlussendlich der Kredit fällig gestellt worden. Dadurch seien in den letzten Monaten keine Lieferantenschulden mehr abgebaut worden. Die Sanierungsmaßnahmen seien von der Bank leider nicht abgewartet worden. Die betragsmäßig größten Gläubiger seien die B (Stand per 4.11.2003 275…
…sei nicht als Einlage getätigt worden. Lediglich 1998 seien rund 1 Mio ATS aus einer Versicherungsvergütung über das Verrechnungskonto eingebracht worden. Nach Angaben des Bf. habe die Gesellschaft im Zeitpunkt der Prüfung Lieferantenschulden von ca. 3.000.000,00 ATS, Bankschulden von ca. 500.000…
…Beidseitig genutztes Anlagevermögen wird jener Teilungsmasse zuzuordnen sein, der das Anlagegut überwiegend dient. Fremdkapital ist ebenfalls primär nach Zugehörigkeit zu den Teilungsmassen aufzuteilen , bspw. Lieferantenschulden, Anschaffungskredite , drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Gewährleistungsrückstellungen, Abfertigungsvorsorgen für die ausschließlich oder überwiegend in einem (Teil)betrieb tätigen Arbeitnehmer. Die…
…ob für Waren, für Investitionen allgemeiner Art, für Bezahlung von Lieferantenschulden oder aber auch (teilweise oder zur Gänze?) für die Betriebswohnung, sei nicht nachvollziehbar. Über konkretes Befragen des Referenten an den Sohn, aus welcher Motivation heraus er den Betrieb seines Vater die Geldmittel zur Verfügung…
…des Finanzamtes nicht gesprochen werden könne. Die Entrichtung von Verbindlichkeiten durch die GmbH beschränkte sich aber nicht auf Bankschulden, sondern es wurden auch Lieferantenschulden bezahlt, Sozialversicherungsbeiträge an die Gebietskrankenkasse abgeführt sowie Löhne und Gehälter ausbezahlt. Nach der vom Bw. vorgelegten Aufstellung wurden von den im…
…70 bei der Firma xx in der Folge kurz PT) 1989 als "von Bw. privat bezahlt" ausgebucht (Bezahlung von Lieferantenschulden bei der Firma .V in Adresse aus 1987 und 1988 lt. Notiz des Betriebsprüfers in dessen Arbeitsbogen) trotz mehrmaliger Aufforderung erfolgte im Zuge der Betriebsprüfung…
…360,70 bei der Firma xx in der Folge kurz PT) 1989 als "vom Bw. privat bezahlt" ausgebucht (Bezahlung von Lieferantenschulden bei der Firma V.aus 1987 und 1988 lt. Notiz des Betriebsprüfers in dessen Arbeitsbogen) trotz mehrmaliger Aufforderung erfolgte im Zuge der Betriebsprüfung letztlich…
…worin bestätigt werde, dass Freiwilligkeit im Fall einer Bürgschaftserklärung dann nicht gegeben sei, wenn enge Geschäftsbeziehungen die Ursache für die Bürgschaft darstellten. Im dort verhandelten Fall sei die Absicht, Lieferantenschulden langfristig abzustatten, Grund genug gewesen, die steuerliche Absetzbarkeit anzuerkennen. Selbst die dort vorhandenen nächstverwandtschaftlichen Beziehungen…
…dem Lieferantenverbindlichkeiten von rund 2 Mio. S gegenüberstanden. Der Umstand, dass im Jahresabschluss 1996 keine Lieferantenschulden (und auch keine nennenswerten sonstigen Verbindlichkeiten) mehr ausgewiesen sind, rechtfertigt den Schluss, dass diese von der T-GmbH zur Gänze beglichen wurden. Die noch in den Jahren 1987 und…
Die festgestellten Beträge sind unbestritten. Die Verkäufe der beiden Dachbodenwohnungen wurden umsatzsteuerlich dem wirtschaftlichen Sachverhalt entsprechend abgewickelt und sind daher nicht strittig. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen. Gemäß § 1 Abs 1 UStG idfd Streitjahre gF unterliegen der Umsatzsteuer u a die folgenden Umsätze: "1. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Alois Winklbauer und ADir. Siegfried Köhldorfer über die Beschwerde der O AG, CH-8004 Zürich, Schweiz, W-Straße, vertreten durch die Weh Rechtsanwalt GmbH in 6900 Bregenz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Michael Mathes und Mag. Laurenz Strebl, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Graz vom 11. Juli 2001, GZ. 700/13943/2001, betreffend Zollschuld, gemäß § 85c Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entschieden: 1) Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch NN., vom 2. Juni 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 4. Mai 2009, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: 1.) Die Festsetzung des nachzufordernden Abgabenbetrages wird wie folgt…
- Ungewöhnliche Umstände der Warenbewegung, weil ein "Buffer" meist die Ware als "Streckengeschäft" weiterbetreibt, dh. die Ware verbleibt als "unbewegte Lieferung" in einem Speditionslager. Der Unternehmer sollte daher auch stichprobenhaft überprüfen, ob die Ware überhaupt existiert. Bisweilen ergeben sich auch Unplausibilitäten in der Chronologie, zB wenn…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch denSenatXY über die Berufung der Bw., vertreten durch ECOWT Wirtschafts- und Steuerberatungs-Ges.mbH., 8010 Graz, Einspinnergasse 1/II, vom 30. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 22. August 2005 betreffend Umsatzsteuer und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Mag. Karoline Windsteig, Dr. Karl Stetter, Wirtschaftskammer Wien und Gerd Wiehart, Arbeiterkammer Wien über die Berufung des Bw., xxx, yyy, vertreten durch Elisabeth Stixenberger, Steuerberater, 3340 Waidhofen/Ybbs, Oberer Stadtplatz…