…an die Beschuldigte, mit welchen ua Durchsuchungen der Räumlichkeiten der JS GmbH in D und BÜ durch Organe der genannten Finanzstrafbehörde angeordnet worden waren, zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden mangels Legitimation des Beschwerdeführers als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. März 2005 ordnete…
…diese Entscheidung wiederrum an die Fa. XY gerichtet. Dagegen hat die Bf. im eigenen Namen, vertreten durch Bruckner & Emberger & Ullrich-Pansi Rechtsanwälte OG Beschwerde erhoben. Zur Einbringung einer Berufung oder einer Beschwerde ist gemäß § 246 Abs. 1 BAO jeder befugt, an den der den Gegenstand…
…kommt dabei nicht in Betracht, da Frau P. auch mit schriftlicher Vollmacht des Beschuldigten zur Abgabe der eine Willenserklärung darstellenden Prozesshandlung der Beschwerde nicht legitimiert ist. Mangels ausreichender Legitimation zur Einbringung eines Rechtsmittels war die Beschwerde daher als unzulässig zurückzuweisen. Wien, am 10. August 2007
…Fa. Y eingebracht worden ist. Die Fa. Y sei gem. § 77 Abs. 1 FinStrG zur Einbringung eines Einspruchs für den Bf. nicht berechtigt. Bescheidadressat dieses Zurückweisungsbescheides war die Fa. Y AG, Zweigniederlassung Vorarlberg. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Bf. vom 31…
…DG) enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen. Gemäß § 85c Abs. 2 ZollR-DG ist zur Einbringung der Beschwerde jeder befugt, an den die Berufungsvorentscheidung ergangen ist. Zur Beschwerde gegen die o.a. Berufungsvorentscheidung war daher Monika Schwärzler befugt, die in diesem Bescheid sowohl im Adressfeld als auch…
Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Das ist derjenige, der im Spruch des Bescheides genannt ist. Der mit 21. Juni 2012 datierte Bescheid betreffend Abweisung eines Antrages auf…
…jedoch zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bereits derjenige berechtigt, der lediglich behauptet, durch die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Das entscheidende Element einer Aktivlegitimierung zur Erhebung einer derartigen Maßnahmenbeschwerde scheint…
…Schreiben beginnt dann mit "Namens und auftrags unseres Klienten der M, vertreten durch den Geschäftsführer F.T. erheben wir innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Beschwerde." Zur Entscheidung wurde erwogen: »Gemäß § 152 Abs. 1 FinStrG steht gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen…
…Situation, nachträglich "nur" eine schriftliche Berufung einzubringen, da die Legitimation zur Einbringung der Berufung (allenfalls auch innerhalb der Frist von einem Monat) mit der Nichtanmeldung bereits verloren gegangen ist. Da somit die Berufung vom 20. Dezember 2011 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 28. Oktober…
…als Anmelderin und indirekter Vertreterin der Fa. E. 6 Paletten diverser Produkte der Bf (Versender) zur Abfertigung zum freien Verkehr gestellt. Als Lieferbedingung wurden sowohl in der der Sendung beigegebenen Rechnung als auch in der Anmeldung "DDU" (delivered duty unpaid) O. angegeben. Anlässlich der Abfertigung…
…DG) enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen. Gemäß § 85c Abs. 2 ZollR-DG ist zur Einbringung der Beschwerde jeder befugt, an den die Berufungsvorentscheidung ergangen ist. Zur Beschwerde gegen die o.a. Berufungsvorentscheidung war daher nur die AGmbH befugt, die in diesem Bescheid sowohl im Adressfeld als…
…StrNr. 2009/00000-001, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 27. Jänner 2010 hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen P.H. zur STRNR. 2009/00000-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe…
…jedoch zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bereits derjenige berechtigt, der lediglich behauptet, durch die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Das entscheidende Element einer Aktivlegitimierung zur Erhebung einer derartigen Maßnahmenbeschwerde scheint…
…von Eingangsabgaben begangen habe. Gegen diesen Bescheid wurde von der Firma P.V.. mit Eingabe vom 9. Dezember 2004 das Rechtsmittel der Beschwerde erhoben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 152 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die…
…ergangen und aufgrund des § 246 Abs. 1 BAO nur die A , nicht aber Herr B. in eigenem Namen zur Einbringung einer Berufung gegen den genannten Bescheid legitimiert. Gegen den Zurückweisungsbescheid, in welchem Herr B., B1B1, als Bescheidadressat ausgewiesen wird, erhob - neben B. selbst - in der…
…Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 25. November 2004 hat das Finanzamt Wien 3/11 Schwechat und Gerasdorf als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 003/2004/00072-001 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe…
…Abs. 1 Z 1 ALSAG Altlastenbeitrag in der Höhe von € 10.800,00 fest. Außerdem gelangte mit diesem Bescheid ein Säumniszuschlag in der Höhe von € 216,00 zur Vorschreibung. Gegen diesen Bescheid erhoben Herr P und die nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf.), Frau Bf., das…
…welchem ausgesprochen wurde, dass der Bescheidadressat Dr. V.R. gemäß Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex, ZK) in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl.Nr. 194/1961, als Bevollmächtigter für…
…2012, betreffend die Zurückweisung der Berufung des B, Adresse2, als unzulässig zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat gegen die Beschwerdeführerin (Bf.) A zur StrLNr.: 700000/2012/vvvvv, das Erkenntnis vom 19. März 2013…
…von Einkünften aus ihrer Tätigkeit als Gastwirtin in Höhe von 20.451,65 € für das Jahr 2004 eine Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von 923,93 € zu bewirken versucht zu haben sowie b) (ergänze: vorsätzlich) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …