…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 22.5.2006 verstarb FMS unter Hinterlassung eines Testaments, wonach die Tochter JG zur Alleinerbin eingesetzt wurde. Als Legat wurde allen drei Töchtern, nämlich FH, VW (in der Folge kurz Bw…
…sei denn, dass die Leistung dem Zweck der Zuwendung dient. (§ 20 Abs 8 ErbStG) Nach § 553 ABGB ist unter einem Vermächtnis (Legat) zu verstehen, dass jemandem kein Erbteil, das sich auf den ganzen Nachlass bezieht, sondern nur eine einzelne Sache oder mehrere Sachen, eine Summe…
…näher bezeichneten Liegenschaften (zwei Eigentumswohnungen in Wien) für die Bw. mit Vollendung des 25. Lebensjahres vorgenommen werden. Nach der Aktenlage nahm die Bw. das Legat an. Mit Bescheid vom 4. April 2007, Erfassungsnummer zzz, setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien daraufhin gegenüber…
…Februar 2007 erhobene Berufung stützt der Bw. einzig auf den Einwand, sein Legat stamme aus endbesteuertem Sparguthaben. Es lägen daher die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Erbschaftssteuer vor. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Februar 2007 änderte das Finanzamt die Festsetzung der Erbschaftssteuer auf € 2…
…Testamentserbin sich ihres Erbrechtes entschlagen hatte, gab die Tochter des Erblassers zum gesamten Nachlass die unbedingte Erbserklärung ab. Zugunsten der Berufungswerberin (Bw.) hatte der Erblasser ein Legat ausgesetzt. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien setzte mit Bescheid vom 6. Dezember 2004 der Bw…
…abgegeben. Zum Geschäftsanteil des Erblassers als 75 %-Gesellschafter der Firma X-GmbH im Nominale von S 7,500.000 waren unter Punkt IV. des Testamentes auszugsweise folgende Legatsverfügungen getroffen worden: "a) ... Weiters vermachen wir unserem Sohn W 2/3 der Geschäftsanteile an der Fa. X…
…abgegeben. Zum Geschäftsanteil des Erblassers als 75 %-Gesellschafter der Firma X-GmbH im Nominale von S 7,500.000 waren unter Punkt IV. des Testamentes auszugsweise folgende Legatsverfügungen getroffen worden: "a) ... Weiters vermachen wir unserem Sohn W 2/3 der Geschäftsanteile an der Fa. X…
…Geschäftsanteil des Erblassers als 75 %-Gesellschafter der Firma X-GmbH im Nominale von S 7,500.000 waren unter Punkt IV. des Testamentes auszugsweise folgende Legatsverfügungen getroffen worden: "a) ... Weiters vermachen wir unserem Sohn W 2/3 der Geschäftsanteile an der Fa. X-GmbH. b) .…
…Geschäftsanteil des Erblassers als 75 %-Gesellschafter der Firma X-GmbH im Nominale von S 7,500.000 waren unter Punkt IV. des Testamentes auszugsweise folgende Legatsverfügungen getroffen worden: "a) ... Weiters vermachen wir unserem Sohn W 2/3 der Geschäftsanteile an der Fa. X-GmbH. b) .…
…abgegeben. Zum Geschäftsanteil des Erblassers als 75 %-Gesellschafter der Firma X-GmbH im Nominale von S 7,500.000 waren unter Punkt IV. des Testamentes auszugsweise folgende Legatsverfügungen getroffen worden: "a) ... Weiters vermachen wir unserem Sohn W 2/3 der Geschäftsanteile an der Fa. X…
…insgesamt € 285.893,21. In Gegenüberstellung zu den Passiva (€ 11.851,12) wurde der Reinnachlass im Betrag von € 274.042,09 ermittelt. Anschließend wird im "Testamentserfüllungsausweis" unter Punkt B) betreffend die Legate an den Neffen P (= Berufungswerber, Bw) lt. Testament Pkt…
… 2 Abs. 1 Z 1 Erwerbe durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltendgemachten Pflichtteilsanspruches. Ein Vermächtnis (Legat) ist eine letztwillige Zuwendung, die nicht in der Hinterlassung eines Erbteils, der sich auf den ganzen Nachlass bezieht, sondern nur in einer einzelnen oder in mehreren…
…Wohnrecht ob der Liegenschaft EZ X , GB XY S , BG W , einzuräumen. Auf eine grundbücherliche Sicherstellung hat die Legatarin mit Erklärung vom 21. Juni 2002 ausdrücklich verzichtet (Beilage./15). Somit sind sämtliche Bestimmungen des erblichen Testamentes vom 4. Mai 1998 erfüllt und ist der Testamentserfüllungsausweis…
…weil sie wusste, dass der Bankkredit noch nicht vollständig zurückbezahlt war, war ebenso wenig nachvollziehbar wie die Argumentation des Bw., die Annahme des Legates beim Notar sei deshalb erfolgte, weil damals der Bankkredit noch nicht ausbezahlt gewesen sei. Auch wenn der Bw. in wirtschaftlichen Dingen…
…die Einkunftserzielung Einfluss nehmen kann: Wie o.a. gebühren dem Legatar die Nutzungen aus dem Verlassenschaftsstück ab dem Tod des Erblassers - eine Spezifierung auf etwaige Verfügungsmöglichkeiten durch Einflussnahme bedingt dies ebensowenig wie die erst später erfolgte Einantwortung bzw. Verbücherung. Es ist in der Folge eindeutig…
…1 ErbStG mit dem Tod der Erblasserin entstanden. Dass das Recht nicht verbüchert wurde und später darauf teilentgeltlich verzichtet wurde, ändert am Anfall nichts. Das Legat war auch nicht nur "kurzfristig" ausgelegt, sondern entsprechend der Anordnung lebenslänglich und in diesem Ausmaß auch anerkannt und angenommen…
…von 108.331,48 € bewertet. Für diese als gemischt genutztes Grundstück eingestufte Liegenschaft wurde vom Lagefinanzamt ein Einheitswert von 30.159,23 € festgestellt. Für diesen Erwerb von Todes wegen schrieb das Finanzamt der Legatarin mit Bescheid vom 5. August 2004 die Erbschaftssteuer in…
…D. ist am 1. verstorben. Mit dem Kodizill vom 22. Jänner 2008 hat sie mehrere Legate mit auszugsweise folgendem Wortlaut angeordnet: "Ich setze folgende Vorausvermächtnisse, die in erster Linie aus meinem kestpflichtigen Vermögen zu bestreiten sind, aus: a) Frau F.J., geboren am 2. ..... vermache…
…2009, ErfNr./StNr., verwiesen. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben in Höhe von € 1.977,60 ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Allein strittig ist, ob den Legataren ein Anteil an der Steuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z. 17…
…daher von Ihnen an das Finanzamt abzuführen. Die festgesetzte Abgabe wird mit Ablauf eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides fällig." Zur Begründung führte das Finanzamt im angefochtenen Bescheid Folgendes aus: "Da die Einbringlichkeit der Abgabe des Legatars durch seinen Wohnsitz in Israel wesentlich erschwert ist…