…Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1997 wurde die Berufungswerberin (Bw.) um Aufklärung betreffend ihren Lebensunterhalt - die diesbezüglich eingebrachte Einkommensteuererklärung war eine Nullmeldung - ersucht. Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1997 setzte das Finanzamt Einkünfte aus selbständiger Arbeit in…
…eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBI. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen…
…der Bw. im Wesentlichen ein, gemäß § 4 GrEStG sei die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an ein Kind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen werde. Gemäß § 6 Abs. 1 lit. a…
…Amt Angebote und Rechnungen über insgesamt 70.909,16 € ein, die teils Anlage-, teils Umlaufvermögen betreffen. Das Bundessozialamt gewährte dem Bw einen Zuschuss zur Gründung einer den Lebensunterhalt sichernden selbständigen Erwerbstätigkeit in Höhe von 20.000 € gemäß § 6 Abs. 2 lit. g BEinstG…
…ihrem Sohn G., dem Bw., und ihrer Schwiegertochter B. zum Zweck der Weiterbewirtschaftung und gegen Sicherung ihres Lebensunterhaltes den landwirtschaftlichen Betrieb in der KG E., bestehend aus den landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften EZ 7, 124, 128 u.a. Gemäß Punkt Zweitens des Vertrages wurde dazu festgehalten…
…Anspruch auf Familienbeihilfe (lt. Bestätigung). Laut AMS war meine Tochter vom 5.5.2008 bis 15.6.2008 bei einer Kursmaßnahme und hat für die Deckung des Lebensunterhaltes pro Tag € 18,50 erhalten..." Aus dem Berufungsvorbringen ergibt sich somit, dass der Bescheid des Finanzamtes…
…2005 form- und fristgerecht Berufung. Der Bw. beantragt sowohl für 2003 als auch für 2004 die erklärungsgemäße Veranlagung und führt begründend aus: Die Zahlungen des AMS an den Bw. seien für die "Deckung des Lebensunterhaltes" des Bw. bestimmt gewesen und gemäß § 3 Abs. 1 Z…
…an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. Gemäß § 6 Abs. 1 lit. a GrEStG ist als "Wert" des Grundstückes im Falle des § 4…
…Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, in Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. Gemäß § 6 Abs. 1 lit. a GrEStG ist als Wert des Grundstückes im Falle des § 4 Abs. 2…
…Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, in Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. Gemäß § 6 Abs. 1 lit. a GrEStG ist als Wert des Grundstückes im Falle des § 4 Abs. 2…
…berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. Gemäß § 6 Abs. 1 lit. a leg. cit. ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W., S.gasse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der (erhöhten) Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Juni 2007 bis 30. Juni 2012 entschieden: Die Berufung wird…
…1.2009 bis 3.1.2009. Ferner bestätigte das AMS, dass NameKd von 25.3.2008 bis 10.8.2008 eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes von täglich 18.50 € erhalten hat, ebenso in der Zeit vom 12.8.2008 bis 5.9.2008…
…2006 bis 28. Februar 2007 als Arbeit suchend vorgemerkt ist; Bezugsbestätigung vom 21. Juni 2007 über eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes in Höhe eines Tagsatzes von € 18,50 vom 1. Dezember bis 28. Februar 2007. Das Finanzamt erließ am 19. Juli 2007 einen…
…geltend. Als Erklärung dazu führte er aus, dass er laut ABGB für seine Eltern sorgepflichtig sei, soweit sie nicht selber in der Lage seien sich den notwendigen Lebensunterhalt zu finanzieren. Diese Verpflichtung bestehe aus "moralischer Sicht". Seine Eltern hätten ein gemeinsames Durchschnittseinkommen von 1.333…
…f und 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 sowie damit, dass V. ab 19.02.2007 eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes vom AMS W. erhalten habe; während dieser Zeit besuchte sie eine individuelle Schulungsmaßnahme in einer Übungsfirma des BFI Kärnten. Diese Schulungsmaßnahme stelle…
…auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (BGBl. Nr. 609) haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten, Anspruch auf Familienbeihilfe. Laut Bestätigung des Arbeitsmarktservice/Schwechat vom 31.01.2008 war C... im Zeitraum November 2005 bis August 2007 beim AMS…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates in der…
…statt die geschuldeten Zahllasten dem Fiskus zu entrichten, über Jahre hinweg zumindest anteilig diese Mittel zur Finanzierung anderweitiger Aufwendungen, darunter auch für seinen Lebensunterhalt, verwendet hat. Als langjährigem Unternehmer, aufgrund der ihm zugegangenen Erinnerungen und zumal aufgrund der erfolgten Bestrafung wusste S auch über die…
…dass vom ärztl. SV Dr.T.B. weder ein Gesamtgrad der Behinderung auf Grund der Krankheitsbilder der Bw. noch eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Lebensunterhalt zu verschaffen, attestiert worden war. Evident ist die Tatsache, dass bei Frau Bw. niemals eine andauernde Erwerbsunfähigkeit, weder vor…