…IV Quartal 2005 Altlastenbeiträge für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen in Höhe von insgesamt € 558.155.00 fest. Gleichzeitig wurde unter der gleichen Geschäftszahl mit Bescheid II ein Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO in Höhe von insgesamt € 11.163,10 vorgeschrieben. In…
…Quartal 2005 einen Altlastenbeitrag für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen in Höhe von insgesamt € 698.230,00 fest. Gleichzeitig wurde unter der gleichen Geschäftszahl mit Bescheid II ein Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO in Höhe von insgesamt € 13.964,60 vorgeschrieben. In…
…Z 3 AlSaG Altlastenbeiträge für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen in Höhe von insgesamt € 1.342.750,52 fest. Gleichzeitig wurde unter der gleichen Geschäftszahl mit Bescheid II ein Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO in Höhe von insgesamt € 26.855,01 vorgeschrieben. …
…Zeitraum vom 1. Jänner 1996 bis zum 1. Mai 1996 (ab 1. Mai 1996 trat die Novelle zu Altlastensanierungsgesetz in Kraft ) erfolgte die Vorschreibung des Altlastenbeitrages für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen. Die Bf. brachte im durchgeführten Verfahren wiederholt vor, dass die Gießereisande…
… 3 Abs. 1 ALSaG soll nicht nur das langfristige Ablagern (Zi. 1) sondern bereits das bloße Lagern von Abfällen (Zi. 3) - das ist nach § 2 Abs. 7 ALSaG das länger als einjährige Lagern von Abfällen, damit diese für eine Behandlung, (ausgenommen für eine stoffliche oder…
…Stützwälle). Lagern im Sinne diese Bundesgesetzes ist das länger als einjährige Lagern von Abfällen, damit diese Abfälle für eine thermische Verwertung oder eine Behandlung bereitgehalten oder vorbereitet werden (§ 2 Abs. 7 ALSaG). Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 ALSaG unterliegt das Lagern von Abfällen dem…
…erfüllt, worunter das Lagern mit der Absicht die Abfälle an einem Ort endgültig zu belassen, zu verstehen ist. Die Berechtigung der Abgabenbehörde erster Instanz zur Festsetzung der Beitragsschuld gemäß § 201 BAO war somit gegeben. Zu den zuletzt angeführten Schüttungen von 1.500 m³ ist festzustellen…
…Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (zB Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen); 3. das Lagern von Abfällen…
…Lagern mit der Absicht, die Abfälle an einem Ort endgültig zu belassen, zu verstehen. Dem gegenständlichen Verfahren wird nachstehender, verfahrensrelevanter Sachverhalt zugrunde gelegt: Mit Schreiben der P. vom 7 .November 1996 wurde der Firma J.S. am Bauvorhaben S.T. der Auftrag zum Abbruch von…
…von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben oder Künettenverfüllungen); 3. das Lagern von Abfällen…
…mit Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen); 3. das Lagern von Abfällen…
…Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (zB Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen); 3. das Lagern von Abfällen…
…Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (zB Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen); 3. das Lagern von Abfällen…
…Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen ); Z.3. das Lagern von Abfällen…
…beim Erörterungstermin dabei, dass aufgrund der Betriebsprüfungsergebnisse die Altlastenbeitragsschulden für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen entstanden seien. Am 9.12.2010 ging dem UFS eine Berufungsentscheidung des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung vom 23.7.2010 zum Bescheid der BH X. vom 18.9…
…unter den Tatbestand des Lagerns (§ 3 Abs.1 Z.3 iVm § 2 Abs.7 ALSaG, Rechtslage bis 1.1.2006) zu subsummieren. Ist für diese Zwischenlagerung oder für bestimmte Anlagen zur Abfallverwertung bzw. für die Bereithaltung oder Vorbereitung zur Behandlung von Abfällen eine Genehmigung vorgesehen…
…einjährige Lagern von Abfällen auf dem im Eigentum der Bf. und des J.R. stehenden Grundstück Nr. X., an der Adresse Adr, KG K., gemäß § 201 BAO iVm §§ 4, 6 Abs.5 und 7 Abs.1 Z.3 Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) einen Altlastenbeitrag in Höhe von…
…bestanden unsortierte Baurestmassen zur Geländeauffüllung zu verwenden, sodass der Tatbestand des § 3 Abs.1 Z.2 ALSaG nicht erfüllt sei. Denkmöglich sei hingegen das Lagern von Abfällen im Sinne der Bestimmung des § 3 Abs.1 Z.3 ALSaG, dies habe allerdings eine Beitragsschuld nicht entstehen…
…von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen); 3. das Lagern von Abfällen…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung als Ablagern im Sinne des ALSaG. Die Zwischenlagerung bis zu einem Jahr zur Beseitigung und bis drei Jahren zur Verwertung der Abfälle ist beitragsfrei und nicht…