…3 ALSAG daher nur derjenige sein, der die beitragspflichtige Tätigkeit, also das Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von 3 Jahren hinaus, veranlasst habe. Nachdem die Einschreiterin den Anlagenbetrieb des Zwischenlagers faktisch und formal eingestellt habe und das gesamte Material an die ***K-GmbH*** bereits…
…IV Quartal 2005 Altlastenbeiträge für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen in Höhe von insgesamt € 558.155.00 fest. Gleichzeitig wurde unter der gleichen Geschäftszahl mit Bescheid II ein Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO in Höhe von insgesamt € 11.163,10 vorgeschrieben. In…
…Quartal 2005 einen Altlastenbeitrag für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen in Höhe von insgesamt € 698.230,00 fest. Gleichzeitig wurde unter der gleichen Geschäftszahl mit Bescheid II ein Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO in Höhe von insgesamt € 13.964,60 vorgeschrieben. In…
…Z 3 AlSaG Altlastenbeiträge für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen in Höhe von insgesamt € 1.342.750,52 fest. Gleichzeitig wurde unter der gleichen Geschäftszahl mit Bescheid II ein Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO in Höhe von insgesamt € 26.855,01 vorgeschrieben. …
…Schluss kommt, dass die Abgabenschuld spätestens dadurch entstanden ist, dass im Jahr 2012 der in § 3 Abs. 1 Z 1 lit. b ALSAG normierte Tatbestand des mehr als einjährigen Lagerns von Abfällen zur Beseitigung verwirklicht wurde. Diese Tätigkeit gilt gem. § 3 Abs. 1 Z. 1…
…Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen…
…Abfälle der Kategorie Baurestmassen nicht der Beitragspflicht nach dem Altlastensanierungsgesetz unterliegen. Der VwGH ist in einem verstärkten Senat zur Rechtsfrage, "ob im Wesentlichen - unter gewissen Umständen - auch das nicht mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung und das nicht mehr als dreijährige Lagern von…
…Es sei bemerkt, dass es für die Höhe des Altlastenbeitrages prinzipiell keinen Unterschied macht, ob man sie für Lagern oder Ablagern von Abfällen vorschreibt, es ist allerdings der Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld ein anderer. Es ist für die Abgabenschuldentstehungszeitpunkte weiters zu bedenken, dass man…
…Mai 2010 durchgeführten Ortsverhandlung wieder zurückgezogen worden. Die Zwischenlagerung (das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung - § 3 Abs. 1 Z 1 lit b ALSAG) der Abfallkategorien Erdaushub und Baurestmassen - auch recycelt - sei daher auf unzulässige Weise erfolgt. Die Lagermengen würden aus der Gegenüberstellung…
…Zeitraum vom 1. Jänner 1996 bis zum 1. Mai 1996 (ab 1. Mai 1996 trat die Novelle zu Altlastensanierungsgesetz in Kraft ) erfolgte die Vorschreibung des Altlastenbeitrages für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen. Die Bf. brachte im durchgeführten Verfahren wiederholt vor, dass die Gießereisande…
… 3 Abs. 1 ALSaG soll nicht nur das langfristige Ablagern (Zi. 1) sondern bereits das bloße Lagern von Abfällen (Zi. 3) - das ist nach § 2 Abs. 7 ALSaG das länger als einjährige Lagern von Abfällen, damit diese für eine Behandlung, (ausgenommen für eine stoffliche oder…
…Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen…
…Lagern bzw. Zwischenlagern von Abfällen auf den Grundstücken ParzNr. 1111, 2222, 333 und 4444, je KG A., nicht alle Bewilligungen bzw. Anzeigen oder Nichtuntersagungen vorlagen. Die Beurteilung der belangten Behörde, dass die Lagerungen (bzw. Zwischenlagerungen) der gegenständlichen Baurestmassen eine beitragspflichtige Tätigkeit des Ablagerns von Abfällen…
…Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- oder Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen…
…Stützwälle). Lagern im Sinne diese Bundesgesetzes ist das länger als einjährige Lagern von Abfällen, damit diese Abfälle für eine thermische Verwertung oder eine Behandlung bereitgehalten oder vorbereitet werden (§ 2 Abs. 7 ALSaG). Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 ALSaG unterliegt das Lagern von Abfällen dem…
…erfüllt, worunter das Lagern mit der Absicht die Abfälle an einem Ort endgültig zu belassen, zu verstehen ist. Die Berechtigung der Abgabenbehörde erster Instanz zur Festsetzung der Beitragsschuld gemäß § 201 BAO war somit gegeben. Zu den zuletzt angeführten Schüttungen von 1.500 m³ ist festzustellen…
…dem objektiven Abfallbegriff mehr (VwGH 11.9.1997, 96/07/0223). Dem Zollamt kann daher nicht mit Erfolg entgegen getreten werden, wenn es im Spruch des angefochtenen Bescheides feststellt, dass (u.a. hinsichtlich der verfahrensgegen-ständlichen Mengen) ein länger als einjähriges Lagern von Abfällen vorliegt…
…Materialien um Abfall iSd § 2 Abs.1 Z.1 AWG bzw. § 2 Abs.4 ALSAG. Nach der im Zeitpunkt der Bescheiderlassung vorherrschenden Judikatur (u.a. 24.1.2013, 2010/07/0218; 14.11.2013, 2011/17/0132) unterlag auch ein Lagern (Zwischenlagern) von Abfällen in…
…aufbereiteten und zwischengelagerten Baurestmassen von der in Rede stehenden Liegenschaft begonnen. Die Begründung der angefochtenen Entscheidung und der in der Folge ergangenen Beschwerdevorentscheidung stützt sich auf die bisherige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach auch das nicht mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung und das…
…Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen…