…seinem Schreiben vom 26. Juli 2007 zugestanden wurde, dass es wahrscheinlich wäre, dass, wie bei Finanzämtern damals üblich, gar kein Löschungsbescheid ausgefertigt worden wäre. Da nach § 92 Abs. 1 lit. a BAO Erledigungen einer Abgabenbehörde als (schriftliche) Bescheide zu erlassen sind, wenn sie für einzelne…
…Berufung betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1985 bis 1988 gewesen. Die Bereinigung dieser zwischen den Parteien bestehenden Rechtslage sollte durch die vom Finanzamt vorzunehmende Abschreibung der nach vollständiger Entrichtung der Abschlagszahlung in Ziffer 1 verbleibenden Rückstände mit Löschungsbescheiden gemäß § 235 BAO entsprechend Ziffer 2 einerseits und…
…dazu nach Anführung des Gesetzestextes zu § 294 Abs.1 BAO ergänzt, dass die wirtschaftliche Situation des Abgabepflichtigen im Zeitpunkt der Erlassung des Widerrufsbescheides jener im Zeitpunkt der Erlassung des Löschungsbescheides gegenübergestellt worden sei. Da sie die wirtschaftlichen Verhältnisse maßgeblich geändert hätte, sei der Widerruf zulässig…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn I.E., über I. die Beschwerde datiert vom 24. November 2006 gegen den Löschungsbescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 27. November 2006 sowie II. die Beschwerde vom 12. Jänner 2007 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rein & Schreck Steuerberatung GmbH, Grazer Straße 13, 8230 Hartberg, vom 1. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 24. Februar 2010 über den Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten entschieden: Der angefochtene…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Beschluss Der Unabhängige Finanzsenat hat im Berufungsverfahren der GmbH, vom 30. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 13. Jänner 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 1 lit. c BAO hinsichtlich der Umsatzsteuer, der Lohnsteuer…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
…100,-- sowie Säumniszuschläge und Nebengebühren des Jahres 2005 iHv. insgesamt € 1.982,87, sohin Abgaben iHv. insgesamt € 51.565,85 gelöscht. Der Löschungsbescheid enthält hinsichtlich dieser Beträge keine Tatsachenfeststellungen, dass die Löschung dieser Abgaben dem § 235 BAO entspräche. Die Feststellung in der Begründung…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. R., V., vertreten durch Dr. R. und Mag. G.T., Rechtsanwälte, V. , vom 2. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes K. vom 30. November 2005 betreffend Löschungen nach § 235 BAO entschieden: Der angefochtene Bescheid…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 4. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 vom 28. Juli 2004 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid für den Zeitraum 1999 bis 2003 im Beisein Schriftführerin nach der am 1. März 2012 in…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen J.O., Angestellte, H., wegen Löschung der Daten im Finanzstrafregister über die Beschwerde der Beschuldigten, vom 19. November 2007 gegen den Bescheid…
…2411). Zweiteres setzt die deutlich erkennbare, abschätzbare, mit einiger Gewissheit anzunehmende ("offenkundige") Uneinbringlichkeit der Abgaben voraus. Der Löschungsbescheid vom 17. Februar 2010 wurde mit der Entrichtung der vereinbarten Abschlagszahlung und dem Hinweis begründet, dass laut Angaben des Bw. keine Vermögenswerte vorhanden wären und auch in…
…BAO, 2411). Zweiteres setzt die deutlich erkennbare, abschätzbare, mit einiger Gewissheit anzunehmende ("offenkundige") Uneinbringlichkeit der Abgaben voraus. Der Löschungsbescheid vom 24. Juli 2009 wurde begründet mit derzeit und zukünftig nicht bestehenden Einbringungsmöglichkeiten und enthält einen sogenannten Widerrufsvorbehalt im Sinne des § 294 Abs. 1 BAO, d…
…18. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20. Juli 2011 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) gegen einen Löschungsbescheid (§ 235 BAO) am 26. Jänner 2012 in nichtöffentlicher Sitzung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9…
…der Löschung von Abgabenschuldigkeiten entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird lediglich hinsichtlich eines offenkundigen Ausfertigungsfehlers dahingehend abgeändert, dass das darin erwähnte Datum des Löschungsbescheides von "01. Juni 2006" auf "2. März 2006" richtig gestellt wird. Entscheidungsgründe In einem…
…Stoll, BAO, 2411). Zweiteres setzt die deutlich erkennbare, abschätzbare, mit einiger Gewissheit anzunehmende ("offenkundige") Uneinbringlichkeit der Abgaben voraus. Der Löschungsbescheid vom 19. Juli 2011 wurde begründet mit der Erfüllung von Quotenzahlungen und enthält einen sogenannten Widerrufsvorbehalt im Sinne des § 294 Abs. 1 BAO, d.h…
…gebe und dass ein solcher dem bekämpften Widerrufsbescheid nicht beigelegen wäre. Die gesamte Abgabenschuld wäre nach langjähriger Arbeitslosigkeit 2009 gelöscht worden. Im Löschungsbescheid wären keine Umstände determiniert worden, unter welchen ein Widerruf in Betracht käme. Der angefochtene Bescheid enthalte keine Bescheidbegründung und auch keine angewendeten…
…der beim Berufungswerber anfallende Sanierungsgewinn nur mit einer Quote von 30 % zu begleichen sein wird, wie dies auch in einer Beilage zum Löschungsbescheid vom 13.2.2002 ausdrücklich festgehalten wurde. In derselben wurde unter Punkt 6 ferner bestimmt: "Sollten sich aus irgendwelchen Gründen noch sonstige…
…werde unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass den künftigen Abgabenverpflichtungen voll entsprochen werde. Im Falle der Nichteinhaltung der Bedingungen gelte die Zustimmung des Finanzamtes zum Vergleich als zurück genommen. Nach Entrichtung der vereinbarten Quote wurden mit dem Löschungsbescheid vom 28. Februar 2007 gemäß § 235 Abs…