RIS AI
2 487 Treffer1697 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0648-W/05Sicherstellungsauftrag für "schwarze" Löhne in der Baubranche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2006

…feststellen musste, dass die Bw. die Arbeitnehmer nur mit einem Minimallohn offiziell gemeldet hat, jedoch nebenbei Löhne "schwarz" an gemeldete und nicht gemeldete Arbeitnehmer ausbezahlt hat, ohne die entsprechenden Abgaben und Beiträge gesetzeskonform zu entrichten. Die Behauptung, zig Arbeitnehmer ordnungsgemäß beschäftigt zu haben, ist daher…

UFSW RV/0312-W/07Haftung nach Ausgleichsverfahren für Lohnsteuer für ausbezahlte Löhne und Umsatzsteuer (hier wegen Verletzung der Gleichbehandlung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2008

…vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt die Bw. die Information, dass die Zahlungen an die öffentlichen Stellen gleichzeitig eingestellt worden seien; die Löhne seien allerdings noch weiter bezahlt worden, da sonst von vornherein ein Konkurs unvermeidlich gewesen wäre, die Bw. jedoch den für die Gläubiger besseren…

UFSW RV/1395-W/04Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer ausbezahlter Löhne einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2005

…soweit hiefür ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden sind. Die Löhne seien entweder in voller Höhe ausbezahlt und die Lohnsteuer hiefür einbehalten und ordnungsgemäß abgeführt oder zur Gänze nicht ausbezahlt worden, sodass im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine abgabenrechtliche Pflichtenverletzung nicht vorliege. Die übrigen…

UFSW RV/1396-W/04Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer ausbezahlter Löhne einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2005

…soweit hiefür ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden sind. Die Löhne seien entweder in voller Höhe ausbezahlt und die Lohnsteuer hiefür einbehalten und ordnungsgemäß abgeführt oder zur Gänze nicht ausbezahlt worden, sodass im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine abgabenrechtliche Pflichtenverletzung nicht vorliege. Die übrigen…

UFSW RV/1398-W/04Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer ausbezahlter Löhne einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2005

…soweit hiefür ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden sind. Die Löhne seien entweder in voller Höhe ausbezahlt und die Lohnsteuer hiefür einbehalten und ordnungsgemäß abgeführt oder zur Gänze nicht ausbezahlt worden, sodass im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine abgabenrechtliche Pflichtenverletzung nicht vorliege. Die übrigen…

UFSW RV/1399-W/04Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer ausbezahlter Löhne einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2005

…soweit hiefür ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden sind. Die Löhne seien entweder in voller Höhe ausbezahlt und die Lohnsteuer hiefür einbehalten und ordnungsgemäß abgeführt oder zur Gänze nicht ausbezahlt worden, sodass im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine abgabenrechtliche Pflichtenverletzung nicht vorliege. Die übrigen…

UFSL RV/0668-L/111) Haftung für Lohnsteuer bei Sperre des Bankkontos zwischen Auszahlung der Löhne und Fälligkeit der Lohnsteuer 2) Überrechnung eines Guthabens zur Abdeckung von Abgaben, deren Aussetzung der Einhebung beantragt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2013

…nur mehr beschränkte Mittel zur Verfügung, so sei vor Durchführung der Lohnzahlung sicherzustellen, dass die auf die Löhne entfallende Lohsteuer einbehalten und abgeführt werden könne. Dass im Zeitpunkt der Entrichtung der Arbeitslöhne im Oktober 2005 noch davon auszugehen gewesen sei, dass die am 15.11…

UFSW FSRV/0044-W/09Anzeige, Löhne schwarz bezahlt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.04.2010

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen L.N., (Bf.) vertreten durch Dr. Walter Eisl, RA, 3300 Amstetten, Ardaggerstr. 14, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…

UFSW RV/3777-W/08Selbstträgerschaft Familienbeihilfe bis Ende Mai 2008 und DB-Pflicht für ausbezahlte Löhne Kalendermonat Mai 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…Versorgungsgenüssen aus. Strittig ist die Frage, ob die Bw. verpflichtet war für den Kalendermonat Mai 2008 einen Dienstgeberbeitrag iSd § 41 FLAG 1967 in Höhe von 4,5% der ausbezahlten Löhne und Gehälter zu entrichten. Gemäß § 46 Abs. 3 FLAG 1967 hatten gemeinnützige Krankenanstalten (§ 16 Krankenanstaltengesetz…

UFSL RV/0751-L/05A) Zustehen des AVAB´s ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Gatten B) Nicht ausbezahlte Löhne können nicht als Werbungskosten "rückgeholt" werden; die durch einen aus privaten Gründen (Eheschließung) motivierten Umzug entstandenen Kosten sind keine Werbungskosten, auch wenn dadurch der Wohnort an den Dienstort verlegt wurde; Betriebsratsumlagen sind Werbungskosten, die mit dem Werbungskostenpauschbetrag abgegolten sind C) Jahr des Verlustabzugs kann nicht willkürlich gewählt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2006

…Dieser Betrag ist jedoch im Pauschbetrag von Werbungskosten in Höhe von 132,00 € enthalten. Nicht ausbezahlte Löhne dürften im übermittelten Lohnzettel nicht erfasst werden und können somit keine Werbungskosten darstellen, nur Kosten die im Zusammenhang mit einem durch den Dienstgeber veranlassten Umzug (z.B…

UFSG RV/0029-G/08Die Meldung von einbehaltener Lohnsteuer an das Finanzamt spricht dafür, dass die entsprechenden Löhne auch tatsächlich ausbezahlt wurden. Hemmung des Ablaufes der Verjährungsfrist durch Rechtsmittelverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2011

…diese sei auch nicht Partei des Verfahrens gewesen) zuzugreifen. Demgemäß könne kein Beweis darüber erbracht werden, dass die Löhne nicht ausbezahlt worden seien und dass keine ausreichenden liquiden Mittel mehr zur Verfügung gestanden seien, um Zahlungen zu leisten. Weiters könne kein Beweis darüber geführt werden…

UFSW RV/0350-W/11Geschäftsführerhaftung, Konkursquote anzurechnen, Löhne nicht vollständig ausbezahlt, Berücksichtigung der "Quote" im Abschöpfungsverfahren, lange Zeitdauer im Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2011

…auch vom Amtsbeauftragten nicht bestritten. Eine Gegenüberstellung der Löhne laut übermittelter Lohnzettel, wobei diese sich nach der Verantwortung des Bw. nicht bei allen Dienstnehmer als tatsächlich ausbezahlt erweisen würden, mit den im Konkurs angemeldeten ausständigen Löhnen ergab nach ausführlicher Erörterung und Zustimmung aller Parteien eine…

UFSW RV/1443-W/101. Geschäftsführerhaftung, Zahlung der Löhne aus dem Privatvermögen 2. Aussetzungszinsen an Haftungsbetrag anzupassen 3. Haftung rechtskräftig Verurteilter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2011

…am Leben zu erhalten. Temporäre Liquiditätsengpässe hätten zu Zahlungsstockungen geführt, sodass die Gesellschaft die Mittel zur Auszahlung von Löhnen und Lohnnebenkosten nicht ohne Weiteres aufbringen hätte können. Auch die Mitarbeiter wären sich dieser Situation bewusst gewesen und hätten die Gutmütigkeit der Bw. bis zuletzt ausgenutzt…

UFSL RV/0814-L/08Keine Haftung für Lohnabgaben, die von der Lohnbuchhaltung für tatsächlich nicht mehr ausbezahlten Löhne ermittelt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2009

…wurden angeschlossen). Zu den am 18.4.2006 fällig gewesenen Lohnabgaben wurde ausgeführt, dass die Überweisung der Löhne bis einschließlich März 2006 vollständig von der Bank durchgeführt worden sei. Ende März habe daher für den Berufungswerber kein Anlass bestanden daran zu zweifeln, dass auch die…

UFSL RV/0063-L/07Keine Haftung für Lohnabgaben, die auf tatsächlich nicht mehr ausbezahlte Löhne entfallen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2007

…Weiterbetrieb mehr vorhanden gewesen seien. Eine Haftung für Lohnsteuer könne schon deshalb nicht bestehen, da der Berufungswerber als Geschäftsführer gar keine Löhne mehr ausbezahlt habe und er daher auch keine Lohnsteuer einbehalten habe müssen. Ebenso bestehe keine Haftung für die Körperschaftsteuer, da diese solange anfalle…

UFSW RV/2672-W/06Haftung für Umsatzsteuer, nicht aber für Lohnabgaben, da keine Löhne mehr ausbezahlt wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2007

…Benachteiligungsverbot verstoßen habe und habe das Finanzamt dies auch in der Begründung zum Haftungsbescheid nicht behauptet. Es seien offensichtlich im Monat 03/2001 keine Löhne/Gehälter vom Unternehmen mehr ausbezahlt worden, sodass es zu keinem steuerlich relevanten Haftungstatbestand der schuldhaften Abgabenverkürzung gekommen sei. Für die…

UFSW RV/1131-W/06keine Haftung bei Gleichbehandlung, Lohnsteuer nur auf Grund fiktiver Löhne berechnet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Moore Stephens Austria Mag. Ehrenböck Wirtschaftstreuhand GmbH, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, vom 20. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 11. Jänner 2006 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm…

UFSL RV/1968-L/02Haftung für Abgaben in ungekürztem Ausmaß, wenn das behauptete gänzliche Fehlen von Gesellschaftsmitteln nicht nachgewiesen wird. Keine Haftung für Lohnabgaben, die auf tatsächlich nicht mehr ausbezahlte Löhne entfallen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003

…um irgendwelche finanziellen Leistungen zu erbringen. Aus diesem Grund sei auch der Lohn für die einzige Dienstnehmerin nicht mehr ausbezahlt worden und wären auch keine sonstigen Abgaben mehr geleistet worden. Auch sonst habe die Gesellschaft keine Verbindlichkeiten mehr bezahlen können und wären daher die Abgabenschulden…

UFSW RV/2248-W/05Haftung für die aus den ausbezahlten Löhnen nicht einbehaltene Lohnsteuer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2007

…als die zur Auszahlung gelangenden Löhne soweit zu mindern seien, als diese und die davon zu berechnenden Lohnsteuerbeträge in den zur Verfügung stehenden Mitteln Deckung fänden. Die zur Haftung herangezogene Lohnsteuer Jänner 2002 sei bereits vor Konkurseröffnung fällig gewesen, weshalb diesbezüglich ein Verschulden des Geschäftsführers…

UFSL RV/0799-L/03Haftung für Lohnsteuer von nicht ausbezahlten Löhnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2005

…Abs. 3 EStG. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dürften Zahlungsschwierigkeiten, die die Gesellschaft nicht gehindert hätten, Lohn zu bezahlen, sie auch nicht daran hindern, die darauf entfallende Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Reichten die Mittel zur vollen Lohnzahlung und Abfuhr der Lohnsteuer nicht aus, müsse…