…werde keine Vorauszahlungen leisten und keine Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt erließ den angefochtenen Bescheid. In ihm schätzte es die Besteuerungsgrundlagen angelehnt an den vom Arbeitgeber des Bw für das Jahr 2006 ausgestellten Lohnausweis. Der Bw erhob Berufung. In ihr bekämpfte er die bescheidmäßig angesetzten Bruttoeinkünfte…
…200,- betreffend die Fa. A. als zugeflossen festgesetzt und die Einkünfte der Fa. B. in Höhe des dem Finanzamt übermittelten Lohnzettels mit €°789,43 berücksichtigt. In der fristgerechten Berufung wurde die Anerkennung der Einkünfte von der Fa. B. iHv. € 200,- lt. Urteil des Arbeitsgerichtes…
…mehr ausbezahlt worden. Zahlungen seien erst in den Folgejahren aus dem Insolvenzausgleichsfonds zugeflossen. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt. Auch im Jahr 2003 seien der Arbeitnehmerveranlagung fehlerhafte Lohnzettel zugrunde gelegt worden. Sowohl in der Berufung als auch im Vorlageantrag wurde beantragt, nur die…
…müssen, im Einkommensteuerverfahren sind sie nicht zulässig. Die Berufung war daher diesbezüglich als unbegründet abzuweisen. Das Finanzamt hat den angefochtenen Bescheid jedoch insofern mit Rechtswidrigkeit belastet, als es "Lohneinkünfte" des Bw von der KEG bei der Festsetzung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt hat. Gemäß …
…zur Sicherstellung folgender Abgabenansprüche der Republik Österreich an: Lohnsteuer für März und April 2004 € 24.000,00 Dienstgeberbeitrag für März und April 2004 € 4.100,00 Dienstgeberzuschlag für März und April 2004 € 400,00 Summe € 28.500,00. Es wurde gesetzeskonform…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin wurde eine Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1.1.1997 bis 31.12.1999 durchgeführt, die am 2.11.2000 abgeschlossen…
…Zahlungen (z.B. Kredit- od. Leasingraten, Lieferantenzahlungen, Lohnzahlungen, Zahlungen an die Krankenkassa, etc.) geleistet worden sind. Sofern die Firma E-GmbH bereits zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der Abgaben nicht mehr über ausreichende liquide Mittel zur (vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügte, werden Sie ersucht, dies durch…
…aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Fa. G-GmbH., und zwar für Lohnsteuer Jänner 2002 in Höhe von € 2.845,48 in Anspruch genommen. Zur Begründung wurde dazu seitens der Abgabenbehörde erster Instanz ausgeführt, dass es zu den abgabenrechtlichen Pflichten des gesetzlichen Vertreters gehöre, für die rechtzeitige…
… 80 BAO entschieden: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die Haftung auf Lohnsteuer der Firma T-GmbH für die Monate Juli bis Oktober 2000 auf einen Betrag von nunmehr € 6.301,34 eingeschränkt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
… 80 BAO entschieden: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die Haftung auf Lohnsteuer der Firma T-GmbH für die Monate Juli bis Oktober 2000 auf einen Betrag von nunmehr € 6.301,34 eingeschränkt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
… 80 BAO entschieden: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die Haftung auf Lohnsteuer der Firma W-GmbH für die Monate Jänner bis November 2000 auf einen Betrag von nunmehr € 8.724,33 eingeschränkt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
… 80 BAO entschieden: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die Haftung auf Lohnsteuer der Firma W-GmbH für die Monate Jänner bis November 2000 auf einen Betrag von nunmehr € 8.724,33 eingeschränkt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…Geschäftsführer der Primärschuldnerin, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 13.5.2003 das Konkursverfahren eröffnet wurde. In einem Ergänzungsersuchen vom 14.5.2003 wies das Finanzamt den Berufungswerber auf offene Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft in Höhe von € 26.709,78 (Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträge,…
…bis Oktober 2005 pünktlich und vollständig nachgekommen ist. Die am 15.11.2005 fällige Umsatzsteuer 09/2005 und die Lohnabgaben 10/2005 wurden jedoch nicht mehr entrichtet. Am 13.12.2005 beantragte die Gesellschaft die Eröffnung des Konkursverfahrens. Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 14…
…2 lit. b FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 10. März 2009, in welcher vorgebracht wird, dass die im Lohnsteuerprüfungsbericht genannte Frau C.S. angestellte Kellnerin im Betrieb des Bf. gewesen sei. Völlig unrichtig sei, dass Frau…
…Versorgungsgenüssen aus. Strittig ist die Frage, ob die Bw. verpflichtet war für den Kalendermonat Mai 2008 einen Dienstgeberbeitrag iSd § 41 FLAG 1967 in Höhe von 4,5% der ausbezahlten Löhne und Gehälter zu entrichten. Gemäß § 46 Abs. 3 FLAG 1967 hatten gemeinnützige Krankenanstalten (§ 16 Krankenanstaltengesetz…
…durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wiederholte der Bw. seine in der Berufung gemachten Anträge betreffend Alleinverdienerabsetzbetrag, nicht ausbezahlte Löhne und Umzugskosten. Als Begründung verwies er auf "Literatur wie Steuersparbuch (Herausgeber: Gewinn) und die darin angeführten OGH-Urteile". Hinsichtlich des Telefonates vom 16.6.2005/Verlustvortrag…
…und ausschließlich Transporte für diese Firma durchführen mussten - den "ordnungsgemäß angemeldeten" Fahrern gleichgestellt waren und sich an die Anweisungen der Dispositionsabteilung zu halten hatten - keine eigenen für den Schwertransport geeigneten Fahrzeuge besaßen - keine eigene Kalkulation anstellen konnten - ihre Fahrten mit dem Lohnbüro abzurechnen hatten - Mautgebühren…
…September 1996 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für das Jahr 1995 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war Geschäftsführer der A GmbH. Über das Vermögen dieser GmbH wurde am 1/1…
…von 25 % ihre Zustimmung. Nach Durchsicht sowohl der aktuellen Rückstandsaufgliederung als auch der vom Amtsbeauftragten übermittelten Aufgliederung der Rückstandsumwandlung wurde übereinstimmend festgehalten, dass sämtliche haftungsgegenständliche Lohnsteuern darin enthalten wären. Nach eingehender Erörterung hinsichtlich der Nichtteilnahme der Abgabenforderungen am Abschöpfungsverfahren des Bw., das seit 2006 laufe…