…2 Abs. EStG 1988 ist abzuleiten, dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss führen. Die Seminarkosten für Integrative Kinesiologie stellen somit auch keine vorweggenommenen Betriebsausgaben im Sinne des § 4 EStG 1988 dar." Der Bw. brachte…
…ohnehin als Fortbildung im bereits als Wellnesstrainer ausgeübten Beruf betrachten wollte. Die Kurskosten von 233,75 € sind daher als Betriebsausgaben abzugsfähig. "Sportartikel": Unter dem Titel "Sportartikel lt. Belege" machte der Berufungswerber Aufwendungen von 1.875,22 € als "Werbungskosten" geltend, die belegmäßig nachgewiesen wurden…
…Abs. 2 ASVG um Beiträge zur freiwilligen Selbstversicherung für Studenten in der Krankenversicherung. Diese begünstigten Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung, die nur für Studierende ohne Pflichtversicherung vorgesehen sind, stellen zwar keine Betriebsausgaben dar, sie sind aber gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig…
…und keine zusätzlichen Kosten gewährt werden können. AfA Notebook: Die Anschaffungskosten des Notebooks hätten nur verteilt auf die Nutzungsdauer (4 Jahre) abgesetzt werden können. Die jährliche AfA würde daher 503,50 € betragen. NLP-Kurs (Kurskosten, Fahrtkosten): Ausgaben für einen NLP-Kurs würden keine Betriebsausgaben…
…Stufen der Selbständigkeit, .. . Obwohl der Bw. in keiner Führungsebene tätig ist, so sind dies doch Bereiche, die gerade im Verkauf zentrale Punkte darstellen. Vor allem aber auch, wenn dieser Verkauf auf selbständiger Basis getätigt wird. Der (richtige) Umgang mit Menschen seiner Umgebung hat unmittelbaren Einfluss…
…0173, sowie insbesondere das gleichfalls einen Bankangestellten betreffende hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 2004, 2000/15/0009)." Die Auffassung, dass Aufwendungen für den Besuch von NLP Kursen grundsätzlich keine steuerlich abzugsfähigen Fortbildungskosten sind, findet sich auch in der steuerlichen Literatur (vgl. Jakom/Baldauf, § 20, Rz…
…vom Bw. für einen Englischkurs in Irland und für zwei Avatarkurse geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. Der Unabhängige Finanzsenat geht im vorliegenden Fall von folgendem Sachverhalt aus: Der Bw. bezog im Streitjahr 2007 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Tischlermeister. In…
…ausgeschieden worden. Bezüglich Videokamera - Camcorder führte das Finanzamt aus, dass Aufwendungen, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst seien, grundsätzlich keine Betriebsausgaben darstellten (Aufteilungsverbot). Dies gelte insbesondere für Aufwendungen im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienten. Eine…
…2009 geltend gemachten Aufwendungen (Kurskosten [Anzahlung und 2 Raten iHv insgesamt 2.178,00 €], Nächtigungsgelder, Fahrtkosten) Aus- oder Fortbildungskosten bzw. als Umschulungskosten vorweggenommene Betriebsausgaben darstellen oder ob sie - nach Auffassung des Finanzamtes - dem steuerlich nicht begünstigten Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Zu der…
…0176). Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, stellen somit grundsätzlich keine Betriebsausgaben dar. Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung…
…Kurskosten und der vom Bw. ausgeübten Tätigkeit bzw. dessen absolvierter Ausbildung bestehe. Die strittige Fortbildungsveranstaltung habe ua. dem Zweck gedient, um im Hinblick auf eine künftige Tätigkeit im Managementbereich praktische Erfahrungen zu sammeln. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind…
…von Sprachkenntnissen, die allgemein von Interesse und Nutzen sind, weil sie die Allgemeinbildung erhöhen, ist der privaten Lebensführung zuzurechnen." Der Bw. erhob Berufung: "Es wird vorweg aufgezeigt, dass die Finanzbehörde keine Differenzierung zwischen den beiden Französischkursen am Französisch Institut und dem Spanischkurs vorgenommen hat. Weiters…
…aus den angebotenen Beratungen bisher keinerlei Einkünfte erklärt. Es sind zumindest bis jetzt keine diesbezüglichen Angaben in den Steuererklärungen vorhanden. Beweiswürdigung: Es wird der Bw geglaubt, dass sie die vom Lehrgangsplan geforderte Projektarbeit - wie in der Berufung erwähnt - im Rahmen ihrer Tätigkeit als Volksschullehrerin durchgeführt…
…bis zum heutigen Tage, bei der Durchführung des Ausbildungslagers keine Änderung ergeben hätte, werde der UFS ersucht, nachfolgenden Spruch zu fällen: "Die von Herrn Berufungswerber beantragten Kurskosten sind zur Gänze als Werbungskosten anzuerkennen." Weiters werde Einspruch bezüglich des großen Pendlerpauschales erhoben, da die Dienstzeiten nicht…
…Da sich bis zum heutigen Tage bei der Durchführung des Ausbildungslagers keine Änderung ergeben hätte, werde der UFS ersucht, nachfolgenden Spruch zu fällen: "Die von Herrn Berufungswerber beantragten Kurskosten sind zur Gänze als Werbungskosten anzuerkennen." Diesem Schreiben wurde auch folgender Stundenplan über die Taucherfortbildung Ägypten…
…heutigen Tage, bei der Durchführung des Ausbildungslagers keine Änderung ergeben hätte, werde der UFS ersucht, nachfolgenden Spruch zu fällen: "Die von Herrn Berufungswerber beantragten Kurskosten sind zur Gänze als Werbungskosten anzuerkennen." Schreiben der Feuerwehr der Stadt Linz an das Finanzamt Urfahr vom 15. November 2001…
…Diäten à 26,40 = 132,00 € (durchgehende Tätigkeit; da nach einer Aufenthaltsdauer von 5 Tagen ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wurde, sind danach keine Verpflegungsmehraufwendungen mehr zu berücksichtigen). Sommerakademie 2005: Teilnahmegebühr: 570,00 €; sonstige Kosten: 473,03 € Laut den Aufzeichnungen…
…der Menschen ganz allgemein. Bedeutung. Auch gebe es keine rechtliche Barriere, ohne entsprechenden Kurs als "Chi Consultant" aufzutreten. Vorweg genommene Betriebsausgaben lägen schon deshalb nicht vor, weil die in Rede stehenden Kurskosten mit dem angestrebten Ziel, als "Berater" auftreten zu wollen, nicht in einem notwendigen…
…nicht gerechtfertigte Einschränkung bei der gegenständlichen Beurteilung ist nicht gegeben. Es gibt aber auch keine weiteren Indizien für eine berufliche Veranlassung i.S. des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 der in Rede stehenden Aufwendungen. So sind im Verfahren keine Umstände zu Tage getreten…
…verwandten Beruf stehen. Dazu zählt auch der Besuch von berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen (zB HAK-Matura eines Buchhalters oder Fachhochschulstudium eines kaufmännischen Angestellten) sowie von Sprachkursen (zB Italienischkurs eines Exportdisponenten mit Aufgabengebiet Export nach Italien). Als Aus-und Fortbildungskosten sind insbesondere Kurskosten, Kosten für…