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UFSW RV/4731-W/02Ausbildungskosten zum Integrativen Kinesiologen keine Werbungskosten bei Physiotherapeuten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…2 Abs. EStG 1988 ist abzuleiten, dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss führen. Die Seminarkosten für Integrative Kinesiologie stellen somit auch keine vorweggenommenen Betriebsausgaben im Sinne des § 4 EStG 1988 dar." Der Bw. brachte…

UFSI RV/0422-I/04Berufsausbildung eines Wellnesstrainers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2005

…ohnehin als Fortbildung im bereits als Wellnesstrainer ausgeübten Beruf betrachten wollte. Die Kurskosten von 233,75 € sind daher als Betriebsausgaben abzugsfähig. "Sportartikel": Unter dem Titel "Sportartikel lt. Belege" machte der Berufungswerber Aufwendungen von 1.875,22 € als "Werbungskosten" geltend, die belegmäßig nachgewiesen wurden…

UFSI RV/0697-I/10Verschiedene Feststellungen bei einer Außenprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.03.2012

…Abs. 2 ASVG um Beiträge zur freiwilligen Selbstversicherung für Studenten in der Krankenversicherung. Diese begünstigten Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung, die nur für Studierende ohne Pflichtversicherung vorgesehen sind, stellen zwar keine Betriebsausgaben dar, sie sind aber gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig…

UFSL RV/0289-L/04Keine Werbungskosten/Betriebsausgabeneigenschaft von in Zusammenhang mit NLP-Seminaren stehenden Aufwendungen einer EDV-Trainerin. Keine Betriebsausgabeneigenschaft von Aufwendungen für Englisch-Kurse bei denen das Hauptaugenmerk auf 'verstehen', 'sprechen' und 'lesen' liegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2006

…und keine zusätzlichen Kosten gewährt werden können. AfA Notebook: Die Anschaffungskosten des Notebooks hätten nur verteilt auf die Nutzungsdauer (4 Jahre) abgesetzt werden können. Die jährliche AfA würde daher 503,50 € betragen. NLP-Kurs (Kurskosten, Fahrtkosten): Ausgaben für einen NLP-Kurs würden keine Betriebsausgaben…

UFSL RV/0198-L/07Kosten für Seminarbesuche (Hotel) sind als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn eine beinahe ausschließliche berufliche Bedingtheit zu erkennen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2007

…Stufen der Selbständigkeit, .. . Obwohl der Bw. in keiner Führungsebene tätig ist, so sind dies doch Bereiche, die gerade im Verkauf zentrale Punkte darstellen. Vor allem aber auch, wenn dieser Verkauf auf selbständiger Basis getätigt wird. Der (richtige) Umgang mit Menschen seiner Umgebung hat unmittelbaren Einfluss…

UFSL RV/0032-L/08Aufwendungen einer Lehrerin an einem Realgymnasium für die "Ausbildung zum NLP-Practitioner" sind keine Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009

…0173, sowie insbesondere das gleichfalls einen Bankangestellten betreffende hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 2004, 2000/15/0009)." Die Auffassung, dass Aufwendungen für den Besuch von NLP Kursen grundsätzlich keine steuerlich abzugsfähigen Fortbildungskosten sind, findet sich auch in der steuerlichen Literatur (vgl. Jakom/Baldauf, § 20, Rz…

UFSW RV/0051-W/09Sprachreise: Da die von der Judikatur erstellten Voraussetzungen für die Anerkennung einer Sprachreise ins Ausland nicht kumulativ vorliegen und die berufliche Notwendigkeit zur Absolvierung des Englischkurses fehlt, liegen keine Werbungskosten vor. Avatarkurse: Die Aufwendungen für diese Kurse stellen keine Werbungskosten dar, es liegen auch keine Betriebsausgaben vor, da die Ausbildung für eine zukünftige Nebentätigkeit keine Umschulungsmaßnahme ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2010

…vom Bw. für einen Englischkurs in Irland und für zwei Avatarkurse geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. Der Unabhängige Finanzsenat geht im vorliegenden Fall von folgendem Sachverhalt aus: Der Bw. bezog im Streitjahr 2007 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Tischlermeister. In…

UFSL RV/2056-L/02Selbsterfahrungsseminar und Anschaffung einer Videokamera als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2004

…ausgeschieden worden. Bezüglich Videokamera - Camcorder führte das Finanzamt aus, dass Aufwendungen, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst seien, grundsätzlich keine Betriebsausgaben darstellten (Aufteilungsverbot). Dies gelte insbesondere für Aufwendungen im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienten. Eine…

UFSW RV/0180-W/11Stellen Aufwendungen für den Besuch des Wifi-Lehrganges "Ausbildung zum Personal-Coach im tiergestützten Setting" Ausbildungs- oder Fortbildungskosten bei den Einkünften aus n.s.A. einer Controllerin bzw. Leiterin des Beteiligungsmanagements dar oder liegen vorweggenommen Betriebsausgaben iZm einer umfassenden Umschulungsmaßnahme vor ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…2009 geltend gemachten Aufwendungen (Kurskosten [Anzahlung und 2 Raten iHv insgesamt 2.178,00 €], Nächtigungsgelder, Fahrtkosten) Aus- oder Fortbildungskosten bzw. als Umschulungskosten vorweggenommene Betriebsausgaben darstellen oder ob sie - nach Auffassung des Finanzamtes - dem steuerlich nicht begünstigten Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Zu der…

UFSS RV/0043-S/08Aufwendungen einer Assistentin der Geschäftsleitung für ein NLP Seminar; keine steuerliche Anerkennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…0176). Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, stellen somit grundsätzlich keine Betriebsausgaben dar. Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung…

UFSG RV/0755-G/06Avatar-Kurs eines Werbe- und Marketingberaters.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2007

…Kurskosten und der vom Bw. ausgeübten Tätigkeit bzw. dessen absolvierter Ausbildung bestehe. Die strittige Fortbildungsveranstaltung habe ua. dem Zweck gedient, um im Hinblick auf eine künftige Tätigkeit im Managementbereich praktische Erfahrungen zu sammeln. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind…

UFSW RV/0046-W/07Kosten für allgemeine Sprachkurse (Englisch, Französisch, Spanisch) eines mit EU-Angelegenheiten und gelegentlich multi- und bilateralen Verhandlungen befassten Ministerialbeamten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2007

…von Sprachkenntnissen, die allgemein von Interesse und Nutzen sind, weil sie die Allgemeinbildung erhöhen, ist der privaten Lebensführung zuzurechnen." Der Bw. erhob Berufung: "Es wird vorweg aufgezeigt, dass die Finanzbehörde keine Differenzierung zwischen den beiden Französischkursen am Französisch Institut und dem Spanischkurs vorgenommen hat. Weiters…

UFSL RV/1021-L/08Fortbildungskosten einer Volksschullehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013

…aus den angebotenen Beratungen bisher keinerlei Einkünfte erklärt. Es sind zumindest bis jetzt keine diesbezüglichen Angaben in den Steuererklärungen vorhanden. Beweiswürdigung: Es wird der Bw geglaubt, dass sie die vom Lehrgangsplan geforderte Projektarbeit - wie in der Berufung erwähnt - im Rahmen ihrer Tätigkeit als Volksschullehrerin durchgeführt…

UFSL RV/1295-L/11Tauchkurs in Feriengebiet - auch für Berufstaucher nicht zwingend als Werbungskosten einzustufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2012

…bis zum heutigen Tage, bei der Durchführung des Ausbildungslagers keine Änderung ergeben hätte, werde der UFS ersucht, nachfolgenden Spruch zu fällen: "Die von Herrn Berufungswerber beantragten Kurskosten sind zur Gänze als Werbungskosten anzuerkennen." Weiters werde Einspruch bezüglich des großen Pendlerpauschales erhoben, da die Dienstzeiten nicht…

UFSL RV/0723-L/11Tauchkurs in Feriengebiet - auch für Berufstaucher nicht zwingend als Werbungskosten einzustufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2012

…Da sich bis zum heutigen Tage bei der Durchführung des Ausbildungslagers keine Änderung ergeben hätte, werde der UFS ersucht, nachfolgenden Spruch zu fällen: "Die von Herrn Berufungswerber beantragten Kurskosten sind zur Gänze als Werbungskosten anzuerkennen." Diesem Schreiben wurde auch folgender Stundenplan über die Taucherfortbildung Ägypten…

UFSL RV/1336-L/08Reisekosten eines Berufstauchers nach Malta zur Absolvierung eines Tauchkurses.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010

…heutigen Tage, bei der Durchführung des Ausbildungslagers keine Änderung ergeben hätte, werde der UFS ersucht, nachfolgenden Spruch zu fällen: "Die von Herrn Berufungswerber beantragten Kurskosten sind zur Gänze als Werbungskosten anzuerkennen." Schreiben der Feuerwehr der Stadt Linz an das Finanzamt Urfahr vom 15. November 2001…

UFSL RV/1134-L/06Keine Berücksichtigung von Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, wenn der Zweitwohnsitz nicht am Arbeitsort bzw. in unmittelbarer Nähe ist. Kosten für Konzertbesuche sind auch für einen Musiklehrer bzw. Berufsmusiker nicht als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2008Teil 2/2

…Diäten à 26,40 = 132,00 € (durchgehende Tätigkeit; da nach einer Aufenthaltsdauer von 5 Tagen ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wurde, sind danach keine Verpflegungsmehraufwendungen mehr zu berücksichtigen). Sommerakademie 2005: Teilnahmegebühr: 570,00 €; sonstige Kosten: 473,03 € Laut den Aufzeichnungen…

UFSF RV/0465-F/071.) Dynamische Prüfung des Bescheidbehebungsgrundes 2.) Maßgeblicher Zeitpunkt für Abzugsfähigkeit von vorweggenommenen Werbungskosten bzw. Umschulungsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2008

…der Menschen ganz allgemein. Bedeutung. Auch gebe es keine rechtliche Barriere, ohne entsprechenden Kurs als "Chi Consultant" aufzutreten. Vorweg genommene Betriebsausgaben lägen schon deshalb nicht vor, weil die in Rede stehenden Kurskosten mit dem angestrebten Ziel, als "Berater" auftreten zu wollen, nicht in einem notwendigen…

UFSK RV/0292-K/10Aufwendungen für die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater - Fortbildungskosten für einen Piloten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.03.2012

…nicht gerechtfertigte Einschränkung bei der gegenständlichen Beurteilung ist nicht gegeben. Es gibt aber auch keine weiteren Indizien für eine berufliche Veranlassung i.S. des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 der in Rede stehenden Aufwendungen. So sind im Verfahren keine Umstände zu Tage getreten…

UFSW RV/1709-W/12Werbungskosten für ein Coachingseminar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2012

…verwandten Beruf stehen. Dazu zählt auch der Besuch von berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen (zB HAK-Matura eines Buchhalters oder Fachhochschulstudium eines kaufmännischen Angestellten) sowie von Sprachkursen (zB Italienischkurs eines Exportdisponenten mit Aufgabengebiet Export nach Italien). Als Aus-und Fortbildungskosten sind insbesondere Kurskosten, Kosten für…