…noch keine Einkünfte aus LuF bezog (die Übernahme des Betriebes erfolgte erst 2013). Es ist vorweg festzuhalten, dass unbestritten der Gewinn aus dem gegenständlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb aufgrund der LuF PauschVO ermittelt wird. Vor einer Diskussion der Qualität der gegenständlichen Kurskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben…
…2 Abs. EStG 1988 ist abzuleiten, dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss führen. Die Seminarkosten für Integrative Kinesiologie stellen somit auch keine vorweggenommenen Betriebsausgaben im Sinne des § 4 EStG 1988 dar." Der Bw. brachte…
…ohnehin als Fortbildung im bereits als Wellnesstrainer ausgeübten Beruf betrachten wollte. Die Kurskosten von 233,75 € sind daher als Betriebsausgaben abzugsfähig. "Sportartikel": Unter dem Titel "Sportartikel lt. Belege" machte der Berufungswerber Aufwendungen von 1.875,22 € als "Werbungskosten" geltend, die belegmäßig nachgewiesen wurden…
…Abs. 2 ASVG um Beiträge zur freiwilligen Selbstversicherung für Studenten in der Krankenversicherung. Diese begünstigten Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung, die nur für Studierende ohne Pflichtversicherung vorgesehen sind, stellen zwar keine Betriebsausgaben dar, sie sind aber gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig…
…und keine zusätzlichen Kosten gewährt werden können. AfA Notebook: Die Anschaffungskosten des Notebooks hätten nur verteilt auf die Nutzungsdauer (4 Jahre) abgesetzt werden können. Die jährliche AfA würde daher 503,50 € betragen. NLP-Kurs (Kurskosten, Fahrtkosten): Ausgaben für einen NLP-Kurs würden keine Betriebsausgaben…
…die Behörde aber nicht in der Lage ist zu prüfen, ob die Aufwendungen durch die Einkünfteerzielung oder durch die private Lebensführung veranlasst worden sind, die Behörde diese nicht schon deshalb als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkennen darf, weil die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar…
…Stufen der Selbständigkeit, .. . Obwohl der Bw. in keiner Führungsebene tätig ist, so sind dies doch Bereiche, die gerade im Verkauf zentrale Punkte darstellen. Vor allem aber auch, wenn dieser Verkauf auf selbständiger Basis getätigt wird. Der (richtige) Umgang mit Menschen seiner Umgebung hat unmittelbaren Einfluss…
…0173, sowie insbesondere das gleichfalls einen Bankangestellten betreffende hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 2004, 2000/15/0009)." Die Auffassung, dass Aufwendungen für den Besuch von NLP Kursen grundsätzlich keine steuerlich abzugsfähigen Fortbildungskosten sind, findet sich auch in der steuerlichen Literatur (vgl. Jakom/Baldauf, § 20, Rz…
…vom Bw. für einen Englischkurs in Irland und für zwei Avatarkurse geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. Der Unabhängige Finanzsenat geht im vorliegenden Fall von folgendem Sachverhalt aus: Der Bw. bezog im Streitjahr 2007 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Tischlermeister. In…
…2007 Umsätze erzielt. In beiden Jahren fielen ausschließlich Betriebsausgaben an. Im durchgeführten erstinstanzlichen Ermittlungsverfahren wurde vom Bf nicht einmal behauptet, auch nur ein einziges Fahrzeug vermittelt zu haben. Die Verfahrensunterlagen belegen auch keinen entsprechenden Versuch. Selbst (erfolglose) Marketingmaßnahmen sind nicht glaubhaft dokumentiert. Dem einzigen vorgelegten…
…ausgeschieden worden. Bezüglich Videokamera - Camcorder führte das Finanzamt aus, dass Aufwendungen, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst seien, grundsätzlich keine Betriebsausgaben darstellten (Aufteilungsverbot). Dies gelte insbesondere für Aufwendungen im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienten. Eine…
…2009 geltend gemachten Aufwendungen (Kurskosten [Anzahlung und 2 Raten iHv insgesamt 2.178,00 €], Nächtigungsgelder, Fahrtkosten) Aus- oder Fortbildungskosten bzw. als Umschulungskosten vorweggenommene Betriebsausgaben darstellen oder ob sie - nach Auffassung des Finanzamtes - dem steuerlich nicht begünstigten Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Zu der…
…0176). Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, stellen somit grundsätzlich keine Betriebsausgaben dar. Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung…
…Unternehmerprüfung im Zusammenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten angesehen werden? Soweit die Unternehmerprüfung durch eine nichtselbständige Tätigkeit veranlasst ist (Fortbildung), sind die Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen. Da die Unternehmerprüfung eine verpflichtende Voraussetzung zur Ausübung bestimmter selbständiger Tätigkeiten ist, können die Aufwendungen auch vorweggenommene Betriebsausgaben darstellen.
…Kurskosten und der vom Bw. ausgeübten Tätigkeit bzw. dessen absolvierter Ausbildung bestehe. Die strittige Fortbildungsveranstaltung habe ua. dem Zweck gedient, um im Hinblick auf eine künftige Tätigkeit im Managementbereich praktische Erfahrungen zu sammeln. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind…
…dass nur Aufwendungen erfasst sind, welche die Erzielung von Einnahmen bezwecken (sog. finaler Werbungskostenbegriff). Zudem war einschränkend angenommen worden, dass nur notwendige oder zweckmäßige Aufwendungen Werbungskosten bilden können (VwGH 27.6.1989, 88/14/0112). Während für Betriebsausgaben bereits ein mittelbarer Zusammenhang mit dem Betrieb…
…mit welcher "anteilige Kurskosten" verrechnet wurden, also ebenfalls um Schulungskosten. Die größte Abweichung betrifft den Rechts- und Beratungsaufwand. Hier wurde 2007 eine Leistung eines Rechtsanwalts, Dr. XY, mit einem Betrag von 3.365,19 Euro verrechnet, der Betriebsprüfung jedoch kein Beleg vorgelegt. Bei den Telefonrechnungen…
…sein müssen, dass sie jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren. Kosten einer Reise, die in Form einer Gemengelage sowohl durch private Erholungs- und Bildungsinteressen wie auch durch betriebliche/berufliche Interessen veranlasst sind, bilden keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten, zumal §…
…Tätigkeit der Bf. bei A gegeben ist. Die Kurskosten sind daher im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Bf. als psychosoziale Fachkraft bei dem Verein A als Aufwendungen für Persönlichkeitsentwicklung dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Bf. bei W als…
…von Sprachkenntnissen, die allgemein von Interesse und Nutzen sind, weil sie die Allgemeinbildung erhöhen, ist der privaten Lebensführung zuzurechnen." Der Bw. erhob Berufung: "Es wird vorweg aufgezeigt, dass die Finanzbehörde keine Differenzierung zwischen den beiden Französischkursen am Französisch Institut und dem Spanischkurs vorgenommen hat. Weiters…