…Vermietungsabsicht dokumentieren hätten können. 3) Nach Ansicht der Betriebsprüfung ist davon auszugehen, dass die ungewöhnliche Situation (Krieg in Kroatien) bereits bei Anschaffung der Yacht in Kauf genommen wurde, so dass diese nicht als Unabwägbarkeiten bei Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit berücksichtigt werden kann. 4) Sie behaupten…
…unterschriebene Bestätigung (in deutscher Sprache) über die Zahlung von ATS 50.400,-- im Jahr 1999 vor. Grund für die Zahlungen sei die schlechte Nachkriegssituation im ehemaligen Jugoslawien gewesen. Die Zahlungen seien vor allem zur Beseitigung von Schäden, die durch den Krieg in Kroatien entstanden seien…
…h. von dem kroatischen und/oder ausländischen Versicherungsträger zu kriegen. Kann ich erwarten, dass ich nach dem Ablauf der Mutterschutzfrist (nach 19. Juli 2010) trotzdem in die Karenz gehen kann, und sowohl die Familiebeihilfe vom Finanzamt wie auch das Kinderbetreuungsgeld von der WGKK ausbezahlt kriege…
…Der "Krieg zwischen den Frauen sei der Inhalt dieses Seminars ,gut getarnt, gut versteckt, versteckt als Unterwerfung Mobbing,Entmutigung,Neid,Unehrlichkeit. Dieses Seminar erscheine der Bwin. besonders wichtig, weil ein Großteil ihrer Klienten Frauen seien, ebenso ein großer Teil ihrer "kinesiologischen" Kolleginnen. "Aussersinnliche Wahrnehmung": In…
…2008. In einem beiliegenden Schriftsatz führte die Bw. aus: "Ich teile ihnen mit, dass ich aus nachstehenden Gründen nicht um die Familienbeihilfe für meine Tochter Y angesucht habe: Der Vater von Y, KW wollte nicht, dass Y kroatische Staatsbürgerin ist und hat mehrmals versprochen, die…
…der offenkundig mit Bestätigungen leichter zu bedienen ist als der zeitliche Bereich des Kriegs. Wenn der Bw. nun die geforderten Daten nicht beibrachte, so ist er seiner Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO nicht nachgekommen und ist es in der Folge der entscheidenden Behörde nicht möglich festzustellen…
…von Kundenadressen notwendig gewesen sei. Die X habe sich neben der Fertigung von Aluminium-Transportbehältern mit dem Vertrieb eines breiten Programms an Waren aus dem Bereich "mechanische Sicherheit" beschäftigt. Insbesondere durch den Krieg in Ex-Jugoslawien sei die Geschäftsentwicklung der Firma X zusammengebrochen. Die Bw…
…worden, vom Einsatz in Ex-Jugoslawien sei der Schriftzug der KFOR-Truppe an den Türen deutlich sichtbar. Die bei der Entscheidung vorliegende Ansicht, dass der Irak-Krieg 1991und der Krieg in Ex-Jugoslawien, in dessen Zusammenhang auch das Österreichische Bundesheer gefechtsbereit gemacht werden musste, keine…
…als Zeugen einvernommen. Als den Sachverhalt ergänzend hat sich in der mündlichen Verhandlung im Wesentlichen ergeben, dass der Bf seit sechzehn Jahren in Österreich lebt. Seit dem Krieg im Kosovo in den Jahren 1999 und 2000 hätten die Busse die Route über Albanien, Griechenland (Igoumenitsa…
…Anfang der 80iger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts in einen Krieg verwickelt war. Diese Tatsache vermag für den verfahrensgegenständlichen Abfertigungsfall vom 13. März 1998 keine außergewöhnliche Umstände begründen, die die Vorlage eines entsprechenden Nachweises unmöglich gemacht hätten. Der EuGH hat in dem genannten Urteil auch festgestellt…
…Anfang der 80iger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts in einen Krieg verwickelt war. Diese Tatsache vermag für den verfahrensgegenständlichen Abfertigungsfall vom 1. Oktober 1998 keine außergewöhnliche Umstände begründen, die die Vorlage eines entsprechenden Nachweises unmöglich gemacht hätten. Der EuGH hat in dem genannten Urteil auch festgestellt…
…Anfang der 80iger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts in einen Krieg verwickelt war. Diese Tatsache vermag für den verfahrensgegenständlichen Abfertigungsfall vom 15. Dezember 1998 keine außergewöhnliche Umstände begründen, die die Vorlage eines entsprechenden Nachweises unmöglich gemacht hätten. Der EuGH hat in dem genannten Urteil auch festgestellt…
…Anfang der 80iger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts in einen Krieg verwickelt war. Diese Tatsache vermag für den verfahrensgegenständlichen Abfertigungsfall vom 26. Februar 1998 keine außergewöhnliche Umstände begründen, die die Vorlage eines entsprechenden Nachweises unmöglich gemacht hätten. Der EuGH hat in dem genannten Urteil auch festgestellt…
…abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (vgl. Hofstätter-Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, § 34 Tz 7). Bei Inanspruchnahme einer abgabenrechtlichen Begünstigung in einem Fall mit Auslandsbezug, wo die Ermittlungsmöglichkeiten der Abgabenbehörde beschränkt sind bzw. solche überhaupt fehlen, und unüblichem, von den allgemeinen Lebenserfahrungen abweichendem Sachverhalt trifft die Partei…
…des Streitzeitraumes im Heimatland des Berufungswerbers Krieg war. Bei Betrachtung der Höhe des Nettoeinkommens des Berufungswerbers ist es durchaus möglich und auch glaubhaft, dass er nach Abzug seiner eigenen Unterhaltskosten sowie etwaiger anderer Leistungen an seine Verwandten, auch den in Rede stehenden zwei Enkelkindern die…
…"Der tote Fisch in der Hand" | 23.12.2005 | THALIA GmbH | 10,30 € | M. Jürgs, "Der kleine Frieden im großen Krieg" | 11.12.2005 | RELAY | 2,50 € | "Pelerin" - kein Nachweis erbracht | 25.01.2005…
…des Streitzeitraumes im Heimatland des Berufungswerbers Krieg war. Bei Betrachtung der Höhe des Nettoeinkommens des Berufungswerbers ist es durchaus möglich und auch glaubhaft, dass er nach Abzug seiner eigenen Unterhaltskosten sowie etwaiger anderer Leistungen an seine Verwandten, auch dem in Rede stehenden Enkelkind die von…
…des Streitzeitraumes im Heimatland des Berufungswerbers Krieg war. Bei Betrachtung der Höhe des Nettoeinkommens des Berufungswerbers ist es durchaus möglich und auch glaubhaft, dass er nach Abzug seiner eigenen Unterhaltskosten sowie etwaiger anderer Leistungen an seine Verwandten, auch den in Rede stehenden Enkelkindern die von…
…des Streitzeitraumes im Heimatland des Berufungswerbers Krieg war. Bei Betrachtung der Höhe des Nettoeinkommens des Berufungswerbers ist es durchaus möglich und auch glaubhaft, dass er nach Abzug seiner eigenen Unterhaltskosten sowie etwaiger anderer Leistungen an seine Verwandten, auch den in Rede stehenden zwei Enkelkindern die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K. Handels-GesmbH & CoKG, in G., vertreten durch Dr. Zwach - Steuerberatungs-KEG, 8010 Graz, Klosterwiesgasse 62, vom 31. Jänner 1994 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. November 1993 betreffend die einheitliche und gesonderte…