…Kriegsschäden am Heimathaus und laufende Unterstützungszahlungen an die Eltern in Bosnien als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind. Der Bw. führt dazu im Wesentlichen Folgendes aus: Im Jahr 1992 sei sein Heimathaus in Bosnien, welches ihm und seiner Familie bis dahin als Hauptwohnsitz gedient habe, teilweise kriegszerstört…
…Vercharterung kommt. Aus diesen Umständen sind die Vercharterungserlöse der Jahre 1994 und auch 1995 stark hinter den Erwartungen zurückgeblieben. 1996 kam es sodann zu einem Ende der Kriegsauswirkungen auf das Staatsgebiet von Kroatien, sodass Anfang 1996 bereits Buchungen für rund acht Wochen vorlagen. Allerdings hat…
…hielt Dr. Rebekka Stern als steuerliche Vertreterin des Bw. in der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 entgegen: Der Bw. sei Kriegsinvalide und schwer hörgeschädigt. Im Jahr 2006 habe die Gattin des Bw. einen Oberschenkelhalsbruch erlitten und sei seitdem ebenfalls behindert. Dadurch habe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K. Handels-GesmbH & CoKG, in G., vertreten durch Dr. Zwach - Steuerberatungs-KEG, 8010 Graz, Klosterwiesgasse 62, vom 31. Jänner 1994 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. November 1993 betreffend die einheitliche und gesonderte…
…S. 35 und Vorlageantrag, S. 10) oder den Golfkrieg 1991 oder kriegerische Handlungen im ehemaligen Restjugoslawien (VwGH-Verfahren) als erfolgsschädlich ins Treffen geführt hat, ist dem zu entgegnen, dass Beeinträchtigungen aufgrund einer Wirtschaftskrise in den zeitlich danach (in den Jahren 1992, 1993) dem Finanzamt übermittelten…
…ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152 in der jeweils geltenden Fassung, und die diesbezügliche Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9…
…ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152 in der jeweils geltenden Fassung, und die diesbezügliche Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9…
…Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2003 für jedes Kind, das erheblich behindert ist, monatlich um 138,3 €. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152, in der jeweils geltenden Fassung, und die diesbezügliche…
…betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich außerstande ist sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152, in der jeweils geltenden Fassung, und…
…ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152 in der jeweils geltenden Fassung, und die diesbezügliche Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9…
…selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind - soweit Zeiträume bis zum 31. August 2010 betroffen sind - die Vorschriften der §§ 7 und 9 Abs 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152 in der jeweils geltenden Fassung, und die diesbezügliche Verordnung…
…ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 bis 9 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152 in der jeweils geltenden Fassung, und die diesbezügliche Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9…
…ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152 in der jeweils geltenden Fassung, und die diesbezügliche Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9…
…um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 des Kriegsopferversorgungsgesetzes (KOVG) 1957, BGBl 152, in der jeweils geltenden Fassung, und die diesbezügliche Verordnung…
…um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 des Kriegsopferversorgungsgesetzes (KOVG) 1957, BGBl 152, in der jeweils geltenden Fassung, und die diesbezügliche Verordnung…
…ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152 in der jeweils geltenden Fassung, und die diesbezügliche Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9…
…soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152, in der jeweils geltenden Fassung…
…selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152 in der jeweils geltenden Fassung und die diesbezügliche Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9.6.1965…
…dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 bis 9 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152 in der jeweils geltenden Fassung, und die diesbezügliche Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung…
…und 3 offensichtlich eine solche Bedeutung zugemessen, dass er zu einem Gesamtgrad der Behinderung von 40 % gekommen war. Am 29. 10.2005 erlitt das Kind ein Distorsionstrauma im Bereich des rechten Kniegelenkes mit einer Kniescheibenluxation, welche sich selbst wieder reponiert hatte. Laut Befund vom U…