…in Höhe von 9.019,80 €. Dementsprechend ist auch die Unterhaltsverpflichtung des Berufungswerbers hinsichtlich der für seine Ehegattin aufgewendeten Krankheitskosten zu aliquotieren und könnten im Ausmaß von 40,71 % von den für die Ehegattin geltend gemachten Aufwendungen in Höhe von 3.639,51 €…
…bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. Anzuerkennender Mehrbedarf ist auf beiden Seiten zu berücksichtigen. Insbesondere krankheitsbedingter Mehrbedarf kann den Unterhaltsanteil des Berechtigten am Familieneinkommen bis zu 50% erhöhen (vgl. Schwimann, aaO, § 94 Rz 27). Der Anteil der vom unterhaltspflichtigen Ehegatten zu tragenden Krankheitskosten ist nach der…
…wie dies laut zivilgerichtlicher Praxis in begründeten Einzelfällen möglich wäre, in seinem Fall in Anbetracht der vergleichsweise geringfügigen Krankheitskosten der Ehegattin aber ohnehin kaum vertretbar erschiene. Vielmehr ermittelte er selbst mit cirka 6.200 € (konkret 6.161,40 €) einen annähernd gleich hohen Unterhaltsanspruch…
…wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall, ob der Bw. seine Ehegattin betreffende Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung absetzen kann. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18 leg…
…die sich auf einen Artikel in Recht der Wirtschaft 1997, S. 160ff von Beiser, betreffend die Verfassungswidrigkeit des Selbstbehaltes, bezog, abgelehnt hat. Da die vom Bw. für seine Ehegattin bezahlten Krankheitskosten (einschließlich des Freibetrages für die 100%ige Erwerbsminderung) in Höhe von € 2.151…
…der Einkünfte (und nicht die Höhe des Einkommens) des (Ehe)Partners maßgeblich ist. Allerdings vermag das Nichtzustehen des Alleinverdienerabsetzbetrages beim Bw. nicht dazu zu führen, dass Aufwendungen für Krankheitskosten der Ehegattin nur bei deren Einkommen berücksichtigt werden können (so die Begründung des Finanzamtes in der…
…eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Da die Krankheitskosten in Höhe von 1.336,08 Euro bei der Ehegattin des Bw. als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen wären, sind sie auch beim Bw…
…zum Glück! - aber immer zwangsläufig) unterworfen. Die Maßnahme, die pauschalierten zukünftigen Krankheitskosten betreffend der Exgattin in den Scheidungsvergleich einzubinden war rechtlich erforderlich und rechtskonform unabwendbar und sohin zwangsläufig. Durch die Einmalzahlung (Enderledigung) traf diese "außergewöhnliche" Belastung den Bw. im Jahr 2008 noch härter, als das…
…könnte. Bei derartigen unter dem Titel "Krankheitskosten" erbrachten Unterhaltsleistungen handelt es sich daher dem Grunde nach um außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 34 EStG 1988. Im Hinblick auf die Frage, in welcher Höhe die strittigen Zahnbehandlungskosten der Ehegattin von 12.060,00 € vom Bw…
…daher Krankheitskosten der Ehegattin anerkannt werden. Die gesamten außergewöhnlichen Belastungen betragen daher € 14.285,49. In dem oben dargestellten Ausmaß sind für den Bw die geleisteten Zahlung für die beantragten Krankheitskosten im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG 1988 zwangsläufig erwachsen. Hinsichtlich der konkreten…
…der Ehegattin von € 4.240,88 besteht ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Bw in Höhe von € 20.345,08, das entspricht 82,75% des 50% Unterhaltsanspruches. In diesem Ausmaß, somit in Höhe von € 9.196,86 (bisher 8.717,25), können daher Krankheitskosten…
…handelt es sich doch um Ausbildungs- und keine Krankheitskosten der Gattin, welche durch den Bw. übernommen wurden. Die durch den Bw. für seine Ehegattin übernommenen Aufwendungen im Zusammenhang mit deren Studium (Studiengebühren und Aufwendungen für Bücher) sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Unterhaltsleistungen und…
…aus der eigenen Behinderung eingeschränkt. Offensichtlich sei dem Rechtsmittelwerber ein Additionsfehler unterlaufen, auf den aber auch in der Begründung zum abweichenden Bescheid nicht hingewiesen worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist allein, ob die vom Berufungswerber für seine Ehegattin getragenen Krankheitskosten sowie der…
…Krankheitskosten, die für einen Ehepartner übernommen werden, sind nur dann als zwangsläufig anzusehen, wenn und soweit eine rechtliche Verpflichtung zur Kostentragung besteht. Diese Unterhaltsverpflichtung ergibt sich aus dem bürgerlichen Recht und zwar aus § 94 Abs. 2 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Danach hat jener Ehegatte, der…
…RZ 868 der Lohnsteuerrichtlinien seien Unterhaltsleistungen dann steuerlich - im Rahmen des Selbstbehaltes - absetzbar, wenn sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter würden insbesondere Krankheitskosten fallen, wenn sie für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Für das Tragen von Krankheitskosten der Ehegattin würde…
…Anschaffungen nach der allgemeinen Lebenserfahrung mit Anschaffungen des täglichen Lebens (Lebensmitteln etc.) verbunden werden (vgl. dazu UFS 24.5.2011, RV/0339-K/08). Der Bw. beantragte folgende Aufwendungen aus der Behinderung seiner Ehegattin sowie eigene Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung und werden - entsprechend der oben…
…EStG 1988. B) Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 wurde am 12. August 2009 (OZ 7 ff./2008) bis auf die geltend gemachten Zahnarztkosten der Ehegattin erklärungsgemäß erstellt. Zur Begründung dieses Bescheides wurde Folgendes ausgeführt: Die vom Bw. beantragten Krankheitskosten stellten Krankheitskosten der Ehegattin dar…
…im § 34 (1), (2) und (3) EStG angeführte Zwangsläufigkeit nicht gegeben und eine Anerkennung wäre nicht möglich. 2. Übernahme der Zahlungen für Krankheitskosten der Ehegattin: In der Berufung werde angeführt, dass ein höherer Prozentsatz zu berücksichtigen wäre. Es werde um Begründung dieser Ansicht ersucht. Die…
…11). Dh Aufwendungen für Krankheitskosten, die offensichtlich nicht mit der Behinderung in Zusammenhang stehen, sind nur insoweit als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, als sie den Selbstbehalt nach § 34 Abs 3 EStG übersteigen. Die geltend gemachten Unterbringungs- und Verpflegungskosten der Ehegattin während des Krankenhausaufenthalts des Berufungswerbers…
…Krankheitskosten, die für einen Ehepartner übernommen werden, sind nur dann als zwangsläufig anzusehen, wenn und soweit eine rechtliche Verpflichtung zur Kostentragung besteht. Diese Unterhaltsverpflichtung ergibt sich aus dem bürgerlichen Recht und zwar aus § 94 Abs. 2 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Danach hat jener Ehegatte, der…