…vgl. VwGH vom 25. November 2009, 2007/15/0260). Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung, sondern die typischerweise zu vermutende Nutzung als allein erheblich angesehen werden muss (vgl…
…Lehrberufes nicht notwendig ist und die Aufwendungen dafür Kosten der Lebensführung darstellen (siehe Erkenntnis VwGH 30.5.2001, 2000/13/0163). Im Erkenntnis vom 29.1.2004, Zl 2000/15/0009, führte der Verwaltungsgerichtshof aus, dass die Kosten für eine Ausbildung in Gruppendynamik und NLP…
…Aufwände Kosten des laufenden Unterhaltes und der Lebensführung dar. In Urlaubsaufwänden, Ausgaben für körperliche Hygiene und Kleidung für das unterhaltsberechtigte Kind ist nach der allgemeinen und täglichen Lebenserfahrung keine Außergewöhnlichkeit im Sinne des § 34 EStG zu erblicken, zumal diese Ausgaben in der normalen Lebensführung begründet…
…dann vor, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse verbessert, um seinen Beruf besser ausüben zu können. Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung selbst dann nicht abgezogen werden, wenn…
…allgemein der Persönlichkeitsentwicklung gedient haben und daher als Kosten der privaten Lebensführung anzusehen sind. Der unabhängige Finanzsenat verkennt dabei nicht, dass dadurch auch z.B. berufliche Problemstellungen besser bewältigbar sein mögen, dennoch dürfen nach dem bereits zitierten § 20 EStG 1988 Ausgaben für die Lebensführung selbst…
…als Kosten der Lebensführung iSd § 20 EStG 1988 nicht deswegen, weil die Beschwerdeführer die private Nutzung dieses Hauses zivilrechtlich einen Bestandsrechtstitel (zwischen einem Miteigentümer und der Miteigentumsgemeinschaft) zu Grunde gelegt haben (vgl. das hg. Erkenntnis vom 13. Oktober 1993, 93/13/0129). Sohin kann der…
…für die Anschaffung, Instandhaltung und Reinigung normaler bürgerlicher Kleidung gehören hingegen zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung, selbst wenn sie mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Das Abzugsverbot greift also auch, wenn die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird, wenn die Kleidung…
…48 anerkannt. In der Bescheidbegründung für 2003 wird darauf hingewiesen, dass die vom Bw. beantragten Aufwendungen für Eintrittskarten von Kulturveranstaltungen zu den Kosten der privaten Lebensführung gemäß § 20 EStG 1988 zählten und daher steuerlich nicht berücksichtigt werden könnten. Gegen diese Bescheide erhob der Bw. die…
…1999, welche insoweit erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 bzw. erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 1999 enden, anzuwenden ist (§ 124b Z 39 und 43 EStG 1988), Aufwendungen für eine Berufsausbildung zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung im Sinne des …
…mit folgender Begründung nicht anerkannt: "Kosten für eine Studienreise, deren Gegenstand ein Mischprogramm ist, sind der privaten Lebensführung zuzuordnen und können folglich nicht als Werbungskosten anerkannt werden. Für die Frage, ob ein Mischprogramm vorliegt, ist nicht entscheidend, ob der Dienstgeber für die Reise Dienstfreistellung gewährt…
…Rahmen der gesonderten Bescheidbegründung wurde ausgeführt: "Die beantragten Aufwendungen für Arbeitskleidung (Schuhe) können nicht als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt werden, weil es sich dabei nicht um typische Berufskleidung handle. Die Gebäudeversicherung betreffe das private Wohnhaus samt Garage. Für Kosten, die üblicherweise der privaten Lebensführung zuzurechnen…
…alle diese Konzertbesuche pauschal als Kosten der privaten Lebensführung gelten. Er müsse als Unterrichtender an der Universität auch neuere Entwicklungen und Interpretationen von Musikstücken den Studierenden näher bringen. Er habe nur 50 Prozent der Aufwendungen für Konzerte und 70 Prozent der Aufwendungen für CD's…
…Kosten in vollem Umfang als nicht abzugsfähige Kosten im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 a EStG anzusehen (VwGH 28.04.1999, 94/13/0196). Hinsichtlich der geltend gemachten Ausgaben für Kleidung ist auszuführen, dass diese in der Regel zu den Aufwendungen der Lebensführung…
…eines Feng-Shui Beraters) einsetzen. Die Ausbildungskosten zur Feng-Shui Beraterin fallen daher nicht unter die abzugsfähigen Betriebsausgaben des § 4 Abs. 4 Z. 7 EStG 1988, sondern sind diese nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a leg.cit.…
…Einkommensteuerbescheid vom 6. Juli 2005 ließ das Finanzamt den Abzug dieser Ausgaben mit der Begründung nicht zu, dass es sich dabei um Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 20 EStG 1988 handle. In der Berufung wendete der steuerliche Vertreter dagegen ein, die Berufungswerberin sei…
…Bei der Beantwortung der Frage, ob zu beurteilende Aufwendungen außergewöhnlich sind oder nicht, kommt es nicht darauf an, dass das Ereignis, das den Aufwand auslöst, außergewöhnlich ist, sondern darauf, ob sich der Aufwand als außergewöhnlicher darstellt, d.h. über die regelmäßig wiederkehrenden Kosten der Lebensführung…
…und 28. Februar 1995, 91/14/0231, einen strengen Maßstab anzulegen und eine genaue Unterscheidung vorzunehmen. Da die bezahlten Preise für die in Rede stehenden Karten als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß § 20 EStG 1988 zu werten waren, war die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid…
…zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Im Vorlageantrag brachte der Berufungswerber wiederum vor, dass er bis zum Finden einer geeigneten Wohnung seine Küchen- und Badezimmermöbel sowie Teile seiner Wohnzimmereinrichtung einlagern hätte müssen. Die Einlagerungskosten der Möbel seien daher unmittelbar Kosten der doppelten Haushaltsführung und…
…ihrer steuerlichen Berücksichtigung entgegenstehenden Charakter als Kosten der Lebensführung iSd § 20 EStG 1988 nicht deswegen, weil die Ehegatten-P die private Nutzung dieses Hauses zivilrechtlich einem Bestandrechtstitel (zwischen KP und der Bw) zu Grunde gelegt haben (vgl. den von der Intention her ähnlich gelagerten Fall…
…EStG 1988 nur für solche Aufwendungen gewährt wird, die im Wege der Absetzung für Abnutzung abgesetzt werden. Im Berufungsfall jedoch handelt es sich bei den Aufwendungen für die Errichtung und Ausstattung des Einfamilienhauses um nicht absetzbare Kosten der Lebensführung iSd § 20 EStG 1988. Die Berufungen…