…des Gerichtes vom 17. Juni 2005 mangels Kostendeckung aufgehoben wurde. Die Außenstände können bei der Primärschuldnerin daher nicht mehr eingebracht werden. Der Bw. fungierte unbestritten ab 16. Dezember 1993 gemeinsam mit J.H. bis zur Konkurseröffnung als handelsrechtlicher Geschäftsführer. Dem Bw. oblag daher generell die…
…ob der Partei selbst bzw. dem für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange zuständigen Organ (laut Firmenbuchauszug ist AA seit 16. März 2002 selbstständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer der Bw) grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten war. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass eine Büroorganisation dem…
…Belange zuständigen Organ (laut Firmenbuchauszug sind sowohl TW als auch KW seit 19. Februar 2002 selbstständig vertretungsbefugte handelsrechtliche Geschäftsführer der Bw) grobes Verschulden (insbesondere Auswahl- oder- und Kontrollverschulden) anzulasten war. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass die Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen muss…
…die erkennende Behörde irrtümlich davon ausgehen würde, dass er behaupten würde, Scheingeschäftsführer zu sein, und dass er sich auf Unkenntnis von entsprechenden steuerlichen Vorschriften berufen würde. Vielmehr wäre er zwar handelsrechtlicher Geschäftsführer gewesen, hätte aber die tatsächlich von P. und D. wahrgenommenen Agenden lediglich überprüft…
…einer geordneten Abgabenwirtschaft auszusprechen war. Der Bw. moniert die fehlende Begründung finanzamtlichen Ermessens bei der Entscheidung beide Geschäftsführer in Anspruch zu nehmen und ersuchte zu dieser Thematik Stellung zu nehmen. Dass er dies dann letztendlich in der mündlichen Verhandlung nicht tat, ist seinem eigenen Verhalten…
…des Haftungsschuldners davon auszugehen sei, dass die Abgabenschuld bei diesem auch eingebracht werden könne. Vom Berufungswerber wurde dies nicht in Abrede gestellt. Die Haftungsinanspruchnahme war daher zweckmäßig. Da im vorliegenden Fall beide Geschäftsführer für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Agenden verantwortlich waren, war auch die Heranziehung…
…Beschluss vom 30. Jänner 2008 sei die Aufhebung des Konkurses rechtskräftig erklärt worden. Kausalität - Pflichtverletzung der Geschäftsführer Bei den Abgabenrückständen handle es sich um solche, die aufgrund einer Betriebsprüfung festgestellt worden wären und zum Großteil der Besteuerung durch die Finanzbehörde entzogen worden wären. Laut Schreiben…
…des Haftungsschuldners davon auszugehen sei, dass die Abgabenschuld bei diesem auch eingebracht werden könne. Vom Berufungswerber wurde dies nicht in Abrede gestellt. Die Haftungsinanspruchnahme war daher zweckmäßig. Da im vorliegenden Fall beide Geschäftsführer für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Agenden verantwortlich waren, war auch die Heranziehung…
…bei der Primärschuldnerin uneinbringlich. Im Haftungsbescheid vom 28.2.2002 wurde die Verteilungsquote nicht berücksichtigt. Die Haftung erstreckt sich auf Abgaben, deren Zahlungstermin (z.B. Fälligkeit) in die Zeit der Vertretungstätigkeit fällt. Der Bw. war seit dem Jahre 1997 bis einschließlich 27.3.2001 Geschäftsführer…
…Es besteht also keine generelle Kontrollpflicht wie bei der Betrauung eines Dritten mit Geschäftsführungsagenden, sondern es müssen sich für den mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten nicht Betrauten konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der verantwortliche Geschäftsführer seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfülle. Solche konkrete Anhaltspunkte wurden im…
…der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. In der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick…
…Entscheidungsgründe 1.1. Die Berufungswerberin (Bw.) war im Zeitraum vom 23. 2. 1998 bis zum 30. 5. 1999 alleinige handelsrechtliche Geschäftsführerin der X-Transport-GmbH (kurz: GmbH), deren Geschäftsgegenstand das Speditions- und Güterbeförderungsgewerbe war. Ab dem 14. 11. 2000 bis zum 7. 5. 2001 wurde…
…die Bw. insgesamt bereits bei 91 Gesellschaften als handelsrechtliche Geschäftsführerin fungiert habe, solche Positionen bereits seit dem Jahr 2000 übernommen habe und im Zeitraum, für den die Haftung ausgesprochen worden sei, in 46 Firmen als Geschäftsführerin aufscheine. Der steuerliche Vertreter gab dazu an, dass ihm…
…hätte die Abgabenbehörde auch bei gleichmäßiger Behandlung aller Gläubiger "nicht mehr bzw. nur einen geringen Teil mehr erlangen" können. Für den Eventualfall werde beantragt, den Haftungsbetrag herabzusetzen und die "Forderung" entsprechend dem Verschulden zwischen den beiden Geschäftsführern aufzuteilen. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung…
…bei den Einkünften geltend gemacht (5/08): | 9220 | Zinsen u. ähnl. Aufwendungen | 4.276,82 € Mit Schreiben vom 29. Jänner 2010 nahm der steuerliche Vertreter des Bw. zu den selbständigen Einkünften wie folgt Stellung (6/07): "(Der Bw.) war handelsrechtlicher Geschäftsführer…
…im Ausmaß von 1.936,42 € in Anspruch genommen wurde, entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war seit 22.5.2000 handelsrechtlicher Geschäftsführer der primärschuldnerischen Gesellschaft, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 5…
…Geschäftsführer installiert worden sei, weil diese einen gewerberechtlichen Stellvertreter benötigt und er die entsprechende Aufgabe erfüllt habe. Um dies klar zu stellen, sei noch vor seiner Geschäftsführerbestellung vertraglich festgelegt worden, dass der Bw absolut keine anderen Agenden zu erfüllen habe. Der Begriff der Pflichtverletzung bei…
…1995 bei der Gesellschaft durchgeführten Pfändungsmaßnahmen sei deutlich hervorgekommen, dass allenfalls ein Betrag in Höhe von ATS 3,5 Mio. einbringlich zu machen sein werde, sodass ein auf §§ 9 und 80 BAO gestützter Haftungsbescheid gegen den Geschäftsführer zu erlassen war. Durch den am 16.April…
…Unternehmens erhalten hat. Ihm sei von den beiden früheren Geschäftsführern Herrn Ka. und Herrn E. versichert worden, dass sämtliche Abgaben immer bezahlt würden. Zwei Briefe an Herrn Mag. P.E. wurden dem Schreiben beigelegt. Darin fordert der Bw. die bisherigen Geschäftsführer auf, ihm Einblick in…
…Annahme des Finanzamtes, die Abgabenschulden seien bei der erstschuldnerischen GmbH uneinbringlich, reiche für eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. nicht aus. Vielmehr müssten Vollstreckungsversuche erfolglos verlaufen sein. Aufgrund der Abtretung der Geschäftsanteile und der Abberufung der ehemaligen Geschäftsführer von ihrer Funktion sei diesen ab dem 2. 6…