…des Gerichtes vom 17. Juni 2005 mangels Kostendeckung aufgehoben wurde. Die Außenstände können bei der Primärschuldnerin daher nicht mehr eingebracht werden. Der Bw. fungierte unbestritten ab 16. Dezember 1993 gemeinsam mit J.H. bis zur Konkurseröffnung als handelsrechtlicher Geschäftsführer. Dem Bw. oblag daher generell die…
…sein Mandant" (die ***Bf1***, laut Firmenbuchauszug, FN, vertreten durch den handelsrechtlichen Geschäftsführer G) durch einen Mitarbeiter die Durchführung der Zahlung der am 15.06.2022 fälligen Selbstbemessungsabgaben per Onlinebanking in Auftrag gegeben habe. Um sicherzugehen, dass die Zahlung durchgeführt werde, wurde der zuständige Bankmitarbeiter informiert…
…Organ (laut Firmenbuchauszug seien sowohl Ing. ZB als auch DI ZA seit März 2001 selbstständig vertretungsbefugte handelsrechtliche Geschäftsführer der Firma) grobes Verschulden (insbesondere Auswahlwahl- oder Kontrollverschulden) anzulasten sei. Werde weder im Allgemeinen noch im Besonderen ein (wirksames) Kontrollsystem vorgesehen, welches im Falle des Versagens des…
…ob der Partei selbst bzw. dem für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange zuständigen Organ (laut Firmenbuchauszug ist AA seit 16. März 2002 selbstständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer der Bw) grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten war. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass eine Büroorganisation dem…
…Belange zuständigen Organ (laut Firmenbuchauszug sind sowohl TW als auch KW seit 19. Februar 2002 selbstständig vertretungsbefugte handelsrechtliche Geschäftsführer der Bw) grobes Verschulden (insbesondere Auswahl- oder- und Kontrollverschulden) anzulasten war. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass die Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen muss…
…berechtigten Interesses des Beschwerdeführers beizumessen, nicht zur Haftung für Abgaben herangezogen zu werden, deren Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin feststeht und deren Nichtentrichtung durch ihn versursacht worden ist. Dem Gesetzesbegriff Zweckmäßigkeit kommt die Bedeutung öffentliches Interesse an der Einhebung der Abgabe zu. Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung…
…notwendige finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige Sanierung der Gruppe zur Verfügung gestellt. Der Bf. habe bei der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit keine Bedenken gehabt, dass die Restrukturierung scheitern könnte. Ab Dezember 2013 habe der Bf. seine Tätigkeit als Vertriebsleiter der F.GmbH und der H.GmbH…
…die erkennende Behörde irrtümlich davon ausgehen würde, dass er behaupten würde, Scheingeschäftsführer zu sein, und dass er sich auf Unkenntnis von entsprechenden steuerlichen Vorschriften berufen würde. Vielmehr wäre er zwar handelsrechtlicher Geschäftsführer gewesen, hätte aber die tatsächlich von P. und D. wahrgenommenen Agenden lediglich überprüft…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) vertrat die im Jahr 2013 errichtete F.GmbH seit Datum3 als alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer (Firmenbuchauszug FN). Mit dem Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom Datum1, 10 S 57/18p, wurde…
…dieses Vertrages wird bei zwei oder mehreren Vertretern deren Vertretungsbefugnis im Bestellungsbeschluss geregelt. Mit Gesellschafterbeschluss vom 11. April 2011 beschlossen die Gesellschafter ***GF*** und der Beschwerdeführer, dass ***GF*** und der Beschwerdeführer zu Geschäftsführern der Gesellschaft mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis ernannt werden. Der am ***1***1979…
…einer geordneten Abgabenwirtschaft auszusprechen war. Der Bw. moniert die fehlende Begründung finanzamtlichen Ermessens bei der Entscheidung beide Geschäftsführer in Anspruch zu nehmen und ersuchte zu dieser Thematik Stellung zu nehmen. Dass er dies dann letztendlich in der mündlichen Verhandlung nicht tat, ist seinem eigenen Verhalten…
…wenn die betreffende Abgabe bei der Primärschuldnerin uneinbringlich ist. Die Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin steht als Folge des Insolvenzverfahrens fest. Der Bf. war seit Mai 2011 alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer der Primärschuldnerin und somit auch für die Entrichtung der Abgaben verantwortlich. Nach der Rechtsprechung stehen die…
…der Aktenlage fest. Wetters steht unbestritten fest, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Gesellschaft zu dem im § 80 Abs. 1 BAO angeführten Personenkreis gehört. Ferner wird nicht bestritten, dass die angeführten Abgabenrückstände bei der Gesellschaft erschwert einbringlich sind. Es ist ferner Aufgabe des Vertreters, nachzuweisen…
…§ 9 und 80 BAO sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bf. als handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH verpflichtet gewesen sei, für die Abgabenentrichtung Sorge zu tragen. Der Vertreter habe darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei…
…Vertreter, Verschulden des Vertreters und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit. 2.2 Vertreter 2.2.1 Haftungspflichtige Vertreter Vertreter sind insbesondere Geschäftsführer einer GmbH (vgl. zB VwGH 3.11.2005, 2004/15/0015; VwGH 21.12.2005, 2004/14/0146), Liquidatoren bei einer GmbH (vgl…
…des Haftungsschuldners davon auszugehen sei, dass die Abgabenschuld bei diesem auch eingebracht werden könne. Vom Berufungswerber wurde dies nicht in Abrede gestellt. Die Haftungsinanspruchnahme war daher zweckmäßig. Da im vorliegenden Fall beide Geschäftsführer für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Agenden verantwortlich waren, war auch die Heranziehung…
…Beschluss vom 30. Jänner 2008 sei die Aufhebung des Konkurses rechtskräftig erklärt worden. Kausalität - Pflichtverletzung der Geschäftsführer Bei den Abgabenrückständen handle es sich um solche, die aufgrund einer Betriebsprüfung festgestellt worden wären und zum Großteil der Besteuerung durch die Finanzbehörde entzogen worden wären. Laut Schreiben…
…auf die faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab, ob der Geschäftsführer seine Funktion persönlich ausübt oder ein Dritter die Funktion tatsächlich ausübt. Hat sich ein Geschäftsführer bei Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf genommen oder…
…des Haftungsschuldners davon auszugehen sei, dass die Abgabenschuld bei diesem auch eingebracht werden könne. Vom Berufungswerber wurde dies nicht in Abrede gestellt. Die Haftungsinanspruchnahme war daher zweckmäßig. Da im vorliegenden Fall beide Geschäftsführer für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Agenden verantwortlich waren, war auch die Heranziehung…
…bei der Primärschuldnerin uneinbringlich. Im Haftungsbescheid vom 28.2.2002 wurde die Verteilungsquote nicht berücksichtigt. Die Haftung erstreckt sich auf Abgaben, deren Zahlungstermin (z.B. Fälligkeit) in die Zeit der Vertretungstätigkeit fällt. Der Bw. war seit dem Jahre 1997 bis einschließlich 27.3.2001 Geschäftsführer…