…3. 2009 Geschäftsführer und ist seit 23. 3. 2009 Liquidator der X-GmbH (kurz GmbH), die geschäftsführende Komplementärin der X-KG (kurz KG) war. Am 10. 12. 2008 wurde über das Vermögen der KG das Konkursverfahren eröffnet, welches noch anhängig ist. Mit Bescheid vom 14…
…einer Stammeinlage von S 375.000.- beteiligt. Vom gesamten Stammkapital war die Hälfte eingezahlt. Die F Z GmbH war wiederum Komplementärgesellschafterin der F Z GmbH & Co KG. Kommanditst dieser KG war der Bw. Mit Scheidungsvergleich vom 1. Dezember 1999 trat die Ehegattin ihren Gesellschaftsanteil an…
…über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO der Jahre 2005 bis 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die X GmbH ist Geschäftsführerin und einzige Komplementärin der X GmbH & CoKG, an deren Vermögen in den Jahren 2005…
…Geschäftsführer der X-GmbH (kurz: GmbH), die geschäftsführende Komplementärin der X-KG (kurz: KG) war. Das am 26.7.2000 über das Vermögen der KG eröffnete Konkursverfahren wurde nach Vollzug der Schlussverteilung am 11.9.2006 gemäß § 139 der im Berufungsfall noch maßgeblichen Konkursordnung aufgehoben…
b) Der Umstand, dass laut Stellungnahmen vom 15.5.2012 und 18.7.2012 alle Akten und Schriftstücke vom Masseverwalter vernichtet worden seien und deshalb kein belegmäßiger Nachweis mehr erbracht werden könne, entschuldigt den Bw. nicht. Vielmehr oblag es ihm auch, entsprechende Beweisvorsorgen für sein…
…zum 2.9.2003 als Geschäftsführer der N-GmbH. (kurz: GmbH), die geschäftsführende Komplementärin der N-KG (kurz: KG) war, im Firmenbuch eingetragen. Am 23.5.2003 wurde über das Vermögen der KG das Konkursverfahren eröffnet. Nach Vollzug der Schlussverteilung wurde der Konkurs am 1…
…zu beurteilen (Stoll, BAO, 148) . Die Anknüpfung an die Gesellschaftereigenschaft ist ein Beispiel für eine formalrechtliche (zivilrechtliche) Anknüpfung. Daher haftet ein Komplementär auch dann, wenn ihm de facto kein Einfluss auf die Betriebsführung zukommt (VwGH 1.12.1986, 85/15/0207). Gemäß § 254 BAO wird…
…7. 1980 bis zum 23. 3. 2009 Geschäftsführer (und ist seither Liquidator) der R-GmbH (kurz GmbH), die geschäftsführende Komplementärin der R-KG (kurz KG) war. Am 10. 12. 2008 wurde über das Vermögen der KG das Konkursverfahren eröffnet, das noch anhängig ist. Mit Bescheid…
…Juni 2005 und 12. November 2007 lagen, wurde jeweils eine Gewinnaufteilung auf den Kommanditisten und den ursprünglichen Komplementär vorgenommen. In einem Schreiben der (nunmehrigen) steuerlichen Vertretung der Bw vom 6. November 2008 (F-Akt Bl 4f/2006) wurde einleitend vorgebracht, dass die frühere steuerliche Vertretung…
…nunmehr § 161 Abs. 1 UGB, haften die Komplementäre für Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Wenn die Bw. in der gegenständlichen Berufung vorbringt, dass sie aus dem dem Haftungsbescheid beigelegten Rückstandsausweis keine Aufrollung der abgelaufenen Geschäftsjahre aufgrund ihrer abgegebenen neuen Umsatzsteuermeldungen ersehen könne…
…| 19.07.2004 | 72,38 | | | | 8.230,49 Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 28.8.2002 wurde vom Berufungswerber als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und MK als Kommanditist die R-KEG gegründet…
…Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist, zufolge umgründungsbedingter Übernahme des Vermögens (§ 142 HGB) der seit 1979 von ihr als Komplementärin geführten GmbH & Co KG, Rechtsnachfolgerin dieser im Firmenbuch mittlerweile (2006) gelöschten KG geworden. In den ursprünglich von der KG eingebrachten, von der Rechtsnachfolgerin aufrecht erhaltenen Berufungen…
…bereits das Finanzamt zutreffend festgestellt hat, werden die Gesellschafter einer KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei haften die Komplementäre einer KEG nach § 128 HGB iVm § 4 EGG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Im Innenverhältnis getroffene entgegenstehende Vereinbarungen sind…
…Dienstgeberbeitrag 2001: 361,29 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war Geschäftsführer der S. GmbH (in der Folge: GmbH), die geschäftsführende Komplementärin der SZ GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) war. Am 5. April 2002 wurde sowohl über das Vermögen der KG als auch über das…
… 9 Abs. 1 BAO i.V.m. § 80 BAO als Geschäftsführer der L-GmbH, Komplementärgesellschaft der L-GmbH & CO KEG, für deren Abgaben in der Höhe von € 19.896,94, nämlich Umsatzsteuer 1997 von € 290,68 und Umsatzsteuer 1998 von € 19.606…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war Geschäftsführer der F-GmbH, die geschäftsführende Komplementärin der F-KG war. Der am 8. September 1997 über das Vermögen der…
…Graz vom 25. Februar 2000 vertrat der Bw. seit 26. Februar 2000 die L GmbH (Komplementärgesellschafterin der L GmbH & Co KG) als alleiniger Geschäftsführer. Am 23. April 2001 wurde über die L GmbH und die L GmbH & Co KG das Konkursverfahren eröffnet. Der Konkurs der…
…2005 bis 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die X GmbH ist Geschäftsführerin und einzige Komplementärin der X GmbH & CoKG, an deren Vermögen in den Jahren 2005 und 2006 nur die drei Kommanditisten A (27 % Kapitalanteil)…
…Berufung als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid betreffend das Jahr 2000 bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 27. August 1999 haben die E- GmbH als Komplementär und die V- Beteiligungs GmbH als Kommanditist eine Kommanditgesellschaft (= E- GmbH & Co) gegründet, deren Betriebsgegenstand die Elektrizitätsversorgung ist…
…Die Bestimmungen dieses Vertrages wurden aus dem Gründungsvertrag übernommen. Einigkeit herrscht zwischen der Bw. und dem Finanzamt, dass ein grundsätzlicher Anspruch der GmbH als Komplementärin auf eine Haftungsentschädigung besteht. Ebenso, dass die Vereinbarung über die Gewinnverteilung unter dem Gesichtspunkt der Fremdüblichkeit zu untersuchen und der…