…3. 2009 Geschäftsführer und ist seit 23. 3. 2009 Liquidator der X-GmbH (kurz GmbH), die geschäftsführende Komplementärin der X-KG (kurz KG) war. Am 10. 12. 2008 wurde über das Vermögen der KG das Konkursverfahren eröffnet, welches noch anhängig ist. Mit Bescheid vom 14…
…einer Stammeinlage von S 375.000.- beteiligt. Vom gesamten Stammkapital war die Hälfte eingezahlt. Die F Z GmbH war wiederum Komplementärgesellschafterin der F Z GmbH & Co KG. Kommanditst dieser KG war der Bw. Mit Scheidungsvergleich vom 1. Dezember 1999 trat die Ehegattin ihren Gesellschaftsanteil an…
…aus den nachstehenden Gründen auf österreichischer Seite korrespondierend hierzu Steuerfreiheit zu gewähren. Das Abkommen enthält weder ausdrückliche noch aus dem Abkommenszusammenhang heraus ableitbare Anhaltspunkte, ob die Beteiligung an der Komplementär-GmbH dem Privatvermögen des Gesellschafters (so die auf VwGH 1.11.1982, 82/14/0084…
Verlegt eine deutsche Komplementär-GmbH einer deutschen GmbH&CoKG ihre Geschäftsleitung nach Österreich, dann tritt diese deutsche Kapitalgesellschaft in die österreichische unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein; sie wird damit auch im Sinn des DBA-Deutschland zu einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und unterliegt nur mehr insoweit der…
…108.368,87 Begründend führte sie aus, dass es sich beim Beschwerdeführer um einen (ehemaligen) Komplementär der ***Bf*** KG handle und die Abgaben bei der Primärschuldnerin uneinbringlich seien. Dagegen richtet sich die gegenständliche Beschwerde vom 9.2.2022, in welcher der Beschwerdeführer zunächst Einhebungsverjährung einwendet…
…Umfang der Haftung richte sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Nach § 161 Abs. 1 UGB hafteten die Komplementäre bzw. die unbeschränkt haftenden Gesellschafter den Gläubigern für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft als Gesamtschuldner persönlich, unbeschränkt und unmittelbar. Daraus folge, dass es bei der Haftung nach …
…2021 fand die beantragte mündliche Verhandlung statt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Bf. war im Haftungszeitraum und bis dato unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und Geschäftsführer der Primärschuldnerin, einer ins Firmenbuch eingetragenen Kommanditgesellschaft. Bei der Primärschuldnerin war die Entrichtung folgender Abgaben zum Zeitpunkt der…
…als Gesamtschuldner unbeschränkt. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Diese Haftung trifft demnach Gesellschafter einer OG und Komplementäre einer KG. Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Der Komplementäre einer KG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unmittelbar, primär…
…der Bf die ersatzlose Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 17.1.2017 gemäß § 299 BAO beantragt und vorgebracht: Die B-GmbH als Komplementärin der B-KG sei am 20.8.2004 aufgelöst worden. Dadurch sei das zivilrechtliche Eigentum an gegenständlicher Liegenschaft auf die Bf als einzig…
…A-GmbH , in der Folge kurz: A-GmbH bzw Bf) ist die Komplementär-GmbH der KG (in der Folge kurz: KG). 2. Außenprüfung Im Rahmen einer die Jahre 2005 bis 2007 umfassenden Außenprüfung bei der Bf stellte die Prüferin unter anderem Folgendes fest: "Zu Tz…
…über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO der Jahre 2005 bis 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die X GmbH ist Geschäftsführerin und einzige Komplementärin der X GmbH & CoKG, an deren Vermögen in den Jahren 2005…
…Geschäftsführer der X-GmbH (kurz: GmbH), die geschäftsführende Komplementärin der X-KG (kurz: KG) war. Das am 26.7.2000 über das Vermögen der KG eröffnete Konkursverfahren wurde nach Vollzug der Schlussverteilung am 11.9.2006 gemäß § 139 der im Berufungsfall noch maßgeblichen Konkursordnung aufgehoben…
b) Der Umstand, dass laut Stellungnahmen vom 15.5.2012 und 18.7.2012 alle Akten und Schriftstücke vom Masseverwalter vernichtet worden seien und deshalb kein belegmäßiger Nachweis mehr erbracht werden könne, entschuldigt den Bw. nicht. Vielmehr oblag es ihm auch, entsprechende Beweisvorsorgen für sein…
…zum 2.9.2003 als Geschäftsführer der N-GmbH. (kurz: GmbH), die geschäftsführende Komplementärin der N-KG (kurz: KG) war, im Firmenbuch eingetragen. Am 23.5.2003 wurde über das Vermögen der KG das Konkursverfahren eröffnet. Nach Vollzug der Schlussverteilung wurde der Konkurs am 1…
…zu beurteilen (Stoll, BAO, 148) . Die Anknüpfung an die Gesellschaftereigenschaft ist ein Beispiel für eine formalrechtliche (zivilrechtliche) Anknüpfung. Daher haftet ein Komplementär auch dann, wenn ihm de facto kein Einfluss auf die Betriebsführung zukommt (VwGH 1.12.1986, 85/15/0207). Gemäß § 254 BAO wird…
…7. 1980 bis zum 23. 3. 2009 Geschäftsführer (und ist seither Liquidator) der R-GmbH (kurz GmbH), die geschäftsführende Komplementärin der R-KG (kurz KG) war. Am 10. 12. 2008 wurde über das Vermögen der KG das Konkursverfahren eröffnet, das noch anhängig ist. Mit Bescheid…
…Juni 2005 und 12. November 2007 lagen, wurde jeweils eine Gewinnaufteilung auf den Kommanditisten und den ursprünglichen Komplementär vorgenommen. In einem Schreiben der (nunmehrigen) steuerlichen Vertretung der Bw vom 6. November 2008 (F-Akt Bl 4f/2006) wurde einleitend vorgebracht, dass die frühere steuerliche Vertretung…
…nunmehr § 161 Abs. 1 UGB, haften die Komplementäre für Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Wenn die Bw. in der gegenständlichen Berufung vorbringt, dass sie aus dem dem Haftungsbescheid beigelegten Rückstandsausweis keine Aufrollung der abgelaufenen Geschäftsjahre aufgrund ihrer abgegebenen neuen Umsatzsteuermeldungen ersehen könne…
…| 19.07.2004 | 72,38 | | | | 8.230,49 Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 28.8.2002 wurde vom Berufungswerber als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und MK als Kommanditist die R-KEG gegründet…
…Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist, zufolge umgründungsbedingter Übernahme des Vermögens (§ 142 HGB) der seit 1979 von ihr als Komplementärin geführten GmbH & Co KG, Rechtsnachfolgerin dieser im Firmenbuch mittlerweile (2006) gelöschten KG geworden. In den ursprünglich von der KG eingebrachten, von der Rechtsnachfolgerin aufrecht erhaltenen Berufungen…