…in Ordnern vorlägen, ebenso wie auch die Anderkonten vollständig und bankmäßig durchnummeriert vorlägen. Eine Einsicht in die Klientenakten sei zum Großteil nicht möglich, weil auch im betroffenen Zeitraum viele Akten vernichtet [worden] sind und schon deswegen eine Vollständigkeit nicht mehr gewährleistet werden könne. Ebenso seien…
…zumal Dr. Z selbst aus eigenem Antrieb anlässlich seiner Einvernahme diesbezüglich ungefragt erklärt hatte, dass eine Einsicht in die Klientenakten der Jahre 2000 bis jüngst zum Großteil nicht möglich sei, weil diese bereits vernichtet worden seien (!). Die tatsächliche Durchführung der Durchsuchungen auf Basis der mündlichen…
Will man diesen Verdacht im gegenständlichen Fall aufklären, muss man auch die Klientenakten (soweit noch greifbar, weil von Dr. Z noch nicht vernichtet) und Anderkonten des Dr. Z analysieren, um abgleichen zu können, in welchem Ausmaß die erbrachten und abgerechneten Leistungen des Anwaltes bzw. die…
…Informationen (Schreiben bzw. E-Mails von Klienten, Gesprächsnotizen, Aktenvermerke usw.), welche sich in den Klientenakten befanden, wurden daher im Rahmen der Sichtung durch den Vorsitzenden des Berufungssenates aus diesen entfernt, in der den Anhang dieser Rechtsmittelentscheidung bildenden Liste näher bezeichnet, und neuerlich versiegelt. Insoweit ist…
…OT, 2) der Firmenwert der Kanzlei, 3) sämtliche Klientenakten der Kanzlei, 4) die gesamte bewegliche Einrichtung der Kanzlei laut Inventarliste, 5) der gesamte Mitarbeiterstab der Kanzlei mit allen dienst- und arbeitsrechtlichen sowie kollektivvertraglichen Rechten und Pflichten laut Aufstellung umschrieben. Als Kaufpreis wurde eine Summe von…
…für die Anträge auf Bildungsprämie und Lehrlingsausbildungsprämie für das Jahr 2003. Die versäumte Handlung sei gestern nachgeholt worden. Anlässlich der routinenmäßigen Abrechnung der Klientenakten (Jahresabschlüsse) sei ihm am 7. September bei Überblättern der Steuererklärungsformulare aufgefallen, dass auf der betreffenden Erklärung E108c der Eingangsstempel des Finanzamtes…
…den Schluss nahe, dass er den darin geäußerten Verdacht der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung ebenfalls nicht von vorherein zu widerlegen im Stande war. Erkennbare Hauptzielrichtung der gegenständlichen Beschwerde ist die generelle vollständige Beschlagnahme der Kanzleiunterlagen, insbesondere der Klientenakten, auf die sich die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht erstrecke. Gemäß § 89…
…zu. Die dem UFS vorgelegten Stundentabellen des Sohnes für 2001, 2003 und 2004 bzw. der Angestellten 1 für 2004 sollen aus den einzelnen Klientenakten "gezogen" worden sein. Die Stundentabelle des Sohnes für 2002 konnte der Bw. wegen einer Übersiedlung und einer EDV-Betriebsumstellung nicht mehr…
…AA habe sich verstärkt aus dem Geschäftsleben der Gesellschaft zurückgezogen und keinerlei Beziehung zu Klienten mehr unterhalten. Er habe Tätigkeiten im Innenverhältnis ausgeübt, insbesondere Klientenakten und Schwesterkanzleien bearbeitet. Den dargestellten Umsätzen des AA werde widersprochen, da darin auch Umsätze anderer Personen und Fremdleistungen enthalten seien…
…natürlich" auf C, B und GG zurückzuführen gewesen. Wenig plausibel sind auch die Behauptungen, AA hätte nur Klientenakten zu bearbeiten sowie bei seinen ehemaligen Klienten festzustellen gehabt, ob bei diesen ausreichender Beratungsbedarf für einen Bezug von Leistungen über die XY bestanden hätte, weil schon nicht…
…Wesentlichen im Jänner und März 1993. Mit der Übernahme waren umfangreiche Arbeiten notwendig, wie Anlage der Stammdaten im Computer für die Lohnverrechnung und Buchhaltung und Sichtung und Ordnung der Klientenakten. Für diese Tätigkeiten wurden die 3 Sekretärinnen eingesetzt. Als Nachweis, dass Akten schon früher als…
…März 1993. Mit der Übernahme waren umfangreiche Arbeiten notwendig, wie Anlage der Stammdaten im Computer für die Lohnverrechnung und Buchhaltung und Sichtung und Ordnung der Klientenakten. Für diese Tätigkeiten wurden die 3 Sekretärinnen eingesetzt. Als Nachweis, dass Akten schon früher als von Dr. G behauptet…
…März 1993. Mit der Übernahme waren umfangreiche Arbeiten notwendig, wie Anlage der Stammdaten im Computer für die Lohnverrechnung und Buchhaltung und Sichtung und Ordnung der Klientenakten. Für diese Tätigkeiten wurden die 3 Sekretärinnen eingesetzt. Als Nachweis, dass Akten schon früher als von Dr. G behauptet…
…März 1993. Mit der Übernahme waren umfangreiche Arbeiten notwendig, wie Anlage der Stammdaten im Computer für die Lohnverrechnung und Buchhaltung und Sichtung und Ordnung der Klientenakten. Für diese Tätigkeiten wurden die 3 Sekretärinnen eingesetzt. Als Nachweis, dass Akten schon früher als von Dr. G behauptet…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
Für die Behauptung des Bw., es habe weiterhin bis 1990 Streit mit dem Klienten geherrscht, findet sich im Handakt keinerlei Hinweis. Diese Behauptung des Bw. erweist sich daher als unglaubwürdig. Auch die eidesstattliche Erklärung des Klienten aus dem Jahr 1995 ist unstimmig, lebensfremd und unglaubwürdig…
In Zusammenhang mit der geforderten Einsichtnahme der Berufungsbehörde in Bankunterlagen wurde der Bw. bereits im Zuge des Erörterungstermines auf seine erhöhte Mitwirkungspflicht hingewiesen, da in Folge des Bankgeheimnisses die Ermittlungsmöglichkeiten des Unabhängigen Finanzsenates eingeschränkt sind. Fragen über die Mittelherkunft beantwortete der Bw. mit dem Hinweis…
Ausdruck gebracht worden sei, sondern es sei seitens des Prüfers bereits im Laufe der Prüfung (Dezember 2002 bzw. Jänner 2003) ersucht worden, sämtliche damit zusammenhängende Unterlagen vorzulegen. Da die Vorlage etwaiger Unterlagen im Zusammenhang mit der Prüfungsfeststellung laut Besprechungsprogramm vom 24. Februar 2003 (dem Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 21. April 2006 über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Franz Burkert & Co, gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1991, 1992, 1993 und 1994, Körperschaftsteuer für die Jahre 1991, 1992, 1993…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., A-Str. 95, vertreten durch Helga Reutner, Steuerberaterin, 3680 Persenbeug, Habsburgstraße 20, vom 1. Juli 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 5. Juni 2008 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils für das…