…Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsehen, die sich ständig in einem anderen Staat aufhalten, ist § 5 Abs. 4 idF. des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 297/1995 weiter anzuwenden, bis völkerrechtlich anderes bestimmt ist". Da Abkommen zwischen der Republik Österreich und Republik Bosnien-Herzegowina wurde zum 30…
…Bw. bestritt nicht die Feststellung der Abgabenbehörde I. Instanz, wonach sich die im Antrag angeführten Kinder im beantragten Zeitraum ständig in Bosnien-Herzegowina aufhielten. Die Abgabenbehörde I. Instanz legte die gegenständliche Berufung der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vor. Dem rechtlichen Vertreter des Bw. wurde…
…Bw. bestritt nicht die Feststellung der Abgabenbehörde I. Instanz, wonach sich die im Antrag angeführten Kinder im beantragten Zeitraum ständig in Bosnien-Herzegowina aufhielten. Die Abgabenbehörde I. Instanz legte die gegenständliche Berufung der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vor. Dem rechtlichen Vertreter des Bw. wurde…
…Schuljahres 2011/2012 eine Schule in der Bundesrepublik Bosnien und Herzegowina besuchen. Das Finanzamt ging auf Grundlage dieses Sachverhalts davon aus, dass sich die beiden Kinder im Sinn des § 5 Abs. 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) ständig im Ausland aufhielten. In der Folge forderte das…
…November 2006 den Antrag auf Familienbeihilfe für ihre Tochter, ebenfalls Staatsbürgerschaft Bosnien und Herzegowina. Die Bw. und ihr Gatten halten sich seit März 2001 in Österreich auf. Sie und Ihr Gatte sind in Wien seit dem WS 2001/2002 als ordentliche Studenten angemeldet (Aufenthaltserlaubnis Ausbildung …
…Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Ich halte mich seit mehreren Jahren rechtmäßig in Österreich auf und (bin) in Österreich entsprechend den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes rechtmäßig unselbständig beschäftigt. Meine minderjährigen Kinder D... und A…
…Republik Bosnien-Herzegowina (Kündigungsbestimmung BGBl. Nr. 347/1996). Seit Oktober 1996 besteht daher kein Abkommen mehr, welches vorsieht, dass eine in Österreich lebende, anspruchsberechtigte Person, einen Anspruch auf Familienbeihilfe hätte, wenn das Kind (die Kinder), für das (die) Familienbeihilfe begehrt wird, sich ständig in der…
…Republik Bosnien-Herzegowina (Kündigungsbestimmung BGBl. Nr. 347/1996). Seit Oktober 1996 besteht daher kein Abkommen mehr, welches vorsieht, dass eine in Österreich lebende, anspruchsberechtigte Person, einen Anspruch auf Familienbeihilfe hätte, wenn das Kind (die Kinder), für das (die) Familienbeihilfe begehrt wird, sich ständig in der…
…bestand kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhielten, es sei denn, dass die Gegenseitigkeit durch Staatsvertrag verbürgt war. Art. 29 des bis zu seiner Kündigung (BGBl. Nr. 347/1996) zwischen der Republik Österreich und der Republik Bosnien-Herzegowina weiter angewendeten…
…Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, in der Fassung des Bundesgesetzblattes Nr. 201/1996, besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gibt. Das Abkommen für soziale Sicherheit mit Bosnien, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet, wurde…
…bestand kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhielten, es sei denn, dass die Gegenseitigkeit durch Staatsvertrag verbürgt war. Art. 29 des bis zu seiner Kündigung (BGBl. Nr. 347/1996) zwischen der Republik Österreich und der Republik Bosnien-Herzegowina weiter angewendeten…
…und hätten keine Einkünfte. Ab März 1993 bis jetzt habe niemand, auch die Eltern nicht, in Jugoslawien bzw. Bosnien einen Anspruch auf Familienbeihilfe für das erwähnte Enkelkind gehabt. Das einzige Haushaltsmitglied, welches über Einkünfte verfüge, sei seit März 1993 der Berufungswerber, welcher sich auf einstweiliger…
…und hätten keine Einkünfte. Ab Februar 1993 bis jetzt habe niemand, auch die Eltern nicht, in Jugoslawien bzw. Bosnien einen Anspruch auf Familienbeihilfe für die erwähnten Enkelkinder gehabt. Das einzige Haushaltsmitglied, welches über Einkünfte verfüge, sei seit Februar 1993 der Berufungswerber, welcher sich auf einstweiliger…
…November 2004. In den Einkommensteuerbescheiden der Jahre 1999 bis 2003 erfolgte eine Schätzung des Unterhaltsbedarfes für die sich ständig im Ausland aufhaltenden Kinder des Bw. unter Ansatz eines monatlichen Betrages von € 50,-- (pro Kind) und eine Berücksichtigung des halben Unterhaltes ohne Abzug eines Selbstbehaltes…
…als Kinder iSd Familienbeihilfenrechtes. Demnach ist das Abkommen im Streitzeitraum auch für einen in Österreich beschäftigten Großelternteil anzuwenden. Nach den obigen Ausführungen ist der Anspruch auf ausländische Beihilfe beihilfenschädlich: Der Bw. führt dazu aus, dass ein Anspruch auf Familienbeihilfe auf dem Gebiet Bosnien-Herzegowina im…
…besitzen, u.a. dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen. Gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 besteht kein Anspruch für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, es sei denn…
…hätten keine sonstigen Einkünfte. Ab April 1992 bis jetzt habe in Jugoslawien bzw. Bosnien weder jemand einen Anspruch auf Familienbeihilfe gehabt, noch habe jemand Familienbeihilfe für die genannten Enkelkinder bezogen. Das einzige Haushaltsmitglied, welches über Einkünfte verfüge, sei seit April 1992 der Berufungswerber, welcher sich…
…sei ob diese Umstände seitens der Stadt BJ tatsächlich in einem ordentlichen Verfahren erhoben worden seien. Die offizielle Feststellung derart persönlicher Umstände zähle mit Sicherheit auch in Bosnien-Herzegowina nicht zu den Aufgaben einer Stadtverwaltung. Es stelle sich die Frage ob diesbezüglich ein Gefälligkeitsakt vorliege.…
…Familienwohnsitz in Bosnien habe, hätten die meisten Gastarbeiter aus dem ehemaligen Jugoslawien bis zum Jahr 1996 keinen Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre im ehemaligen Jugoslawien lebenden mj. Kinder gehabt, weil sich deren Mittelpunkt der Lebensinteressen dort befunden habe. Richtig sei, dass der Berufungswerber auf Grund…
…zum Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina, begrenzt mit dem höchsten in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 angeführten Pendlerpauschale von 2.421 €). Zudem beantragte er wiederum die pauschale Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für drei unterhaltsberechtigte Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und…