…Berufsausbildung ist die Erlangung der für die Ausübung des angestrebten Berufes erforderlichen fachlichen Qualifikation. Wobei die Ausrichtung des Werdegangs immer auf einen konkreten Beruf gerichtet sein muss (VwGH 20.9.2001, 2000/15/0192). Der Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache ist Voraussetzung für die…
…März 2002 geht hervor, dass als Dolmetscherin die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin der Fa.A., M.S. fungiert hat, da der Bf. ganz offensichtlich nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt hat. Strittig ist im gegenständlichen Verfahren insbesondere der Umstand, ob die als Dolmetscherin…
…sprachlichen Gründen über längere Zeit dem Unterricht zu folgen, gleichzusetzen. Es kann ebenso nicht dem Gesetz entsprechen, Kinder von Inländern, denen jedenfalls keine rechtlichen Hindernisse, am Arbeitsmarkt in Österreich erfolgreich zu sein, entgegenstehen, und die zumeist auf Grund besserer Schulerfolge und Kenntnisse der deutschen Sprache…
…der Verwaltungsgerichtshof klar zum Ausdruck gebracht, dass mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache keinen Wiedereinsetzungsgrund bilden. Daran vermag nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates auch die Tatsache, dass im gegenständlichen Fall die Erledigung einer österreichischen Verwaltungsbehörde im Ausland zugestellt wurde, nichts zu ändern. Allenfalls könnte, wie der…
…Dragan A. hat das Vermögensverzeichnis Angaben über die Anzahl und der Höhe der Kautionen zu enthalten, die Ausländer anlässlich des Abschlusses von Stromlieferungsverträgen zu zahlen haben. 2) Voraussetzung für die erfolgreiche Führung einer Personengesellschaft ist eine fachliche Ausbildung samt Kenntnis der deutschen Sprache, sollen beispielsweise…
…zugleich auch als der Standort seines Gewerbes angegeben wird - gemeinsam mit Freunden und beträgt die monatliche Miete des Bw. € 100. Der über keine Kenntnisse der deutschen Sprache verfügende Bw. gelangte am 1. August 2004 an die I. Bau GmbH. In der Folge war die…
…Mietvertrag hingewiesen. Der Berufungswerber ist Bauhilfsarbeiter und war und ist mangels entsprechender Kenntnisse der deutschen Sprache intellektuell gar nicht in der Lage, den vom Vermieter bzw. vom Gebäudeverwalter aufgesetzten und ihm vorgelegten Mietvertrag zu prüfen und im einzelnen zu verstehen. Der Rechtsvertreter wiederum vermutet, dass…
…Bachelorstudium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Bachelorstudium Wirtschaftsrecht, Masterstudium Wirtschaftsrecht, Masterstudium Wirtschaftspädagogik, Masterstudium Wirtschaftsinformatik, Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Englisch unter bestimmten Voraussetzungen) und Doktoratstudium Wirtschaftsrecht. Folgende Studien werden auf Englisch abgehalten: PhD in Finance Für die deutschsprachigen Studien müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen…
…als der Bf bereits seit dem Jahr 1980 ununterbrochen in Braunau, also in Österreich lebt und arbeitet und sich in dieser derart langen Zeit (25 Jahre) sicherlich ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache angeeignet hat. Wenn der Bf in seiner Beschwerdeeingabe vom 3.5.2006 nunmehr…
…bestünden in seinem Studium und in der Vertiefung der Kenntnisse der deutschen Sprache sowohl als Unterrichts- wie als Umgangssprache. Das Studium nehme ihn ganzjährig in Anspruch, und er könne sich keine intensivere oder gehaltvollere Beziehung und Bindung zu Österreich vorstellen, als sein Universitätsstudium. Der Bw…
…der im Finanzamtsakt befindlichen Kopie aus dem Reisepass) in Österreich mit einem unbefristeten Visum auf, - wurde mit Bescheid der Technischen Universität Wien (TU) vom 18.10.2005 ab dem Wintersemester 2005/06 - unter der Voraussetzung des Nachweises der Kenntnis der deutschen Sprache - zum Studium der…
…Wien zu Kunden in Österreich durchgeführt worden seien, bejahte der Bf. Am Ende der Einvernahme verweigerte der Bf. mit Hinweis auf seine mangelnden Kenntnisse der deutschen Sprache die Unterfertigung der Niederschrift. Die niederschriftlich festgehaltenen Aussagen des Bf. betreffend die Zwischenlagerung in Wien decken sich auch…
…nachzuweisen. Dieser Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache ist für internationale Studierende grundsätzlich die Voraussetzung für ein Studium an einer österreichischen Universität und damit für eine Vielzahl möglicher Berufe und kann auch ohne Besuch eines Vorstudienlehrganges erbracht werden. In der vom Sohn der Bw…
…in der Zukunft ausschließlich in Österreich. Meine gesamten persönlichen Interessen und Bindungen beziehen sich auf Österreich und mein Studium, das ich hier absolviere. Daneben habe ich keine anderen Interessen, vor allem nicht in die Türkei. Durch mein Studium vertiefen sich die Kenntnisse der deutschen Sprache…
…wenig Deutsch können und/oder in einzelnen Fächern Ergänzungsprüfungen zu ihrem Reifezeugnis ablegen müssen. Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gemäß § 37 des Universitäts-Studiengesetz (UniStG) idF BGBl. I Nr. 48/1997, in Kraft getreten mit 01.08.1997, die Kenntnis der deutschen Sprache im…
…der Verwaltungsgerichtshof klar zum Ausdruck gebracht, dass mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache keinen Wiedereinsetzungsgrund bilden. Daran vermag nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates auch die Tatsache, dass im gegenständlichen Fall die Erledigung einer österreichischen Verwaltungsbehörde im Ausland zugestellt wurde, nichts zu ändern. Allenfalls könnte, wie der…
…von der IGGiÖ. Gründliche Kenntnisse der Lehre des Islams und der Einrichtungen der IGGiÖ müssen vorhanden sein sowie ein unbescholtener Lebenswandel. Die Eignung muss durch eine Anhörung vor dem Obersten Rat oder eines von diesem ermächtigten Gremiums bestätigt werden. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist…
…von der IGGiÖ. Gründliche Kenntnisse der Lehre des Islams und der Einrichtungen der IGGiÖ müssen vorhanden sein sowie ein unbescholtener Lebenswandel. Die Eignung muss durch eine Anhörung vor dem Obersten Rat oder eines von diesem ermächtigten Gremiums bestätigt werden. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist…
…Studienfortgang erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie die Fähigkeit zu ihrer Verwendung in dem Ausmaß, in dem die Verwendung für das Verständnis der einschlägigen Texte unbedingt erforderlich ist, nachzuweisen. Die Berufungsbehörde geht aufgrund der von der Bw. im Zuge der Antragstellung…
…von der IGGiÖ. Gründliche Kenntnisse der Lehre des Islams und der Einrichtungen der IGGiÖ müssen vorhanden sein sowie ein unbescholtener Lebenswandel. Die Eignung muss durch eine Anhörung vor dem Obersten Rat oder eines von diesem ermächtigten Gremiums bestätigt werden. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist…