…ein. Gesamtrechtsnachfolger war die bisherige Komplementärin. An diese wäre der angefochtene Bescheid zu richten gewesen und wird daher auch dieser Zurückweisungsbescheid ihr als Adressatin zugestellt. Dem unabhängigen Finanzsaenat oblag es daher, da diesfalls kein Schriftsatz mit Bescheidcharakter vorlag, die Berufung als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz…
…wurde. Nach § 243 BAO sind, soweit in Abgabenvorschriften nichts anderes bestimmt ist, Berufungen gegen von den Abgabenbehörden erster Instanz erlassene Bescheide zulässig. Nicht zulässig sind daher Berufungen gegen behördliche Erledigungen, denen kein Bescheidcharakter zukommt (Ritz, BAO3, § 243 Tz 6). Gemäß § 92 Abs. 1 BAO sind…
…eine Tatsachenwürdigung. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 4, Tz 44.2, sprechen von einer Beurkundung mit Bescheidcharakter. Nach dieser Rechtsmeinung würde es sich um ein "neu entstandenes" Beweismittel handeln. Zudem sind auch der Umfang bzw. die Höhe der Forschungsaufwendungen nicht Gegenstand dieser Bescheinigung, auch wenn das Bundesministerium…
…sämtliche der im Rückstand ausgewiesenen lohnabhängigen Abgaben gehörten - seien keine Bescheide auszufertigen. II) Haftungsinanspruchnahme Die Begründung entspricht jener in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 1. Juli 2011, RV/0178-F/10, weshalb zur Vermeidung von Wiederholungen auf diese verwiesen wird. Mit Schriftsatz vom 25…
…keine Gesamtschuld mehr vorliege bzw. in eventu auf Nachsicht von der Einhebung dieser Zinsen. Zusammengefasst hatte die BW in diesen genannten Schriftsätzen dargelegt, dass A das in Frage stehende Projekt mit C durchgeführt hätte und ihr Gatte sie zur Beteiligung an diesem Liegenschaftskauf gedrängt hätte…
…Recht. Zu den mit Schriftsätzen vom 27. September 2010 weiters eingelegten Berufungen betreffend "Einkommensteuerbescheide für 2005, 2006, 2007 und 2008 vom 31. August 2010" sind aktenkundig keine Berufungsvorentscheidungen ergangen. Über diese gleichfalls der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegten Berufungen wird daher mit den gegenständlichen Rechtsmittelerledigungen erstmals…
…keine Berufung erhoben habe, sei der Bescheid rechtskräftig geworden. Gegen dieses Informationsschreiben erhob der Bw. mit Schriftsatz vom 2. September 2012 Berufung, welche vom Finanzamt mit Zurückweisungsbescheid vom 10. September 2012 zurückgewiesen wurde, weil nur Bescheide mit Berufung anfechtbar seien und das Informationsschreiben keinen Bescheidcharakter…
…den Antrag auf Entscheidung durch den UFS (Devolutionsantrag). Ich beantrage die Festsetzung der gegenständlichen Zwangs- und Ordnungsstrafen mit Null, da diese keine aktenmäßige Deckung besitzen." Mit Schriftsatz vom 2.8.2004 (RD/0052-W/04): "Betrifft: Buchungsmitteilung Nr. 9 vom 02.05.2001 des Finanzamtes .…
…er ist daher kein Bescheid (vgl VwGH 24.6.1988, 85/17/103). Beurkundungen (Bescheinigungen) sind also nicht Ausdruck behördlichen (normativen) Wollens, sondern Ausdruck behördlichen Wissens. Da mit (bloßen) Beurkundungen und Bescheinigungen nicht normativ über Rechte oder Rechtsverhältnisse verbindlich abgesprochen wird, fehlen dieser Art von…
…wies die Berufung mit Bescheid vom 4. November 2009 GZ RV/3221-W/09 gemäß § 273 BAO zurück, nachdem auf der behördlichen Erledigung des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20. August 2009 die Behördenbezeichnung fehlte und der Erledigung daher kein Bescheidcharakter zukam. Mit Bescheid vom…
…bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (siehe zu alldem Ritz, BAO³, § 273, Rz 2 ff und die dort zitierte Judikatur). Dass der Erledigung vom 2. April 2005 keine Bescheidqualität zukommt…
…er ist daher kein Bescheid (vgl VwGH 24.6.1988, 85/17/103). Beurkundungen (Bescheinigungen) sind also nicht Ausdruck behördlichen (normativen) Wollens, sondern Ausdruck behördlichen Wissens. Da mit (bloßen) Beurkundungen und Bescheinigungen nicht normativ über Rechte oder Rechtsverhältnisse verbindlich abgesprochen wird, fehlen dieser Art von…
…er ist daher kein Bescheid (vgl VwGH 24.6.1988, 85/17/103). Beurkundungen (Bescheinigungen) sind also nicht Ausdruck behördlichen (normativen) Wollens, sondern Ausdruck behördlichen Wissens. Da mit (bloßen) Beurkundungen und Bescheinigungen nicht normativ über Rechte oder Rechtsverhältnisse verbindlich abgesprochen wird, fehlen dieser Art von…
…entnehmen, dass die konkrete Rsb - Sendung der Bw. beim postalischen Zustellversuch am 17. November 2010 an der Wohnadresse nicht ausgehändigt werden konnte, sie jedoch von einem dortigen Mitbewohner (Unterschrift "NN") übernommen wurde. Mit Schriftsatz vom 27. Dezember 2010, eingelangt beim Finanzamt am 28. dieses Monats…
…die Berufungswerberin mit Schriftsatz vom 23. Jänner 2006 "Berufung" erhoben und damit im Wesentlichen begehrt, den Erhöhungsbetrag für fünf Jahre rückwirkend zu gewähren. Nach Einholung eines weiteren Gutachtens vom "Bundessozialamt" hat das Finanzamt diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 30. März 2006 abgewiesen. Mit Schriftsatz vom…
…es kann mit sachlich fundierten Argumenten jedoch nicht gerechtfertigt werden, dass binnen derart kurzer Zeit (Mai 2011) mir mitgeteilt wird, dass ich für meinen Sohn nunmehr keine Familienbeihilfe erhalte und mir damit (Ersatz-) Aufwendungen auferlegt wurden die ich kurzfristig nicht tragen konnte und meinem Sohn…
…Vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Steiermark wurde im ärztlichen Sachverständigengutachten ein Grad der Behinderung unter 50 vH festgestellt. Das Finanzamt erließ mit 9. Februar 2010 eine Mitteilung über die Einstellung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe. Gegen diese Mitteilung hat die Berufungswerberin mit Schriftsatz vom 29…
…Original): "Mit Bescheid vom 07.05.2008 - eingelangt am 14.05.2008 - wurde festgestellt, dass der dem oben genannten Einkommensteuerbescheid 1989 zugrunde liegende Bescheid gem. § 188 BAO vom 10.02.1997 mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehlt und dieser somit keine normative Kraft entfalten konnte…
…Dieses Schreiben ist kein Bescheid. Es fehlt ihm der Bescheidcharakter. Aus diesem Grunde ist eine dagegen gerichtete Berufung als unzulässig zurückzuweisen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass über den Bescheid betreffend die Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2003 mit der Berufungsentscheidung des Unabhängigen…
…kann daher kein Erfolg beschieden sein. 2) Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid: Die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde (§ 273 BAO). Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter sind als…