…unter Hinweis auf Erlässe des BMF, die im Zusammenhang mit den Einkommensteuerbestimmungen zur Einhebung der Kapitalertragsteuer stehen, mit der Begründung ab, dass Kassenobligation nicht zu den Forderungen denen ein Bankgeschäft zu Grunde liegt (im Sinne des § 93 Abs. 2 Z. 3b EStG) zählen sondern es…
…539,27 festgesetzt. Die Fälligkeit des angefochtenen Bescheides bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Akteninhalt hatte Herr P im Jahr 1995 S 15 Mio. in Wertpapieren bei der X-Bank, konkret in 5 Kassenobligationen mit den Nrn. XY zu je S 3 Mio., veranlagt. Nach dessen Tod…
…im Betrag von € 65.539,27 festgesetzt und im Übrigen die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass es sich bei der Kassenobligation nicht um eine steuerbefreite "Geldeinlage" bei Kreditinstituten, sondern um ein "Forderungswertpapier" handle. Die Bw hat dagegen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben. Mit Erkenntnis…
…Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden in …
…240 Abs. 3 BAO auf Rückerstattung von Kapitalertragsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erwarb im Rahmen der Neuemission eine im August 2010 aufgelegte Kassenobligation einer inländischen Raiffeisenkasse im Nennwert von € 100.000,--. Die…
…2003 vorgehaltenen Umstand, der Betrag von öS 500.000,00 gerundet, genau öS 504.284,00, beziehe sich auf Wertpapierzugänge auf dem Konto 018 (Bgld. Anleihe und Kassenobligationen), bei welchem es sich, durch die Berufungsbeilagen bestätigt, um ein ihr selbst zuzurechnendes Konto handle, ließ die…
…zu verstehen, die keine Anteilsrechte, sondern Forderungsrechte verbriefen. Dies sind vor allem Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Schatzscheine Kassenobligationen sowie obligationenähnliche Genussrechte ( = Genussscheine). Weiters ist in den Erläuterungen zum Abgabenänderungsgesetz 1996 zur Änderung des § 97 Abs. 1 und 2 EStG ausgeführt, dass die Ergänzung sicherstellen soll, dass…
…von mindestens fünf Jahren entsprochen. Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-)Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters so genannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-)Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden in …
…Jahren entsprechen. Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden in § 93 Abs. 3 Z…
…2003 ist diesbezüglich nichts zu gewinnen. Ankauf Wertpapiere 1994 ATS 500.000,00 laut Bp-Stellungnahme: Der Betrag von ATS 500.000,00 ( gerundet, genau ATS 504.284,00) bezieht sich auf Wertpapierzugänge auf dem Konto 018 (Bgld.Anleihe und Kassenobligationen), bei welchem es sich…
…Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden in …
…wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind…
…wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind…
…wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind…
…wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind…
…wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind…
…wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind…
…wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind…
…Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden in …
…festgesetzte Avalprovision (Tz. 19 BP-Bericht) wurde von der BP ausführlich dargelegt, dass die Bw. das Risiko trage anstatt mündelsicherer Kassenobligationen letztlich im Wert gesunkene Unternehmensanteile innezuhaben. Es bestehe eine Analogie zur Bürgschaft. Außerdem würde eine solche Verpflichtung kein Fremder eingehen. Der der Kreditnehmerin zugewendete…