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UFSK RV/0617-K/081. Ermittlung der Kalamitätseinkünfte bei Anwendung der jeweiligen LuF PauschVO. 2. Außerordentliche Waldnutzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2011Teil 1/2

…2139/64, ÖStZB 1965, 157). In den Jahren 2004, 2005 und 2006 wurde lt. BP die Berechnung der Waldnutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) abgeändert. Vom erzielten Durchschnittspreis pro Festmeter sind lt. BP die pauschalen Betriebsausgaben in Höhe von 60% in Abzug zu bringen. Lt. Erkl…

UFSG RV/0536-G/06Ermittlung der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2007

…von 70% der Erlöse berechnet. Gleichzeitig ermittelte der Bw. die in seinem Betrieb anfallenden Einkünfte aus Kalamitätsnutzung in Höhe von 55.357,28 Euro. Diese berechnete er ebenfalls als Differenz der Roherlöse und der pauschalen Betriebsausgaben in Höhe von 70%, vermindert um 20% Ausgaben für…

UFSK RV/0617-K/081. Ermittlung der Kalamitätseinkünfte bei Anwendung der jeweiligen LuF PauschVO. 2. Außerordentliche Waldnutzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2011Teil 2/2

…neben der Kalamitätsnutzung vorgenommenen Einschlages das Vorliegen von aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Waldnutzungen - wie dargelegt - zu verneinen ist, unterliegen lediglich die aus der Kalamitätsnutzung resultierenden Einkünfte dem begünstigten Steuersatz. Demzufolge sind die die Kalamitätseinkünfte übersteigenden Einkünfte mit dem Normalsteuersatz zu besteuern und erübrigt sich ein…

UFSG RV/0109-G/08Gewinnermittlung bei Einkünften aus Kalamitätsnutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009

…Bw. wurden im verfahrensgegenständlichen Zeitraum 500 fm Kalamitätsholz aufgearbeitet und verkauft, woraus ein Kalamitätsroherlös aus Eigenschlägerung in Höhe von 12.988,16 Euro und aus Stockverkauf in Höhe von 16.889,10 Euro (= insgesamt 29.877,26 Euro) erzielt wurde. Der Gewinn der Bw…

UFSG RV/0642-G/07Übertragungsrücklage bei Kalamitätsnutzung vor BGBl. I 180/2004 nicht zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2008

…Strittig ist die Frage, ob im Streitjahr die Hälfte der Einkünfte aus der Veräußerung von Kalamitätsholz einer Übertragungsrücklage zugeführt werden kann. Unstrittig ist die Aufdeckung der stillen Reserven im Streitjahr und deren Höhe. Für das Jahr 2003 betrug der erklärte Gesamtbetrag der Einkünfte 283.982…

UFSG RV/0758-G/091. Ermittlung der Einnahmen aus besonderen Waldnutzungen 2. Unentgeltlich vergebene Wildabschüsse (eines Forstwirtes) zum Zwecke der Erfüllung des Abschussplanes sind keine Entnahmen iSd. EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2013

…die über hauptberuflich im Jagdbetrieb angestellte Förster sowie Berufsjäger verfügen. (.....)" (4) Das Finanzamt begründete seine abweisende Berufungsvorentscheidung im Wesentlichen wie folgt: Hälftesteuersatz: Bei Kalamitätsnutzungen sei weniger Erlös - bei gleichzeitig höheren Holzerntekosten - zu lukrieren, welchem Umstand seitens der Abgabenbehörde mit einem "hieramtlichen Schadholzabschlag von 35% Rechnung…

UFSL RV/0934-L/05Gewährung des Hälftesteuersatzes für Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen gem. § 37 Abs. 6 EStG 1988.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2008

… 37 Abs. 6 EStG 1988 unterscheidet zwei Arten der besonderen Waldnutzung, nämlich a) die außerordentliche Waldnutzung b) die Waldnutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung). Einkünfte aus außerordentlicher Waldnutzung sind solche, die aus wirtschaftlichen Gründen geboten sind und die über die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig zu erzielenden…

UFSG RV/0831-G/07Begünstigte Besteuerung außerordentlicher Waldnutzungen nach § 37 EStG 1988 im Anwendungsbereich der LuF PauschVO 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2013

…Gewinns hatte der Bw gemäß den Bestimmungen der anzuwendenden LuF PauschVO 2001 vom erzielten Holzerlös pauschal 70% Betriebsausgaben in Abzug gebracht. Da nach den Angaben des Bw 440,35 fm des vorgenommenen Gesamteinschlags auf außerordentliche Waldnutzungen entfallen waren (290 fm Kalamitätsnutzung, 150,35 fm Überhieb)…

UFSW RV/2303-W/06Einbringung eines Forstbetriebes in eine KEG duch den wirtschaftlichen Eigentümer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.01.2011

…erweitert wird, dass auch insbesondere auf die übergebenen Liegenschaften entfallende Erlöse aus a) allfälligen forstlichen Kalamitätsnutzungen aber auch aus Überschlägerungen, b) Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Führung des Forstbetriebes, c) Versicherungsentschädigungen, d) Entschädigungen für entzogene Besitzvorteile oder Dritten zwangsweise eingeräumte Rechte, wie…

UFSW RV/1722-W/06Liebhaberei bei einem jahrelang Verluste erwirtschaftenden Forstgut mit hohen stillen Reserven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009Teil 2/5

…einschließlich von Begradigungshieben und kleinerer Absäumungen. Da ein "Materialbuch" nicht vorhanden ist, ist weder eine mengenmäßige Abgrenzung noch eine detaillierte Nachkalkulation der Nutzungen möglich. Durch Kalamitäten verursachte Schäden an Forstwegen konnten nicht vorgezeigt werden. Waldbestände, vor allem die Altersklassen II und III, sind durch Schälschäden -…

UFSW RV/1722-W/06Liebhaberei bei einem jahrelang Verluste erwirtschaftenden Forstgut mit hohen stillen Reserven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009Teil 3/5

…25: 1990: 1.060 Efm, 2002: 622 Efm, 2003: 1.077 Efm o) Amts-SV, Seite 27, 35: Kalamitätsanteil 16%, Österreichschnitt 30% o) Bw.: Seite 38: Statistik nicht zielführend, konkrete Auswirkungen. Keine Analyse wie Ergebnis ohne Katastrophenschäden Wie wäre Ergebnis ohne Katastrophenschäden? Vorbringen der Parteien…

UFSW RV/3711-W/10Steuerbefreiung für Katastrophenbeihilfen von Waldschäden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.02.2013

…Teil als minderwertigeres Brennholz verkauft werden. Dieses Ausmaß der Holzentwertung wurde im Gutachten als erhöht, aber nicht stark erhöht festgestellt. Dies stimmt auch mit den relativ guten Durchschnittserlös von € 84,3 pro Festmeter bei 54% Kalamitätsholzanteil, davon 84% Sturmholz, überein. Daraus ist zu schließen…

UFSW RV/1722-W/06Liebhaberei bei einem jahrelang Verluste erwirtschaftenden Forstgut mit hohen stillen Reserven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009Teil 4/5

…ins Treffen, dass das Betriebsergebnis durch mehrfache Katastrophenschäden beeinträchtigt worden sei. Demgegenüber erklärt der vom Finanzamt beigezogene Sachverständige Dr. M., der Kalamitätsanteil betrage im Österreichschnitt 30%, während er im Betrieb H.-Alm nur 16% ausmache. Eine Darstellung, wie das Betriebsergebnis ohne Katastrophenschäden ausgefallen wäre, wurde…

UFSW RV/1722-W/06Liebhaberei bei einem jahrelang Verluste erwirtschaftenden Forstgut mit hohen stillen Reserven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009Teil 5/5

… 6 Z 2 lit. b EStG 1988 Gebrauch gemacht wird und dadurch vorzeitig noch nicht verwirklichte Gewinne versteuert werden - ansammeln. Schließlich kommt es immer wieder zu Katastrophenschäden und daraus resultierend ertragsärmere Kalamitätsnutzungen. Aus einer bloß jahresbezogenen Gewinn- bzw. Verlustbetrachtung allein unter Außerachtlassung der beträchtlichen stillen…

UFSL RV/0076-L/04Einkommensverwendung, Zurechnung der Einkunftsquelle, Führung des gesamten Betriebes durch einen Miteigentümer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2006

…übernommen wurde. Bezüglich dem allenfalls mitüberlassenen Anteil an Waldgrundstücken wird vereinbart, dass Durchforstungen bzw. sonstige Holzentnahmen nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen zu erfolgen haben und nur im Einvernehmen beider Vertragsparteien vorgenommen werden dürfen. Dasselbe gilt für erforderliche Kalamitätsschlägerungen (z.B. wegen Sturm, Käferbefall etc.). VI. Der Nutzungsgeber…