…schon ein unentschuldbarer Irrtum im Sinne des § 9 FinStrG bewirkt, dass dem Täter "nur mehr" Fahrlässigkeit zugerechnet werden darf, die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG jedoch Wissentlichkeit fordert, ist allein schon aus diesem Grund der Beschwerde stattzugeben. Aus der Verpflichtung zur amtswegigen…
…€ 170.000,-- bestehen. Sorgepflichten bestehen für vier Kinder. Weiters wurde festgestellt, dass der Beschuldigte (seiner Aussage nach) keine Kenntnis über die Verpflichtung zur Einreichung von Voranmeldungen gehabt hat. Nach Aussage des Verteidigers hat die Steuerberatungskanzlei erst Mitte des Jahres 2003 von der neuerlichen selbständigen…
…überschritten hätten, deutet auf einen Rechtsirrtum über die Notwendigkeit der quartalsmäßigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen hin, der eine Strafbarkeit wegen des angeschuldeten Finanzvergehens ausschließt. Gemäß § 9 FinStrG wird d em Täter weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zugerechnet, wenn ihm bei einer Tat ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der…
…und wurden zudem auch in nicht verfahrensgegenständlichen Zeiträumen die UVA`s termingerecht für die GmbH erstattet. Die Bf. hat daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zweifelsfrei zumindest mit bedingtem Vorsatz ihre aus § 21 UStG 1994 resultierenden Verpflichtungen verletzt und in weiterer Folge aber auch gewusst…
… 57 Abs.1 Handelskammergesetz) liegt vor" angekreuzt; das Feld über die Höhe der 1998 entrichteten KU wurde leer gelassen (Finanzstrafakt Bl. 57). Anlässlich einer am 20. Juli 1999 begonnenen UVA-Prüfung zu ABNr. 205022/99 der Großbetriebsprüfung Feldkirch wurde der Prüfer auf den Umstand der…
…0608-L/10). Würde schon ein (nicht durch besondere Umstände veranlasster) bloßer Irrtum über die maßgebliche Rechtslage als Grund für die Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen anerkannt, liefe dies im Ergebnis auf die Bedeutungslosigkeit gesetzlicher Entrichtungsfristen und der Verpflichtung zu ihrer Wahrung hinaus. Ein derart weites Verständnis…
…die Abgabe der Steuererklärungen einfordernden Schreiben finanzstrafrechtliche Konsequenzen haben könnte, ist belanglos, weil ein Irrtum über die Strafbarkeit eines tatbildmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens unbeachtlich ist. Der Umstand, dass der Bw steuerlich nicht vertreten war bzw. sein steuerlicher Vertreter wegen ausständiger Honorarforderungen seine Tätigkeit für ihn…
…die Abgabenbehörde das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bereits verwirklicht worden ist. Ein bloßer Irrtum über die Strafbarkeit eines Verhaltens ist finanzstrafrechtlich unbeachtlich (z.B. VwGH 22.2.2007, 2005/14/0077). Dem Beschwerdeführer war zweifelsfrei bekannt, dass Umsätze getätigt wurden und…
…und wurden zudem auch in nicht verfahrensgegenständlichen Zeiträumen die UVA`s termingerecht für die GmbH erstattet. Frau d hat daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zweifelsfrei zumindest mit bedingtem Vorsatz ihre aus § 21 UStG 1994 resultierenden Verpflichtungen verletzt und in weiterer Folge aber auch gewusst…
…ihm sei nicht erkennbar gewesen, dass er das Tatbild des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirkliche, so macht er damit einen Irrtum über die Strafbarkeit geltend, welcher unbeachtlich ist (vgl. Fellner, aaO, Rz. 7 zu § 9 FinStrG mit weiteren Nachweisen). Es bestehen damit nach…
…BW verantwortlich. Dieser ansonsten sehr verlässlichen und gewissenhaften Mitarbeiterin sei vermutlich auf Grund einer eher kurzen Einarbeitungszeit als Nachfolgerin ihrer pensionierten Vorgängerin ein folgenschwerer Irrtum unterlaufen. Frau W, die sich bis zu diesem Zeitpunkt keine Bestätigungen über die elektronisch übermittelten Finanzamtsmeldungen ausgedruckt habe, sei bis…
…Somit sei in der unterjährigen Buchhaltung keine Zahllast ausgewiesen gewesen, weshalb der Geschäftsführer keine Verpflichtung zur Abgabe einer UVA erkannt habe. Erst bei Erstellung des Jahresabschlusses sei evident geworden, dass aufgrund der unecht befreiten Umsätze eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge in abzugsfähig und nicht abzugsfähig vorzunehmen…
…13/0054). Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages tritt unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides ein. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO nur eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, wobei ein Bescheid über einen Säumniszuschlag auch dann rechtmäßig ist…
…von ihm übernommenen Verpflichtungen keine Meldungen getätigt habe und sohin namens des Beschuldigten seiner Offenlegungsverpflichtung nicht nachgekommen sei, sodass es dem Beschuldigten an der subjektiven Taseite mangle. Zudem sei es auf Grund der Beschlagnahme von Unterlagen der GmbH nicht möglich gewesen, Erkundigungen über die Zahlungen…
…2 lit. a iVm 38 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 9. August 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 27. April 2007, StrNr…
…Gemäß Vertragspunkt V. erklärten alle Vertragsteile ausdrücklich, dass "Wert und Gegenwert der Liegenschaft beziehungsweise der vereinbarten Leibrente ihren persönlichen Vorstellungen entsprechen" und sie daher ausdrücklich auf Anfechtung wegen Verletzung über die Hälfte, Irrtum etc. verzichten. Alle mit Vertragserrichtung verbundenen Kosten und Abgaben werden von den…
…heißen: erforderlichenfalls die Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt eingereicht] worden. Aufgrund seiner beruflichen Qualifikation und seiner langjährigen Geschäftsführertätigkeit habe B über die ihn treffenden Verpflichtungen gegenüber der Abgabenbehörde Bescheid gewusst. Der Beschuldigte [die F GmbH] habe die [am 15. Dezember 1996 fällige] Umsatzsteuersondervorauszahlung für 1996 nicht entrichtet…
…die Preise höher als bei anderen Begleitagenturen. Zu 2) Der Abgabepflichtige selbst bzw. seine Ehefrau haben sich beim Bundesministerium für Finanzen über ihre Rechte erkundigt. Prof. Dr. Ritz gab Ihnen zu verstehen, dass es keine Bestimmungen in der Bundesabgabenordnung gäbe, die dazu verpflichten, Kundendaten aufzeichnen…
…G., T.Str. 8, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 4. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes G.St. als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 28. Oktober 2008, StrNr. 061/2008…
…beantragt werde, den Bescheid über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 7 BAO aufzuheben. Das Finanzamt wies mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Juli 2008 die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass gemäß § 217 BAO die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages eintrete, wenn…