…schon ein unentschuldbarer Irrtum im Sinne des § 9 FinStrG bewirkt, dass dem Täter "nur mehr" Fahrlässigkeit zugerechnet werden darf, die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG jedoch Wissentlichkeit fordert, ist allein schon aus diesem Grund der Beschwerde stattzugeben. Aus der Verpflichtung zur amtswegigen…
…€ 170.000,-- bestehen. Sorgepflichten bestehen für vier Kinder. Weiters wurde festgestellt, dass der Beschuldigte (seiner Aussage nach) keine Kenntnis über die Verpflichtung zur Einreichung von Voranmeldungen gehabt hat. Nach Aussage des Verteidigers hat die Steuerberatungskanzlei erst Mitte des Jahres 2003 von der neuerlichen selbständigen…
…überschritten hätten, deutet auf einen Rechtsirrtum über die Notwendigkeit der quartalsmäßigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen hin, der eine Strafbarkeit wegen des angeschuldeten Finanzvergehens ausschließt. Gemäß § 9 FinStrG wird d em Täter weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zugerechnet, wenn ihm bei einer Tat ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der…
…und wurden zudem auch in nicht verfahrensgegenständlichen Zeiträumen die UVA`s termingerecht für die GmbH erstattet. Die Bf. hat daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zweifelsfrei zumindest mit bedingtem Vorsatz ihre aus § 21 UStG 1994 resultierenden Verpflichtungen verletzt und in weiterer Folge aber auch gewusst…
…Verband treffenden steuerlichen Verpflichtungen begangene Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. 1.) N.N. (in der Folge Bf.1 genannt) habe hiedurch die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen und es werde hiefür über ihn gemäß…
… 57 Abs.1 Handelskammergesetz) liegt vor" angekreuzt; das Feld über die Höhe der 1998 entrichteten KU wurde leer gelassen (Finanzstrafakt Bl. 57). Anlässlich einer am 20. Juli 1999 begonnenen UVA-Prüfung zu ABNr. 205022/99 der Großbetriebsprüfung Feldkirch wurde der Prüfer auf den Umstand der…
…0608-L/10). Würde schon ein (nicht durch besondere Umstände veranlasster) bloßer Irrtum über die maßgebliche Rechtslage als Grund für die Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen anerkannt, liefe dies im Ergebnis auf die Bedeutungslosigkeit gesetzlicher Entrichtungsfristen und der Verpflichtung zu ihrer Wahrung hinaus. Ein derart weites Verständnis…
…die Abgabe der Steuererklärungen einfordernden Schreiben finanzstrafrechtliche Konsequenzen haben könnte, ist belanglos, weil ein Irrtum über die Strafbarkeit eines tatbildmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens unbeachtlich ist. Der Umstand, dass der Bw steuerlich nicht vertreten war bzw. sein steuerlicher Vertreter wegen ausständiger Honorarforderungen seine Tätigkeit für ihn…
…hätte sollen. Wären den Vertragsparteien die steuerlichen Folgen des Übergabsvertrages bewusst gewesen, hätten sie diesen so nicht geschlossen und handelt es sich dabei um einen gemeinsamen beachtlichen wesentlichen Irrtum über die Gebührenpflicht, aufgrund dessen die Vertragsparteien den Übergabsvertrag vom 28.12.2015 hiermit anpassen. Abweichend…
…hätte sollen. Wären den Vertragsparteien die steuerlichen Folgen des Übergabsvertrages bewusst gewesen, hätten sie diesen so nicht geschlossen und handelt es sich dabei um einen gemeinsamen beachtlichen wesentlichen Irrtum über die Gebührenpflicht, aufgrund dessen die Vertragsparteien den Übergabsvertrag vom 28.12.2015 hiermit anpassen. Abweichend…
…die Abgabenbehörde das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bereits verwirklicht worden ist. Ein bloßer Irrtum über die Strafbarkeit eines Verhaltens ist finanzstrafrechtlich unbeachtlich (z.B. VwGH 22.2.2007, 2005/14/0077). Dem Beschwerdeführer war zweifelsfrei bekannt, dass Umsätze getätigt wurden und…
…93/13/0217 [R 161(1)/17]) da kein Austausch der Identität der Tat vorliegt und im vorliegenden Fall die Tat bedingt vorsätzlich und nicht wissentlich begangen wurde. Schuldausschließungsgrund Der vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte Irrtum über die Rechtsvorschriften kann nicht als schuldausschließend gewertet werden…
…und wurden zudem auch in nicht verfahrensgegenständlichen Zeiträumen die UVA`s termingerecht für die GmbH erstattet. Frau d hat daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zweifelsfrei zumindest mit bedingtem Vorsatz ihre aus § 21 UStG 1994 resultierenden Verpflichtungen verletzt und in weiterer Folge aber auch gewusst…
…ihm sei nicht erkennbar gewesen, dass er das Tatbild des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirkliche, so macht er damit einen Irrtum über die Strafbarkeit geltend, welcher unbeachtlich ist (vgl. Fellner, aaO, Rz. 7 zu § 9 FinStrG mit weiteren Nachweisen). Es bestehen damit nach…
…Ein allfälliger Irrtum der Abgabenbehörde über den zur Bescheidkorrektur herangezogenen verfahrensrechtlichen Titel oder auch das Auftreten technischer Hindernisse zur Ausfertigung von Wiederaufnahmebescheiden nach § 303 BAO ändern an dieser Rechtsfolge nichts. Angemerkt sei allerdings, dass die erste Argumentation in der FA-Stellungnahme an das BFG (Irrtum)…
…BW verantwortlich. Dieser ansonsten sehr verlässlichen und gewissenhaften Mitarbeiterin sei vermutlich auf Grund einer eher kurzen Einarbeitungszeit als Nachfolgerin ihrer pensionierten Vorgängerin ein folgenschwerer Irrtum unterlaufen. Frau W, die sich bis zu diesem Zeitpunkt keine Bestätigungen über die elektronisch übermittelten Finanzamtsmeldungen ausgedruckt habe, sei bis…
…Somit sei in der unterjährigen Buchhaltung keine Zahllast ausgewiesen gewesen, weshalb der Geschäftsführer keine Verpflichtung zur Abgabe einer UVA erkannt habe. Erst bei Erstellung des Jahresabschlusses sei evident geworden, dass aufgrund der unecht befreiten Umsätze eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge in abzugsfähig und nicht abzugsfähig vorzunehmen…
…13/0054). Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages tritt unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides ein. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO nur eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, wobei ein Bescheid über einen Säumniszuschlag auch dann rechtmäßig ist…
…von ihm übernommenen Verpflichtungen keine Meldungen getätigt habe und sohin namens des Beschuldigten seiner Offenlegungsverpflichtung nicht nachgekommen sei, sodass es dem Beschuldigten an der subjektiven Taseite mangle. Zudem sei es auf Grund der Beschlagnahme von Unterlagen der GmbH nicht möglich gewesen, Erkundigungen über die Zahlungen…
…Sachbearbeiterin, damit diese - falls erforderlich - als Zeugin befragt werden kann. 3) Legen Sie das Übertragungsprotokoll, das den Irrtum der Sachbearbeiterin im Hinblick auf Übersendung der UVA 09/2014 dokumentiert, zur Einsicht vor." In der Stellungnahme führte der Vertreter der Bf zu Punkt 1) aus, dass…