…§ 29 FinStrG und einer vertretbaren rechtlichen Würdigung als intransparente Stiftung nicht ausgegangen werden kann. Dies umso mehr als weder bei Gründung noch im Zusammenhang mit der nachträglichen Vermögenszufuhr an die Stiftung eine Meldung der diesfalls schenkungssteuerpflichtigen Umstände noch die Abfuhr der entsprechenden Schenkungssteuer erfolgte. Die…
--> Daher ist trotz Vorliegens eines Mandatsvertrages, dessen Rechte nicht ausgeübt wurden, von einer - aus Sicht des österreichischen Steuerrechts - intransparenten Rechtsform auszugehen. 3.2.3 Vorliegen eines weichen Mandatsvertrags An dieser Stelle ist festzuhalten, dass unterschiedliche Arten von Mandatsverträgen bestehen, nämlich sog "harte" und "weiche…
Zum weiteren Einwand bezüglich der Rechtsprechung des VwGH vom 31.3.1998, Zl. 98/13/0039, wonach die Zurechnung an den Treuhänder bejaht würde, wenn dieser über die Gesamtanteile verfügen könnte - wie der Stiftungsrat, welcher über das Vermögen tatsächlich verfügte - , ist festzustellen, dass im gegenständlichen…
…vom 1- (Klage abgewiesen) und das Urteil des Fürstlichen Obergerichtes vom 2- (Berufung abgewiesen) erwecken vordergründig den Eindruck, als ob damit die Intransparenz der Stiftung abschließend bestätigt worden sei. Der Senat hegt jedoch in Bezug auf diesen Punkt schwere Bedenken gegen die Validität der Urteile…
…VfGH 3. Juli 1965, B 59/64). Bezüglich der Einordnung der Stiftung als intransparente Stiftung liege - entgegen der nicht näher konkretisierten Meinung der Prüfung - eine vertretbare Rechtsansicht (insbesondere hinsichtlich der Prinzipien des "weichen Mandatsvertrages") vor, die in der Selbstanzeige vom 31. März 2008 dargelegt worden…
…Bw. als steuerlicher Laie die Grundsätze des Internationalen Steuerrechts und damit etwaige damit zusammenhängende finanzstrafrechtliche Auswirkungen nicht bekannt gewesen seien, weil die Bw. in der Berufung nunmehr die Stiftung als intransparente Stiftung ansehe und darin eine denkmögliche, vertretbare Rechtsmeinung erblicke. Zwar führe die Bw. in…
…sondern - im Wege einer verdeckten Ausschüttung/Durchschüttung - der allem äußeren Anschein nach dahinter stehende und sie kontrollierende, als einziger namentlich bekannte Begünstigte. Während die Bw ihre Geschäftspartnerin als intransparente Stiftung sieht und dies mit der Vorlage von einzelnen Stiftungsdokumenten, einem FL- Gerichtsurteil und zahlreichen Bestätigungen…
…innerhalb der einfachen Bemessungsverjährungsfrist (2002-2007) empfangenen oben erwähnten Zuwendungen. Die in der Stiftung seit 2000 erwirtschafteten Erträge blieben hingegen ausgespart: Sie seien wegen des Vorliegens einer intransparenten ("Ermessens-") Stiftung bei der Bw steuerlich nicht zu erfassen. Eine transparente Stiftung (kontrollierte Familienstiftung) liege nicht vor…
…in Wertpapieren veranlagter Liquidität und einer Beteiligung, die ebenfalls Veranlagungen tätige. Das Vorliegen einer intransparenten Stiftung sei nicht aus dem Nicht-/Vorliegen eines Tatbestandselements festzustellen, sondern ergebe sich aus dem Gesamtbild der Verhältnisse. Die Einordnung der Stiftung durch die BP als transparent mit dem Hinweis…
…die jeweiligen Tachometerstände zu entnehmen gewesen wären, was ebenfalls auf die absichtliche Herbeiführung von Intransparenz hinsichtlich der erzielten Einnahmen hinweist. Die Beurteilung der (im Sachverhaltsteil dieser Entscheidung ausführlich dargestellten) Vorbringen zu den Tachometerständen von drei Fahrzeugen führt zur Überzeugung, dass es sich um reine Zweckbehauptungen…