…die Rechtsauffassung der Bw., wonach der Begriff "Einziehung von Forderungen" dahingehend auszulegen ist, dass alle denkbaren Erscheinungsformen dieser Geschäftstätigkeit davon erfasst sind, also auch die gegenständlich von der Bw. betriebene Tätigkeit des Inkassos fremder Forderungen (siehe dazu EuGH 26.06.2003, C-305/01 sowie…
…Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer - UStG 1994, § 3a Rz 416, worin ausdrücklich das Inkasso von Forderungen als Katalogleistung angesehen wird). Ausgehend davon, dass sich der inländische Händler gegenüber dem Drittstaatskunden im Zeitpunkt des Kaufes der Ware verpflichtet, bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach …
…sie kein wirtschaftliches Risiko trage. Das bedeute, dass die Leistungen der A1-Bank nicht als steuerbefreite Verwaltung von Krediten angesehen werden könnten, da diese eben nur für den Kreditgeber steuerfrei sei. Das "treuhändige Halten einer Forderung" sei nicht unter § 6 Abs. 1 Z 8 lit…
…Anbote, besuchte Kunden und schloss Aufträge ab; weiters fiel das Inkasso von Anzahlungen und Abschlusszahlungen in seinen Aufgabenbereich. Wie unter Tz 9 ("Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit") des Betriebsprüfungsberichtes vom 11. Jänner 2000 festgestellt worden ist, habe sich bei Bilanzierung des Jahres 1998 im September 1999…
…1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die…
…10. Mai 1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden…
…von diesen Honoraren keine Kenntnis zu haben, andererseits aber diese Honorare in einem Schreiben vom 10. Mai 1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr…
…wurde laut Dr. G über dieses Inkasso informiert und beanspruchte auch Dr. Ni im Namen der KG laut Schreiben vom 10.5.1994 diese Sonderhonorare. Diese Sonderhonorare wurden von der KG erst im Jahr 1994 (Verbuchung mit 31.12.1994: | Verrechnungskonto Dr. G (Kto…
…10.5.1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden…
…wurde laut Dr. G über dieses Inkasso informiert und beanspruchte auch Dr. Ni im Namen der KG laut Schreiben vom 10.5.1994 diese Sonderhonorare. Diese Sonderhonorare wurden von der KG erst im Jahr 1994 (Verbuchung mit 31.12.1994: | Verrechnungskonto Dr. G (Kto…
…1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die…
…00 Die KG wurde laut Dr. G über dieses Inkasso informiert und beanspruchte auch Dr. Ni im Namen der KG laut Schreiben vom 10. Mai 1994 diese Sonderhonorare. Diese Sonderhonorare wurden von der KG erst im Jahr 1994 (Verbuchung mit 31. Dezember 1994: | Verrechnungskonto…
…1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die…
…00 Die Bw wurde laut Dr. G über dieses Inkasso informiert und beanspruchte auch Dr. Ni im Namen der Bw laut Schreiben vom 10. Mai 1994 diese Sonderhonorare. Diese Sonderhonorare wurden von der Bw erst im Jahr 1994 (Verbuchung mit 31. Dezember 1994: | Verrechnungskonto…
…1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die…
…um eine nützliche Verbesserung gemäß § 4 MRG. Unter Punkt 3 behauptete der steuerliche Vertreter, dass die Zuerkennung von Förderungen mit dem § 18 MRG-Verfahren überhaupt nichts zu tun habe. Unter Punkt 4 bezeichnete der steuerliche Vertreter die Haltung der Finanzverwaltung, wenn man das wirtschaftliche Ergebnis…
…jedwede sonstige gewerbliche bzw. unselbständige Tätigkeit auszuüben. Tätigkeiten für andere Zeitungsverlage sind dem Auftraggeber mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, diesen schad- und klaglos zu halten, sofern von Dritten Forderungen (z.B. Steuern, Versicherungen, Abgaben, o.ä.) gegenüber dem Auftragnehmer an den Auftraggeber…
…gewesen wäre und wer Inkasso- bzw. Bankvollmacht gehabt hätte. Außerdem werde die Beischaffung der Gerichtsakte beantragt, woraus sich seine Bestellung als Zwangsverwalter ergäbe (zweimal bestellt, jedoch einmal wegen eines Formalfehlers aufgehoben). Ferner wies der Bw. darauf hin, dass das Verwaltungsverfahren von Amts wegen zu führen…
…Verkauf des Heilbäderkatalogs sowie an dem Verkauf von Werbeplätzen in diesem Katalog. -) 49 % aus dem Verkaufserlös eines Katalogs an ihn, 51 % für LP -) pro verkauftem Werbeplatz 30 % vom Verkaufserlös an ihn. Die daraus erzielten Summen sollen dann mit seinen Forderungen von öS 1.250.000,-…
…Geschäftsabschlusses. Dr.SchwDie Übernahme der Forderungsbetreibung durch die Ex basiert auf dem mündlichen Offert, dargelegt im Aktenvermerk von Dr.G vom 9. April 2003 der darin festhält, dass Ing.E ihn treffende Haftungsansprüche dadurch beseitigen kann, dass er ein Inkasso der Schadenersatzforderungen übernimmt. Dabei nimmt…