…die die Inanspruchnahme einer bestimmten Anzahl von Waren oder Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen ermöglichen (EuGH 12.6.2014, Rs C-461/12, Granton Advertising BV). Für die Steuerfreiheit des Inkassogeschäftes ist es gleichgültig, ob die einzuziehende Forderung förmlich "abgetreten" wird oder nur "zum Inkasso" übergeben wird…
…die Rechtsauffassung der Bw., wonach der Begriff "Einziehung von Forderungen" dahingehend auszulegen ist, dass alle denkbaren Erscheinungsformen dieser Geschäftstätigkeit davon erfasst sind, also auch die gegenständlich von der Bw. betriebene Tätigkeit des Inkassos fremder Forderungen (siehe dazu EuGH 26.06.2003, C-305/01 sowie…
… 6. (1) Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: […] 8. […] e) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr einschließlich Zahlungs- und Überweisungsverkehr; das Inkasso von Handelspapieren. […]" Nach § 12 Abs 3 Z 1 UStG…
…und Inkasso von Forderungen. Überprüfung von Abrechnungen der Vertriebsleistungen. 7. Des Weiteren die Koordination bei der Personal-Bereitstellung und Arbeitskräfteüberlassung 8. Sowie die Abrechnung von Leistungen im Bereich Immobilienbesitz und Immobilienverwaltung ihrer Mitglieder. 9. Die ***A*** EWIV übernimmt die Auftragsprüfung und internationale Koordination von Bauträgertätigkeit…
…ausgenommen die Einziehung von Forderungen, d) die Umsätze von im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert, e) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr einschließlich Zahlungs- und Überweisungsverkehr; das Inkasso von Handelspapieren, f) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und…
…Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer - UStG 1994, § 3a Rz 416, worin ausdrücklich das Inkasso von Forderungen als Katalogleistung angesehen wird). Ausgehend davon, dass sich der inländische Händler gegenüber dem Drittstaatskunden im Zeitpunkt des Kaufes der Ware verpflichtet, bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach …
…sie kein wirtschaftliches Risiko trage. Das bedeute, dass die Leistungen der A1-Bank nicht als steuerbefreite Verwaltung von Krediten angesehen werden könnten, da diese eben nur für den Kreditgeber steuerfrei sei. Das "treuhändige Halten einer Forderung" sei nicht unter § 6 Abs. 1 Z 8 lit…
…von diesen Honoraren keine Kenntnis zu haben, andererseits aber diese Honorare in einem Schreiben vom 10. Mai 1994 an Dr. XY erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. XY den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr…
…Anbote, besuchte Kunden und schloss Aufträge ab; weiters fiel das Inkasso von Anzahlungen und Abschlusszahlungen in seinen Aufgabenbereich. Wie unter Tz 9 ("Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit") des Betriebsprüfungsberichtes vom 11. Jänner 2000 festgestellt worden ist, habe sich bei Bilanzierung des Jahres 1998 im September 1999…
…1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die…
…10. Mai 1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden…
…Für diese Wetten wurde die Bf. von der Firma ***2*** beauftragt, ein Inkasso bei der Firma ***3*** vorzunehmen. Die in den Lokalen der Firma ***3*** durchgeführten Wetten auf virtuelle Hunde- oder Pferderennen wurden durch Ansage der gewählten Wette am Schalter abgeschlossen und unterliegen daher dem…
…Josef N. bestätige. Dieses Dokument wurde in beglaubigter Übersetzung vorgelegt. Darin bestätigt F. G., Josef N. eine Generalvollmacht und eine Vollmacht zur Einziehung von Forderungen erteilt zu haben. Josef N. habe alleine, ohne seine Kenntnis und seine Mitwirkung, alle Geschäfte mit verschiedenen Auftraggebern, inkl. der…
…von diesen Honoraren keine Kenntnis zu haben, andererseits aber diese Honorare in einem Schreiben vom 10. Mai 1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr…
…wurde laut Dr. G über dieses Inkasso informiert und beanspruchte auch Dr. Ni im Namen der KG laut Schreiben vom 10.5.1994 diese Sonderhonorare. Diese Sonderhonorare wurden von der KG erst im Jahr 1994 (Verbuchung mit 31.12.1994: | Verrechnungskonto Dr. G (Kto…
…10.5.1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden…
…wurde laut Dr. G über dieses Inkasso informiert und beanspruchte auch Dr. Ni im Namen der KG laut Schreiben vom 10.5.1994 diese Sonderhonorare. Diese Sonderhonorare wurden von der KG erst im Jahr 1994 (Verbuchung mit 31.12.1994: | Verrechnungskonto Dr. G (Kto…
…1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die…
…00 Die KG wurde laut Dr. G über dieses Inkasso informiert und beanspruchte auch Dr. Ni im Namen der KG laut Schreiben vom 10. Mai 1994 diese Sonderhonorare. Diese Sonderhonorare wurden von der KG erst im Jahr 1994 (Verbuchung mit 31. Dezember 1994: | Verrechnungskonto…
…1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die…