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434 Treffer370 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 760–7656.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…die die Inanspruchnahme einer bestimmten Anzahl von Waren oder Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen ermöglichen (EuGH 12.6.2014, Rs C-461/12, Granton Advertising BV). Für die Steuerfreiheit des Inkassogeschäftes ist es gleichgültig, ob die einzuziehende Forderung förmlich "abgetreten" wird oder nur "zum Inkasso" übergeben wird…

UFSF RV/0309-F/10Handelt es sich bei der Tätigkeit des Inkassos fremder Forderungen um eine sog. Katalogleistung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2012

…die Rechtsauffassung der Bw., wonach der Begriff "Einziehung von Forderungen" dahingehend auszulegen ist, dass alle denkbaren Erscheinungsformen dieser Geschäftstätigkeit davon erfasst sind, also auch die gegenständlich von der Bw. betriebene Tätigkeit des Inkassos fremder Forderungen (siehe dazu EuGH 26.06.2003, C-305/01 sowie…

BFG RV/7100628/2019§ 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG: Ausgelagerter Verarbeitungsprozess von Zahlungen und Überweisungen iZm dem Kreditkartengeschäft von der unechten Steuerbefreiung umfasst
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.03.2022Teil 2/2

… 6. (1) Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: […] 8. […] e) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr einschließlich Zahlungs- und Überweisungsverkehr; das Inkasso von Handelspapieren. […]" Nach § 12 Abs 3 Z 1 UStG…

BFG RV/1100137/2019Nichtabzugsfähigkeit eines an eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) geleisteten außertourlichen Mitgliedsbeitrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.08.2025Teil 1/2

…und Inkasso von Forderungen. Überprüfung von Abrechnungen der Vertriebsleistungen. 7. Des Weiteren die Koordination bei der Personal-Bereitstellung und Arbeitskräfteüberlassung 8. Sowie die Abrechnung von Leistungen im Bereich Immobilienbesitz und Immobilienverwaltung ihrer Mitglieder. 9. Die ***A*** EWIV übernimmt die Auftragsprüfung und internationale Koordination von Bauträgertätigkeit…

BFG RV/7101127/2012Umsatzsteuerpflicht der Sachwalterentlohnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2016

…ausgenommen die Einziehung von Forderungen, d) die Umsätze von im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert, e) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr einschließlich Zahlungs- und Überweisungsverkehr; das Inkasso von Handelspapieren, f) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und…

UFSW RV/2114-W/12Umsatzsteuerrückvergütung und Forderungsinkasso
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2013

…Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer - UStG 1994, § 3a Rz 416, worin ausdrücklich das Inkasso von Forderungen als Katalogleistung angesehen wird). Ausgehend davon, dass sich der inländische Händler gegenüber dem Drittstaatskunden im Zeitpunkt des Kaufes der Ware verpflichtet, bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach …

UFSW RV/2108-W/051. Umsatzsteuerliche Behandlung von Inkassoleistungen für verkaufte Kredite 2. Vorsteuerabzug für Zuschuss zu Mitarbeiterverköstigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…sie kein wirtschaftliches Risiko trage. Das bedeute, dass die Leistungen der A1-Bank nicht als steuerbefreite Verwaltung von Krediten angesehen werden könnten, da diese eben nur für den Kreditgeber steuerfrei sei. Das "treuhändige Halten einer Forderung" sei nicht unter § 6 Abs. 1 Z 8 lit…

BFG RV/7103135/2013Übertragung der Geschäftsführung einer KG an einen Dritten unter Ausschluss aller Gesellschafter von der Geschäftsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2015

…von diesen Honoraren keine Kenntnis zu haben, andererseits aber diese Honorare in einem Schreiben vom 10. Mai 1994 an Dr. XY erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. XY den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr…

UFSG RV/0187-G/02Ungerechtfertigte Vorteile aus einem Dienstverhältnis oder Arbeitgeberdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2003

…Anbote, besuchte Kunden und schloss Aufträge ab; weiters fiel das Inkasso von Anzahlungen und Abschlusszahlungen in seinen Aufgabenbereich. Wie unter Tz 9 ("Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit") des Betriebsprüfungsberichtes vom 11. Jänner 2000 festgestellt worden ist, habe sich bei Bilanzierung des Jahres 1998 im September 1999…

UFSW RV/1990-W/03Aufteilung der Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2004

…1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die…

UFSW RV/0773-W/05Aufteilung der in einer Rechnung ausgewiesenen Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil für erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…10. Mai 1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden…

BFG RV/7101539/2013Welche Eigenschaften muss ein Vermittler aufweisen, um als Steuerschuldner iSd § 28 Abs. 3 GebG bzw. des § 59 Abs. 5 GSpG herangezogen werden zu können?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.10.2021Teil 1/2

…Für diese Wetten wurde die Bf. von der Firma ***2*** beauftragt, ein Inkasso bei der Firma ***3*** vorzunehmen. Die in den Lokalen der Firma ***3*** durchgeführten Wetten auf virtuelle Hunde- oder Pferderennen wurden durch Ansage der gewählten Wette am Schalter abgeschlossen und unterliegen daher dem…

BFG RV/7101247/2016Schein- (Deckungs) rechnungen im Baugewerbe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.08.2018

…Josef N. bestätige. Dieses Dokument wurde in beglaubigter Übersetzung vorgelegt. Darin bestätigt F. G., Josef N. eine Generalvollmacht und eine Vollmacht zur Einziehung von Forderungen erteilt zu haben. Josef N. habe alleine, ohne seine Kenntnis und seine Mitwirkung, alle Geschäfte mit verschiedenen Auftraggebern, inkl. der…

UFSW RV/1365-W/08Aufteilung des Vorsteuerbetrages, wenn in einer Rechnung sowohl über Leistungen als auch Nichtleistungen abgerechnet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2010

…von diesen Honoraren keine Kenntnis zu haben, andererseits aber diese Honorare in einem Schreiben vom 10. Mai 1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3

…wurde laut Dr. G über dieses Inkasso informiert und beanspruchte auch Dr. Ni im Namen der KG laut Schreiben vom 10.5.1994 diese Sonderhonorare. Diese Sonderhonorare wurden von der KG erst im Jahr 1994 (Verbuchung mit 31.12.1994: | Verrechnungskonto Dr. G (Kto…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 2/3

…10.5.1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3

…wurde laut Dr. G über dieses Inkasso informiert und beanspruchte auch Dr. Ni im Namen der KG laut Schreiben vom 10.5.1994 diese Sonderhonorare. Diese Sonderhonorare wurden von der KG erst im Jahr 1994 (Verbuchung mit 31.12.1994: | Verrechnungskonto Dr. G (Kto…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 2/3

…1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3

…00 Die KG wurde laut Dr. G über dieses Inkasso informiert und beanspruchte auch Dr. Ni im Namen der KG laut Schreiben vom 10. Mai 1994 diese Sonderhonorare. Diese Sonderhonorare wurden von der KG erst im Jahr 1994 (Verbuchung mit 31. Dezember 1994: | Verrechnungskonto…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3

…1994 an Dr. G erwähnt und die Herausgabe dieser Honorare fordert. Da Dr. G den Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die…